Heckenhöhe einer Einfriedung vor Wohnhaus!

Bowlby

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03. Mai 2010
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Hallo Freunde,

ich bin Wohnungsbesitzer in einem Mehrfamilienhaus in Stuttgart und wohne auf 1. Etage.
Unter mir sind Wohnungen mit Vorgärten, bis ca. 5m vom Haus entfernt.
Dann kommt die Begrenzung, bestehend aus verschiedenen Gehölzen und einzelnen Bäumen, die von den Besitzern selbst gepflanzt wurden. Stets wurde nur mäßig zurückgeschnitten, so dass mittlerweile eine stattliche Höhe von 2 bis 5m erreicht wurde. Dabei wird meine Balkonaussicht stark eingeschränkt und die Lichtverhältnisse werden auch nicht besser!
Ich habe ganz gewiss nichts gegen natürliche Einfriedungen, aber es muß doch eine Mindesthöhe dafür geben, nach der sich alle zu richten haben!
Vielleicht kennt jemand festgeschriebene Höhen, auf die ich mich berufen könnte. Beim Googeln fand ich leider nur unterschiedliche Meinungen dazu.
Ich danke Euch im Voraus ganz herzlich!

Mit freundlichen Grüßen
Bowlby
 
  • Hallo Bowlby,

    manchmal sind im Bebauungsplan die zulässigen Pflanzhöhen festgelegt. Frag am besten mal bei der Stadt - Bauamt - nach. Wenn die nicht helfen können vielleicht im Ordnungsamt erkundigen, was Du tun kannst.

    Hast Du die Gartenbesitzer mal darauf angesprochen? Vielleicht ist denen einfach nicht bewußt, dass Dich die Begrünung stört.

    LG Tilia
     
    Hallo Bowlby,

    das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und dann
    gibt es auch noch Bestandsschutz.

    Google mal nach *Grünflächenverordnung* o.ä. des Landes Baden-Württemberg, dort müßtest Du etwas finden.

    LG
    Astrid
     
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