Riss in Stahlbetonwand

T

Tono

Guest
Eine Bitte an die Fachleute:

Einem Bekannten wurde folgende gutacherterliche Aussage vorgelegt:

"Der Riss in der Stahlbetonwand vom Wohnzimmer zum Osten (Kommunwand zum Nachbarn) hat einen Schubriss der von Süd nach Nord von der unteren Ecke der Außenwand unter ca. 45° nach oben Richtung Stahlbetondecke verläuft. Dieser Riss, der nach Aussage des Bewohners schon seit Jahren dort sichtbar ist, ist statisch unbedenklich und hat auf die gesamte Baukonstruktion keine Auswirkungen. Die Tragwerksplanung ist nicht gefährdet."


Kann man das so akzeptieren oder muss man die Aussage weiter hinterfragen?


angerissene Grüße
Tono
 
  • Hey Tono!


    Also ich weiß nur, dass ein solcher Riss bei meinem EX - Arbeitgeber eine große Auswirkung hatte.
    Das Gebäude mußte Abgerissen werden.
    Da standen allerdings Maschinen, die nicht grade leicht waren.

    Teilen wir jetzt dein Honorar dafür? :grins:

    .
     
  • Hallo Tono,

    SV hat auch Schadensursache und Sanierungskonzept im GA dargestellt?

    SV vom Geschädigte, Schädiger oder Gericht bestellt?

    Als versierter Laie, gegen die Aussage ist nichts einzuwenden. Über Qualität der vorgelegte GA bzw. Sachverstand der SV kann ich natürlich nichts sagen.

    Gruß,
    Mark

    PS SV hat doch immer 'ne Haftpflichtversicherung, oder?
     
    Zuletzt bearbeitet:
  • In diesem Fall geht es um kein Gerichtsverfahren. Mein Bekannter beabsichtigt, in dem Gebäude eine darunter liegende Wohung zu kaufen.
    So wie ich diese Aussage lese, wird da wohl gar nichts investiert. Also auch keine Sanierung des Risses über die rein optische Verschönerung hinaus.

    Feli: Die Aussage stammt von einem Gutachter. Mehr kann ich dazu nicht sagen.


    geprüfte Grüße
    Tono
     
    Hi Tono,

    Komplette GA liegt vor (meine erste Frage)?

    Schaden in der zum Verkauf stehende Wohnung auch vorhanden?

    Meine erste Reaktion/Empfehlung in diesem Fall: eigenes Sachverstand einkaufen (logo, oder?)!

    Gruß,
    Mark
     
  • Zu deiner ersten Frage: Mir liegt nur die zitierte Aussage vor.

    Soweit ersichtlich, ist der Riss nur in der oberen Wohnung im 5.OG vorhanden, nicht aber in allen darunter liegenden Wohnungen. Die, für die sich mein Bekannter interessiert, liegt im 1. OG. Ein eigenes Gutachten wird er ganz sicher nicht in Auftrag geben. Die Frage ist, ob die knappe Aussage des Gutachters bautechnisch so in Ordnung geht oder ob man irgend etwas bestimmtes nachfragen sollte.

    Es ist immer schwierig, so etwas in den Kaufvertrag zu übernehmen. Der Verkäufer hält ja selbst nur ein Sondereigentum an der Wohnung und kann da gar keine Zusicherungen übernehmen, ansonsten bist Du immer als Miteigentümer am Gesamtkomplex "mitgefangen - mitgehangen".

    ausführliche Grüße
    Tono
     
    Hi,

    Schaden im 5. OG, 2. bis 4. OG Schadenfrei, Kaufobjekt im 1. OG ist auch Schadenfrei. Also Sondereigentum nicht gefährdet. Ob und inwieweit der Schaden im 5.OG Auswirkungen auf das Gemeinschaftseigentum hat lässt sich aus der Zitat zwar minimal erscheinen, jedoch nie zu 100% ausschliessen.

    Das komplette GA einsehen wäre sinnvoll und hilfreich.

    Wie schon geschrieben, der zitierte Text ist schlüssig. Einzig eine kleine Bauchstich habe ich mit dem "nach Aussage des Bewohners....." . Aber "statisch unbedenklich..." sowie "Tragwerksplanung ist nicht..."
    steht drin. Ergo SV glauben oder nicht glauben??

    Gruß,
    Mark
     
    Danke Mark. Die Feststellungen "statisch unbedenklich und hat auf die gesamte Baukonstruktion keine Auswirkungen. Die Tragwerksplanung ist nicht gefährdet." sind ja schon relativ klare Aussagen.


    glasklare Grüße
    Tono
     
  • die Aussage eines Gutachters (wenn er denn zugelassen ist, also kein Privatgutachten) ist verbindlich - aber das weiß ja unser Advokat!
    Ob es stimmt oder nicht soll hier nicht erörtert werden - obwohl ich mal im Statikunterricht lernte, dass die 45°-Risse aus zu hohem Druck resultieren ... ok, ist schon 25 Jahre her ...

    Hier ist also nur eine Frage relevant, ob sich dieser Riss einer Schönheits-OP unterziehen kann oder immer sichtbar bleibt ...

    niwashi sucht nach seinem Bauschäden-Atlas ...
     
  • So wie ich diese Aussage lese, wird da wohl gar nichts investiert. Also auch keine Sanierung des Risses über die rein optische Verschönerung hinaus.

    nichtmal rein optische sanierung scheint bei dem haus in frage zu kommen.
    denn in dem gutacten steht ja, daß der riß seit jahren vorhanden ist.
    das allein wäre für mich ein grund, eine solche investition sehr gut zu überlegen.
     
    das allein wäre für mich ein grund, eine solche investition sehr gut zu überlegen.
    Das tut der Bekannte von mir ja auch.


    obwohl ich mal im Statikunterricht lernte, dass die 45°-Risse aus zu hohem Druck resultieren ... ok, ist schon 25 Jahre her ...

    ok, das interessiert mich jetzt. Darüber unterhalten wir uns am Besten bei einem Glas Wein.


    statische Grüße
    Tono
     
    da fällt mir noch was ein...
    von wann ist denn das gutachten eigentlich???
    ist es aktuell, so das der riss vorher niemanden interessiert hat, oder ist es so alt wie der riss, also mehrere jahre alt?
     
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