Erstmal keine Panik!
Grundsätzlich läuft das so: Wer für einen Schaden verantwortlich ist, haftet. Aber wer Schadenserstz will, muß den Beweis erbringen, daß der Schaden auf den angeblichen Verursacher zurückzuführen ist. Im Klartext also, wenn der Tiefgaragenbesitzer Geld von Dir will, muß er eine Zahlungsklage einreichen und Gerichtskostenvorschuß zahlen. Da der Kläger beweis- und kostenpflichtig ist, bestellt das Gericht einen Gutachter, den zunächst der Kläger per Vorschuß bezahlt. Nur wenn Du bzw. Dein Kirschlorbeer ganz oder zum Teil für den Schaden verantwortlich bist, mußt Du die entsprechende Kostenquote (% des Streitwerts) im Nachhinein zahlen. Ansonsten trägt erstmal (bis zum Urteil) die beweispflichtige Partei die Kosten.
Also erstmal ruhig Blut und Abwarten. Auf keinen Fall "einfach so" zahlen oder eine Verantwortlichkeit anerkennen, auch nicht nach anwaltlichem Schreiben. Was zählt ist einzig und allein ein zivilgerichtliches Verfahren.
Gruß
Yanjep
PS: Auf evtl. per Anwaltschreiben gaäußerte Drohgebährden a la "meine Mandantschaft hat mich beauftragt...." Frist bis zum ..." würde ich erstmal gar nicht reagieren, wenn Du und Dein Kirschlorbeer euch keiner Schuld bewußt seit. Das Säbelrasseln gehört zum Geschäft und hat nichts zu bedeuten.