Heckenhöhe

urban

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Hallo Forum!
Stimmt das? Habe gehört dass es keine Höhenbegrenzung für Hecken gibt. Ich spreche jezt von der Strassenseite und nicht vom Grundstücksnachbarn! Kann mir einer das bestätigen? Bitte? Und ich dachte immer nur so 2-3 Meter! Bei Google auch schon geschaut, aber nur über Vorschriften für GrundstücksNachbarn gelesen!
Danke
Urban
Übrigens, wohne in München, falls es da Unterschiede gibt!
 
  • bolban

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    Ich denke das sowas regional sehr verschieden sein kann. Die Gemeinden können glaube
    ich Zusatzregeln erlassen. Frag' doch mal bei Deinem Ordnungs-oder Landratsamt nach.

    Ade
     

    avenso

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    Nby
    genau die richtige Adresse die bolban vorschlöägt, denn es gibt ganz unterschiedliche vorschriften von Bundesland zu Bundesland . Allerdings halten sich nicht alle dran, jedenfalls gibts bei uns Unterschiede in der Höhe da legst dich nieder.
     
  • Luna

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    im Norden
    Moin !

    Hier frisch aus Bayern kopiert:

    Gesetzlich vorgeschriebene Grenzabstände
    Das Nachbarrecht der einzelnen Bundesländer schreibt bestimmte Mindestabstände von Bäumen, Sträuchern und Heckenpflanzungen zum Nachbargrundstück vor. Maßgebliches Kriterium zur Festlegung des Grenzabstandes ist dabei die endgültige Höhe der Pflanzung. Im bayerischen Nachbarrecht sind folgende Grenzabstände festgelegt:

    Gehölze, die über 2 m hoch werden, sind mit einem Mindestabstand von 2 m zum Nachbargrundstück zu pflanzen. Bei Pflanzen mit einer endgültigen Höhe von maximal 2 m, ist ein Abstand von mindestens 50 cm einzuhalten. Grenzt das Grundstück an eine landwirtschaftliche Nutzfläche, so ist der doppelte Abstand einzuhalten.

    Bei Sträuchern und Hecken gilt der Abstand von der Grundstücksgrenze bis zur Mitte der Triebe, die der Grenze am nächsten sind. Gemessen wird an der Stelle, an der die Triebe aus dem Boden wachsen. Bei Bäumen ist der Abstand von der Mitte des Stammes aus zu messen, ebenfalls an der Stelle, an der der Stamm aus dem Boden wächst.

    Da diese Regelungen sich im Rahmen der Gesetzgebung ändern können und je nach Gemeinde auch Sonderregelungen möglich sind, ist es sinnvoll, bei der jeweiligen Gemeinde die aktuell gültigen Vorschriften zu erfragen.

    Mit Einverständnis des Nachbarn können die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzabstände unterschritten werden. Die Anlage einer gemeinsamen Hecke auf der Grundstücksgrenze ist ebenfalls möglich und stellt eine platz- und geldsparende Lösung dar.
     
  • N

    niwashi

    Guest
    Mit Einverständnis des Nachbarn können die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzabstände unterschritten werden. Die Anlage einer gemeinsamen Hecke auf der Grundstücksgrenze ist ebenfalls möglich und stellt eine platz- und geldsparende Lösung dar.

    bei der Pflanzung auf der Grundstücksgrenze empfehle ich einen "Vertrag" zwischen den beiden Parteien aufzusetzen

    niwashi, der dem jetzigen Nachbarn traut ... aber in 20 Jahren?
     
    T

    Tono

    Guest
    Luna, was Du gefunden hast ist jetzt aber nicht das, was wonach Urban gefragt hatte.
    Er wollte nicht wissen, welcher Grenzabstand einzuhalten ist, sondern wie hoch seine Hecke wachsen darf.

    Das regelt nicht das Nachbarschaftsrecht, sondern jede Gemeinde selbst.
    Für München gilt meines Wissens lediglich eine lichte Höhe von 2,50 bei Fussgängerwegen und 4,50m bei Straßen. Also keine generelle Wuchsgrenze, sondern lediglich eine Regelung, bis zu welcher Höhe nichts über das Grundstück hinaus auf Gehwege und Straßen wachsen darf.
    Dies aber bitte unter Vorbehalt, da ich auf die Schnelle nichts anderes gefunden habe.


    Tono... würde auch mal direkt im Rathaus nachfragen
     
  • iceteddy

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    Die Grundstücke grenzen ja nicht nur zu "dem" Nachbar, auch zur Strasse gibt es einen Nachbarn (Die Stadt bzw. Gemeinde). Ich vermute mal, dass die Abstände für jede Grenze gelten. Und ich schließe mich der Empfehlung, die örtlichen Behörden zu befragen, an.
     

    urban

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    Hallo!
    Werde Euren Rat befolgen, und mich bei den Behörden schlau machen! Schon deswegen, weil ich die dann frage, od das noch ne Hecke ist, wenn man zum Beispiel in einer Bambus-"Hecke" alle paar Meter ne Lücke lässt!
     
