Probleme mit Einfriedung und Nachbar

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04. März 2009
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Hallo zusammen,

bin auf der Suche nach meinen Problemlösungen auf dieses Forum gestoßen.
Zur Erklärung muss ich kurz ausholen:
Wir konnten unlängst unser Grundstück (Doppelhaushälfte in reinem Wohngebiet in Baden Württemberg) durch den Kauf von Ackerland um ca. 100 qm erweitern. Mit den beiden Nachbarn zur Rechten und Linken gab es diesbezüglich keinerlei Probleme, da sie selber auch Ackerland erwarben. Der Bauer hingegen, der nur einen Bruchteil seines gepachteten Landes abtreten mußte, macht uns seitdem etwas Ärger.
Nach Nachbarschaftsrecht B.-W. haben wir alle brav den erforderlichen Abstand von 0,50 m zum weiterhin von ihm zu bewirtschafteten Ackerland im sog. Außenbereich eingehalten (ehem. Schwengelrecht).
Auf eine Länge von ca. 11 Meter habe ich eine junge ca. 1,20 cm hohe Thuja-Hecke als natürliche Einfriedung/Grenze zum Bauern gesetzt. Bin von Thujas zwar nicht so begeistert, dachte aber ein tote Einfriedung wie ein Zaun hätte größere Probleme bereitet und ich wollte jedem Ärger aus dem Weg gehen.
Jetzt behauptet der Bauer, dass ich diese Hecke nicht stehen lassen könnte, weil sie ggfalls zuviel Schatten auf seine Erntefläche spenden könnte. Ich habe aber auch nicht vor die Hecke über 1,80 m wachsen zu lassen.
Gibt es hier jemand der mir handfeste Argumente zum Bestehen meiner Hecke liefern kann oder muss ich sie tatsächlich entfernen. Bin für jede Hilfe dankbar:confused:
 
  • Hallo Selbstistdermann,

    ich sage mal


    habe mal das Nachbarrecht von BW nachgesehen,
    nach meiner Meinung hat Du dich ans Gesetz gehalten und somit kann er Dir nicht ans "Bein pinkeln" auf gut Deutsch gesagt.
    Deine Hecke steht auf Deinem Grundstück und daß der "Schatten" ein Ernteausfall bewirkrt, ist an den Haaren herbeigezogen, denn er muß ja auch die Grenze einhalten.
    Ferner ist auch von ihm die Reifenspur seines Tracktors zu beachten, auf ihr kann er ja auch nicht anpflanzen, also hat er ein Abstand von mindestens 20 cm von der Grenze nicht gepflanzt.
    Nun muß ich mal fragen, steht die Sonne tagsüber in BW so tief, daß der Schatten über 70 cm auf den Acker fällt?

    Also. laß Dich nicht kirre machen. Du hast recht und damit basta.
     
    Danke Opa Dieter,

    für Deine Antwort...ich denke auch dass ich mich an Recht und Gesetz gehalten habe. Mal sehen was der gute Bauer noch so aus dem Ärmel zieht, wahrscheinlich wird er mich am Ende jedes Wochenende mit Dünger einnebeln nur weil er mit seinem Latein am Ende ist....
     
  • Hallo,

    tja, es kann der Frömmste nicht in Frieden leben....

    Scheint ja ein ganz schöner Korinthenka.... zu sein,der Bauer!

    So Leute gibt es leider überall!

    Mal abgesehen von der rechtlichen Lage, wünsche ich dir, daß er sich beruhigt!

    Sag ihm am besten, daß du nicht vorhast eine bestimmte Höhe zu überschreiten, vielleicht regt er sich dann ab!
    So`n Bauer ist sicherlich ein Sturnischel!

    LG Anett,
    die auch kleinkarierte Nachbarn hat! (Seit drei Wochen)
     
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