Obstspalier an fremder Hauswand

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26. Aug. 2012
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Unser kleiner Garten ist rundherum zu durch Mauern, die zum Teil zu Gebäuden der Nachbar gehören. Leider sieht so eine Wand nicht unbedingt schön aus.
Die Vorbesitzer hatten sehr nah an einer Scheunenmauer einen Fliederbaum und einen Hibiskus gepflanzt. Die viel zu groß geworden waren. Den Fliederbaum habe ich nun abgesägt. Muss nun noch schauen, wie ich den unteren Rest plus Wurzeln rausbekomme... Naja...
Ich sah im Fernsehen eine Gartensendung, in der ein Engländer Spalierobstbäume vorgestellt hat und die Pflege erklärte. Da dachte ich mir, dass so etwas doch schön an der einen Gartenseite wäre. Doch darf ich einfach so in die fremde Wand Dübeln?
Kann mir Jemand Rat geben?
 
  • Hi,
    ich würde auf jeden Fall auch erst mal fragen.Die Spalierbäume müssen ja später ,gerade bei Süd- oder Ostwänden,oft reichlich gegossen werden.Mancher hat da vieleicht Bedenken das er feuchte Wände bekommt.
    VG
     
  • Ok, Dübeln ja, Baum nein, aber ich bin schon am schauen nach Schlingkletterpflanzen. Mein Anliegen ist es ja in erster Linie die hässlichen Wände nimmer zu sehen. Danke für Eure Antworten.
     
  • dübeln darfst du mit sicherheit NICHT an nachbars wand - du kannst aber fragen ob er es erlaubt

    könnte als sachbeschädigung ausgelegt werden
     
    Hallo AnKaMami,
    du musst dich einfach in die Lage des Anderen versetzen: Stell dir vor, dein Nachbar würde - ohne zu fragen - an eurer Hauswand dübeln und Rankgitter/Spaliere anbringen.;)

    Falls euer Nachbar nicht mit deinen Plänen einverstanden ist, könnt ihr immer noch Rankgitter 1,80 x 1,80 m mit einem Abstand von 50 cm zur Wand aufstellen und diese dann beranken lassen mit Clematis, Lonicera o.ä.

    Herzliche Grüße
    von
    Moorschnucke:o
     
  • Die Pflanzabstände regelt das Nachbarschaftsrechtsgesetz. Einige Länder haben eigene.

    Im Brandenburger Gesetz gibt es die §§ 5 ff Nachbarwand und §§ 16 ff Grenzwand. Aber auch die Pflanzabstände sind geregelt. So dürfen z.B. Bäume und Sträucher 0,50 m und Bäume, die über 2 m hoch werden 2 m von der Grundstückgrenze entfernt gepflanzt werden.

    Du wirst sicherlich im Internet was darüber finden.

    Nur reden mit dem Nachbarn ist man so eine Sache. Wenn vom Gesetz abweichende Absprachen getroffen werden, würde ich es sicherheitshalber schriftlich machen. Was, wenn das Grundstück verkauft wird und der neue Nachbar die Ausnahme nicht duldet?
     
    Sorry, wenn ich das hier so knapp formuliert habe.
    Ich sprach natürlich mitr dem Nachbarn, der meinte, dass er keine Probleme mit Dübeln in der Scheunenwand hätte. Er möchte nur keinen Obstbaum wegen der Wurzeln und zur Begrünung bitte keine Pflanzen, die selbstklettern und sich festhaften. Daher darf ich in Absprache Schlingkletterpflanzen an Spanndraht anbringen.
     
    Ich habe ihn auf das Anraten hier im Forum gefragt.
    Und er hat es mir gestattet mit ein, zwei Einschränkungen, wie zum Beispiel kein Obstspalier und keine selbst haftenden Kletterpflanzen.
    Habe es wohl ungünstig formuliert. Sorry.
     
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