    N

    niwashi

    Guest
    ha, ein Grenzfall, weil Bambus ein Gras ist und kein Heckengehölz!

    @Urban
    halt uns auf dem Laufenden, denn die Bambusgeschichte interessiert mich auch brennend

    niwashi, der jetzt gespannt ist ...
     

    urban

    Mitglied
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    Ein Grenzfall--- es wird immer spannender! Ich seh sie schon vor mir, meine Bambushecke! Rings um das Grundstück( Eckhaus) so 50 Meter, 5 Meter hoch...aber nur auf der Strasssenseite! Hallo!
    Werde Euren Rat befolgen, und mich bei den Behörden schlau machen! Schon deswegen, weil ich die dann frage, od das noch ne Hecke ist, wenn man zum Beispiel in einer Bambus-"Hecke" alle paar Meter ne Lücke lässt! Versteht sich!
    Werde euch auf den laufenden Halten!
     
  • A

    Apisticus

    Guest
    Laut ständiger Rechtsprechung wird Bambus obwohl ein Gras wie ein Gehölz behandelt.
    Begründungen spar ich mir, kann auch jeder nachlesen.

    In der Tat ist die Frage aber interessant, ob an der Grundstücksgrenze zur Straße das Nachbarrecht gilt.
    Wäre da nicht Straße, sondern ein bebautes oder unbebautes Grundstück, das der Gemeinde gehört, wäre die Sachlage klar. Privatrechtliche Angelegenheit, die Gemeinde tritt offensichtlich nicht als Hoheitsträger auf.

    Bei Straßen sieht die Sache schon anders aus. Diese sind nicht mehr privat, sondern durch Widmung der Allgemeinheit zugänglich. Nachbarschaftsrechtsgesetze dürften somit keine Anwendung finden. Auch im Umgekehrten Fall nicht.
    Denn wir erleben es umgekehrt immer wieder, dass an innerörtlichen Straßen Waldbäume als Allee gepflanzt werden. Bei mir vor dem Grundstück stehen 2 Bergahorn in 2 Meter Entfernung von der Grundstücksgrenze, was sie nicht dürften, wenn das Nachbarrecht anwendbar wäre.

    Apisticus meint: So long, and thanks for all the fish...
     
  • N

    niwashi

    Guest
    @Api
    aber den Link dazu hättest reinstellen können ...

    niwashi, der einfach nur zu faul zum Googeln ist ...
     

    Chaos

    Neuling
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    Karlsruhe
    Hecken-Paragraphen

    Wenn Hecken im Garten zum Streitfall werden, dann geht es meistens um Grenzabstände oder Heckenhöhen. Leider gibt es dazu keine einheitliche Regelung. Die Nachbarschaftsgesetze der einzelnen Bundesländer nennen die erlaubten Maße.


    Gültige Grenzabstände in
    Baden-Württemberg
    bis 1,50 m Höhe 0,5 m; darüber 0,5 m plus Mehrhöhe

    Bayern
    bis 2 m Höhe 0,5 m; darüber 2 m

    Berlin
    bis 2 m Höhe 0,5 m, darüber 1m

    Brandenburg
    kein Nachbarschaftsgesetz

    Hamburg
    Zweige bis zur Grenze erlaubt, die maximale Heckenhöhe beträgt 1,8 m

    Hessen
    bis 1,2 m Höhe 0,25 m; bis 2 m 0,5 m; über 2 m 0,75 m

    Mecklenburg-Vorpommern
    kein Nachbarschaftsgesetz

    Niedersachsen
    bis 1,2 m Höhe 0,25 m; bis 2 m 0,5 m; bis 3 m 0,75 m; bis 5 m 1,25 m; bis 15 m 3 m; darüber 8 m

    Nordhein-Westfalen
    bis 2 m 0,5 m; darüber 1 m

    Rheinland-Pfalz
    bis 1 m 0,25 m; bis 1,5 m 0,5 m; darüber 0,75 m

    Saarland
    bis 1 m 0,25 m; bis 1,5 m 0,5 m; darüber 0,75 m

    Sachsen und Sachsen-Anhalt
    kein Nachbarschaftsgesetz

    Schleswig-Holstein
    bis 1,2 m keine Vorschrift; darüber ein Drittel der Höhe

    Thüringen
    bis 1 m 0,25 m; bis 1,5 m 0,5 m; darüber 0,75 m

    Achtung, Verjährungsfrist !
    Und wenn das erlaubte Hecken-Maß überschritten wurde? Dann kann der Nachbar die Beseitigung beziehungsweise den Rückschnitt der Sträucher auf das richtige Maß verlangen. Allerdings gibt es Einschränkungen: Einige Bundesländer gestatten den Rückschnitt nur außerhalb der Wuchsperiode (16. März bis 30. September). Besonders zu beachten ist die Verjährungsfrist: Zu nah gepflanzte Hecken müssen nur beseitigt werden, solange sie nicht älter als fünf Jahre sind. Die Bestimmungen über die Verjährung unterscheiden sich in den einzelnen Bundesländern etwas, so daß man im Streitfall bei der örtlichen Gemeindeverwaltung die gültige Regelung erfragen sollte.

