rechtliche Frage wegen Einfriedung

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10. Feb. 2008
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Ich habe an einer anderen Stelle schon mal über meine neu zu errichtendes Betonmäuerchen geschrieben. Nun ergibt sich folgende Überlegung:
Meine Nachbarin hat ca. 30 cm neben der Grundstücksgrenze eine alte Thujenhecke (ca. 2,5 m hoch) errichtet, dafür ist sie über 1m breit und reicht in etwa einen halben Meter über meine Grundstücksgrenze. Der Zaun, der sich derzeit dort befindet muß erneuert werden. Ich plane an der Grundstücksgrenze einen ca. 20 cm hohen Betonsockel, auf den ein Maschendrahtzaun errichtet wird. Um die Grube für das Fundament auszuheben, ist ein Eingriff in das Wurzelsystem unumgänglich. Ich habe mit der Nachbarin gewsprochen, sie will die Hecke unbedingt erhalten.
Wie sieht dies rechtlich aus? Darf ich zu graben beginnen, die Mauer errichten und was passiert, wenn die Thujen absterben? Ich habe ihr eine Ersatzpflanzung vorgeschlagen, hat sie leider abgelehnt.
 
  • nach dem Rechtlichen kommt das Praktische ... die Wurzeln der nachbarlichen Thujen ...

    niwashi, der noch wissen möchte wie alt Nachbars Hecke ist ...
     
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