Konzessionsabgabe. Mast einer Überlandleitung.

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25. Apr. 2011
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Hallo.

Meine Frage soll keine Bitte um Rechtsberatung darstellen.

Aber ich würde gern mal wissen ob es hier Leute gibt die Erfahrungen mitteilen könnten ob man für einen Strommast auf dem eigenem Grundstück (stand schon zu DDR-Zeiten) den Versorger zur Kasse bitten zu können.

Die Bemühung Googles hat nicht wirkilich weitergeholfen.
Da finden sich bloß Regelungen für "Gemeindegebiet".
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Hallo Heiko!

    Meinst Du, dass man Miete verlangen kann, weil der Mast auf Deinem Land steht?

    Auf meinem Grundstück sind zwei Masten, schon aus DDR Zeiten. Einer verbindet mich mit der "Außenwelt". Dieser wird kostenlos gewartet.

    Der andere bildet eine Trasse mit mehreren, die außerhalb meines Landes sind. Diesen muß ich dulden, da hier die Medien (also auch bei Wasserleitungen, ... ) vorang haben. Das bedeutet sie haben eine Art gesondertes Hoheitsrecht ( Kaiserblick bitte nicht schimpfen, ich kann es nicht anders erklären hi,hi).
    Dieser Mast stört mich jetzt nicht so.
    Der dafür zuständige Versorger kommt, in Form von zwei Leuten, einmal im Jahr klingen und fragt, ob er auf das Grundstück könne. Dann wird der Mast überprüft und gut.


    Elektrisches Grüßle!
     
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