    Ein Tipp zum Schluß: Da sich in vielen Bundesländern der Grenzabstand nach der Heckenhöhe richtet, sollten Sie sich schon vor der Pflanzung über den voraussichtlichen Zuwachs Gedanken machen. So vermeiden Sie am einfachsten unnötigen Ärger.



    das hab ich gerade gefunden^^ vielleicht brauchbar???

    grüßle aus dem sonnigen Karlsruhe
     
    A

    Apisticus

    Guest
    @Api
    aber den Link dazu hättest reinstellen können ...

    niwashi, der einfach nur zu faul zum Googeln ist ...

    Mein schöner Garten online


    Bambus, gehört zu den Gräsern, ist aber wie ein Strauch im Sinn der Nachbarrechtsgesetze zu behandeln. (AG Stuttgart, Urt. v. 12. 12. 1995 - 11 C 322/95 -)


    Kriterium ist die Verholzung und das Überdauern des Winters, also kein Absterben der oberirdischen Pflanzenteile.
    M.E. teleologische Auslegung - also nach Sinn und Zweck der Vorschriften

    Apisticus, der das schon lange wusste.
     
    A

    Apisticus

    Guest
    Hecken-Paragraphen

    Gültige Grenzabstände in
    Baden-Württemberg
    bis 1,50 m Höhe 0,5 m; darüber 0,5 m plus Mehrhöhe

    heute gilt:
    Nachbarrechtsgesetz Baden-Württemberg
    Stand: 8. Januar 1996
    § 12
    Hecken

    (1) Mit Hecken bis 1,80 m Höhe ist ein Abstand von 0,50 m, mit höheren Hecken ein entsprechend der Mehrhöhe größerer Abstand einzuhalten.

    (2) Die Hecke ist bis zur Hälfte des nach Absatz 1 vorgeschriebenen Abstands zurückzuschneiden. Das gilt nicht für Hecken bis zu 1,80 m Höhe, wenn das Nachbargrundstück innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile oder im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt und nicht landwirtschaftlich genutzt wird (Innerortslage).

    (3) Der Besitzer der Hecke ist zu ihrer Verkürzung und zum Zurückschneiden der Zweige verpflichtet, jedoch nicht in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September.
     
    N

    niwashi

    Guest
    Achtung, Verjährungsfrist !
    Hecken, die geschnitten werden können unterliegen keiner Verjährungsfrist ... hier muß lediglich "nachgebessert" werden.

    niwashi, der sich immer im Vorfeld einer Pflanzung um solche Paragraphen kümmern würde ...
     
    T

    Tono

    Guest
    M.E. teleologische Auslegung - also nach Sinn und Zweck der Vorschriften
    Nicht nur deines Erachtens. Steht so ja auch in der Begründung des Gerichts:
    "Vielmehr ist dem Sinn und Zweck dieser Vorschrift entsprechend..."


    Tono... stimmt dem natürlich ebenfalls zu
     

    O.v.F.

    Foren-Urgestein
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    Hallo zusammen,

    hier ein Urteil des AG Schwetzingen

    AZ: 51 C 39/00

    Ein Grundstücksbesitzer hatte an der Grenze zu seinem Nachbarn Bambus gepflanzt - als Sichtschutz und wegen der exotischen Schönheit dieser Pflanze. Die Hecke gedieh prächtig und hatte bald die Ausmaße von 6 Metern Länge und 5 Meter Höhe. Das war dem Eigentümer des Nachbargrundstückes entschieden zuviel. Er vertrat die Meinung, bei dem Bambus handle es sich um Gehölz, weswegen die dafür üblichen Abstands- und Höhenbeschränkung gelte müsse. Der Bambusfreund dagegen wartete mit einem botanischen Erklärung auf:
    Dies Pflanze zähle zu den Gräsern. Und dafür gebe es die genannten rechtlichen Beschräkungen nicht.
    Nach dem der zuständige Richter die Hecke persönlich begutachtete, kam er zu der Erkenntnis es handelt sich hier - rechtlich gesehen - um ein Gehölz. Schließlich weise die Pflanze eindeutig verholzte Stämme auf. Der Nachbar mußte deshalb einen ausreichenden Abstand zum anderen Grundstück wahren und seine Hecke bei Bedarf schneiden.



    Gut 5 Meter Höhe ist auch gewaltig. Wie ist es aber mit der Dichte, Sichtschutz? Wie dicht muß man den Bambus pflanzen, um einen gutenSichtsSchutz zu haben? Wäre eine andere Heckenart nicht besser und billiger?

    LG

    Dieter,.....der nur so mal frägt
     
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