Jens-Markus
Neuling
- Registriert
- 15. Jan. 2010
- Beiträge
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Hallo zusammen,
die Stadt Moers hat 2009 die Erhebung der Grundstücks-Fläche für die Berechnung der Niederschagswasser Gebühren abgeschlossen. Heute lese ich in der Zeitung, das die neuen Niederschlagswasser Gebühren rückwirkend von 2007 berechnet werden. Ist diese Zeitraum rechtlich angemessen, oder hat man hier rechtliche Argumente um eine Nachzahlung zu vermeiden?
Ich danke für hilfreiche Antworten und verbleibe
MfG Jens
die Stadt Moers hat 2009 die Erhebung der Grundstücks-Fläche für die Berechnung der Niederschagswasser Gebühren abgeschlossen. Heute lese ich in der Zeitung, das die neuen Niederschlagswasser Gebühren rückwirkend von 2007 berechnet werden. Ist diese Zeitraum rechtlich angemessen, oder hat man hier rechtliche Argumente um eine Nachzahlung zu vermeiden?
Ich danke für hilfreiche Antworten und verbleibe
MfG Jens