Nachbar

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24. Apr. 2011
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Hallo zusammen,

wir haben ein Problem: unser Nachbar hat auf seinem Grundstück zu uns eine Stützmauer aus Quaderfelsen (3 Reihen aufeinander) direkt der Grenze errichtet und darauf angeböscht. Zwischen der Stützmauer und unserer Hauswand ist ein schmaler Weg (auf unserem Grundstück). (Unser Grundstück verläuft im natürlichen Gelände, er hat aufgefüllt.)
Auf der Böschung hat er Pflanzen und Rindenmulch. Diese gießt er täglich und sehr unvorsichtig, er steht dabei auf seiner Terasse und spritzt von oben nach unten. - Wasser rinnt zu uns hin ab und Dreck spritzt an unsere Fassade. Da die Quadersteine direkt an der Grenze sitzen kann er nicht bei sich Wasser ableiten. Es kommt alles zu uns rüber.
Wir haben ihn schon mehrmals gebeten, in Zukunft vorsichtiger zu sein. Doch wir reden da an ne Wand. Wie können wir dagegen angehen, dass unsere Fassade weiterhin von aufspritzendem Dreck versaut wird und der Gute sein Wasser permanent zu uns ableitet? Bei jedem Gießvorgang und Regen wird Rindenmulch und Dreck zu uns rübergespült und an das Haus gespritzt.

Er verstößt mit seinem Aufbau gegen mehrere Punkte des Bebauungsplans.
- Grenzabstand
- Höhe der Auffüllung
- Böschungswinkel
Das Bauamtprüft noch, ob sie dieses nachgenehmigen und wollen sich das Ganze vor Ort anschauen. Bis jetzt wurde auf Zeit gespielt.
Darf das Bauamt was genehmigen, bei dem ich die A-Karte bekomme und seinen Dreck und sein Wasser , er weiterhin meine Fassade und meinen Aufgang schädigen darf?? Muss ich dafür zahlen, dass er mutwillig unser Hab und Gut kaputt macht?

Grüße
 
  • Kennst du Baumann und Klausen sei bloss vorsichtig.
    Mir hat der zuständige Bauamtsmitarbeiter mal erklärt das unsere Blautanne (10 Meter hoch) nachdem Bau mitten im Wohnzimmer des Bungalows stünde und er mir deswegen eine Fällgenehmigung schickt. Angeblich war der gute Hr. H. der immer noch im Bauamt arbeitet, auf dem Grundstück gewesen. Dummerweise war da das Stück, wo das Haus hinsollte, abgesteckt gewesen und die Tanne steht 3,5 meter vor dem Haus. Nur wegen ihr hatten wir das Haus 15 meter hinter der Strasse gebaut. Was so schwarz auf weiss im Bauantrag begründet wurde. Ein Schelm der nicht lacht.

    Holt euch Hilfe, ich hab gerade keine lust zu Googeln, macht Fotos oder ein Video. Nicht das es nachher noch der Regen war.
    Vielleicht fragt ihr euren Nachbarn ja mal, ob ihr Wasser abhaben könnt er hat ja offensichtlich zu viel, immerhin ist es sinnlos so zu wässern.

    Viel Glück Suse
     
  • Hallo,

    ich gebe meine Vorschreiberin Recht, wenn der Nachbar Dein Eigentum beschädigt (Verschmutzung gehört dazu) und nicht im guten zu klären ist dann braucht man ein Fachmann (Anwalt mit Fachgebiet Nachbarschaftsrecht & Baurecht).

    Derweil kannst Du schon in die Thematik einlesen (manchmal hilft es ungemein wenn man etwas Laienfachwissen besitzt).

    Gruß,
    Mark
     
  • Hallo zusammen,

    danke für die Antworten.

    Noch eine Frage. Kann das Bauamt dem Nachbar einfach so was nachgenehmigen, wodurch mir letztendlich Schaden entsteht? (Z.B. kann er sein Wasser nicht ordentlich ableiten, Dreck und Rindenmulch rutscht runter...)

    Guß Rosensalat
     
    Hallo,

    das Bauamt kann, muß aber den Nutzen mit den Unkosten irgendwie abwägen. Es kann im Falle einer Nachgenehmigung aber auch zu Zahlung einer "Strafe" für den Nachbarn kommen, die dann so hoch ausfallen könnte, daß er von selbst Kleinbei gibt.
    Z.Bsp. hat der Nachbar hinter uns seien Keller so hoch aus dem Erdreich heraus gebaut, daß es unzulässig war. Da kam es zu einer Nachgenehmigung. Er sollte einen Strafbetrag zahlen. Das hat er auch getan, denn die Summe war geringer, als ihm ein Abriß und Neuaufbau gekostet hätte.
    Allerdings muß es nicht zwangsläufig zu dieser Nachgenehmigung kommen. Die könnte auch versagt werden und er muß rückbauen.
    Kommt halt drauf an, wie der Beamte das sieht und bewertet.
    Schade nur, daß dort mitunter Leute sitzen, die sich in die Lage des Geschädigten nicht hineinversetzen können.

    LG tina1
     
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