Lamellenzaun zum Nachbar 1,8m u. 2,5m

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08. Apr. 2009
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Hallo zusammen,

Bin Neu hier :)
bin mit meinem Problem hier gelandet.
Und zwar habe ich vor 2 Jahren Neu gebaut, leider war das Grundstück in Hanglage, so das ich ca. 80cm auffüllen musste damit ich bei 0 Strasse bin.
Mein Rechter Nachbar hat auch Hanglage, der hat aber schon seit ca. 10 Jahren gebaut hat aber nicht aufgefüllt, so ist er ca. 80-100 cm unter Strassen 0 Punkt.
Ich musste deswagen eine kleine Stützmauer errichten.
Jetzt habe ich letztes Jahr auf mein 0 Punkt einen 180 cm Lamellen Sichtschutz gebaut (provisorisch bis meine Tuja Bäume gewachsen sind).
Jetzt hat sich der Nachbar nach einen Jahr beschwert und mit Anwalt gedroht, weil für Ihn ist der Sichtschutz 2,5m hoch. (da er tiefer gebaut hat)

Wie sieht es jetzt aus, welche höhe zählt? meine 1,8m oder seine 2,5m?

Danke

Gruß

Jeeg1975

Lebe Übrigen in B.W.
 
  • Versucht in beiderseitgem Interesse eine Lösung bei einem Bierchen oder
    so zu finden, der Rechtstreit führt meist nirgends hin und belastet mental
    und monitär unnötig.

    Ich finde so eine Verdunkelung (2,5m ist schon hoch)
    auch nicht so doll. Aber du hast ja gesagt es ist nur temporär. Sag ihm das
    vielleicht erst mal bevor ihr zum Anwalt oder sonstwohin geht.
    Was bringt eine verminderte Lebensqualität durch einen verkrachten
    Nachbarn wenn man da leben muss.

    Versucht euch gütlich zu einigen.
     
  • guten abend,
    schau doch in die baugenehmigung/-bewilligung/-ansuchen etc. ausschlaggebend wird der baubescheid sein, hierin wurde auch die einfriedungsart, -höhe festgelegt. ev. kannst du die vorschriften darin selbst finden. ansonsten noch bauamt, gemeinde, xy-behörde bei euch nachfragen.
     
  • Hallo,

    bei uns sind auch nur 1,80 m Höhe erlaubt. Mein Nachbar hat auf seine schon 70 cm hohe Mauer noch 2 Zaunsfelder von je 90 cm drauf gesetzt. Ich hatte in 3 m Entfernung meiner Wohnzimmerfenster nur noch dunkelbraune Bretterwände und mußte am Tage schon Licht einschalten. Ich hab ihn darauf hingewiesen, als er das erste Zaunsfeld fertig hatte. Da meinte er, er mache erst alles fertig. Hat er zwar nicht getan, das erste aber auch nicht entfernt. Da half kein Gespräch mehr. Ich mußte das Bauamt informieren.
    Also bei uns steht in der Baugenehmigung nichts über die Einfriedungen. Das steht im Bebauungsplan der Gemeinde oder Stadt.

    LG tina1
     
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