Kirschlorbeer durchbricht Betondecke?

coli

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16. Juni 2008
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36
Ort
Mönchengladbach
Hallo, wir haben ein Riesenproblem!!! Unser Garten befindet sich über der Tiefgarage. Vor einigen Jahren haben wir an einer seite einige Kirschlorbeer gesetzt. Da es jetzt in der Tiefgarage feucht wurde, wurde an dieser Stelle kontroliert und der Kirschlorbeer soll sich bis in die Tiefgaragendecke verwurzelt haben. Da wir dort nicht mehr wohnen haben wir es selber nicht gesehen, wir sollen aber jetzt die Kosten von 10.000 € tragen. Kann der Kirschlorbeer das wirklich oder ist die Decke einfach nicht ok?.

Coli :(
 
  • Moin

    Bäume zerstören Beton nur, wenn es zuvor schon einen Schaden gab.
    Jedenfalls sagt das diese Seite:

    Baumwurzeln

    "Es ist unmöglich, dass Wurzeln durch intakte Mauern oder Leitungen dringen. Bevor eine Wurzel in eine Mauer oder in eine Leitung dringt, ist ein Schaden schon vorangegangen. Ein feinster Haarriss reicht für das Eindringen der Wurzel in eine Mauer oder eine Leitung. Mit dem Dickenwachstum der Wurzel entsteht dann der grössere Schaden. Die eingedrungene Wurzel, z.B. in einer Sickerleitung, verteilt sich schnell in viele Wurzeln und verstopft die Leitung langfristig.

    Ich weiß nur dass sie Asphalt kaputt machen können, aber der ist ja auch viel weicher.


    Lieben Gruß und viel Glück
    elletoro - Die einen Gutachter ranholen würde, der sich mit so was auskennt.
     
    Hallo,

    also das ist der Hammer. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Lorbeer Schuld ist. Ich würde auf jeden Fall einen Fachmann zu Rate ziehen (Gärtner/Sachverständiger), denn wenn das vor Gericht geht, ist es wichtig ein entsprechendes Gutachten zu haben.
    Kann mir aber vorstellen, dass es für den Eigentümer natürlich günstig ist, die Schuld dem Lorbeer, und somit Euch, zu geben.

    Sollte das tatsächlich möglich sein, dann mache ich mir ernsthaft Gedanken über den Kirschlorbeer vor unserer Terrasse. Muß ich jetzt um das Fundament des Hauses fürchten? Iiiiiiiiiiiiiiiiiiiii.... ich hoffe nicht.
     
  • Erstmal keine Panik!

    Grundsätzlich läuft das so: Wer für einen Schaden verantwortlich ist, haftet. Aber wer Schadenserstz will, muß den Beweis erbringen, daß der Schaden auf den angeblichen Verursacher zurückzuführen ist. Im Klartext also, wenn der Tiefgaragenbesitzer Geld von Dir will, muß er eine Zahlungsklage einreichen und Gerichtskostenvorschuß zahlen. Da der Kläger beweis- und kostenpflichtig ist, bestellt das Gericht einen Gutachter, den zunächst der Kläger per Vorschuß bezahlt. Nur wenn Du bzw. Dein Kirschlorbeer ganz oder zum Teil für den Schaden verantwortlich bist, mußt Du die entsprechende Kostenquote (% des Streitwerts) im Nachhinein zahlen. Ansonsten trägt erstmal (bis zum Urteil) die beweispflichtige Partei die Kosten.

    Also erstmal ruhig Blut und Abwarten. Auf keinen Fall "einfach so" zahlen oder eine Verantwortlichkeit anerkennen, auch nicht nach anwaltlichem Schreiben. Was zählt ist einzig und allein ein zivilgerichtliches Verfahren.

    Gruß
    Yanjep

    PS: Auf evtl. per Anwaltschreiben gaäußerte Drohgebährden a la "meine Mandantschaft hat mich beauftragt...." Frist bis zum ..." würde ich erstmal gar nicht reagieren, wenn Du und Dein Kirschlorbeer euch keiner Schuld bewußt seit. Das Säbelrasseln gehört zum Geschäft und hat nichts zu bedeuten.
     
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