Heckenhöhe direkt an der Grenze

Koppi

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16. Okt. 2007
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Hallo zusammen,
meine Frage hat sich durch intensives stöbern im Forum noch nicht klären können. Folgender Fall:
Nachbargrundstück liegt 70 cm höher als meines. Auf Nachbars Grundstück stehen Koniferen/Thuja, die inzwischen 5 m höher sind als mein Grundstück ("Netto-Höhe" der Koniferen also ca. 4,30-4,50 m)
Dawzischen steht ein "Thalix" gleicher Höhe. Wir leben in NRW. Da wir aus unseren Räumen auf eine "grüne Mauer" sehen, haben wir um zurückschneiden der Pflanzen gebeten und zwar auf eine Höhe von 3,50 m über unserem Bodenniveau, was eine Höhe bei ihm von 2,70 wäre.
Er sagt, da die Pflanzen länger als 13 Jahre stünden, hätte ich da keinen Anspruch drauf. Mein Rechtsverständnis geht aber dahin, das sich die Ausschlussfrist auf Mindestabstände zur Grundstücksgrenze beziehen und nicht auf die Höhe. Also, das man nach einiger Zeit nicht mehr das entfernen von direkt auf der Grenze gepflanzten Hecken verlangen kann, wenn man es lange genug toleriert hat. Darum geht es auch gar nicht.
Es kann aber doch nicht sein, das man hecken und Büsche direkt an des Nachbarn Grundstück in ungeahnte Höhen wachsen lassen kann und sich auf diese Klausel bezieht. Oder ?
Meine Eltern in der ersten Etage kucken auch schon davor. Der Nachbar hat in ca. 25 m Entfernung seine Terasse mit Blich auf die Pflanzen. Sonst würde er auf usner Haus sehen und dazu hat er natürlich keine Lust.
Wer kann meine Fall lösen ? Vielen Dank im voraus :confused:
 
  • Nachbarrechtsgesetz NRW

    § 42 Grenzabstände für Hecken

    Es sind mit Hecken - vorbehaltlich des § 43 -


    a)über 2 m Höhe 1,00 m,

    b) und bis zu 2 m Höhe 0,50 m,

    Abstand von der Grenze einzuhalten. Das gilt nicht, wenn das öffentliche Recht andere Grenzabstände vorschreibt.


    Nachbarrechtsgesetz NRW
     
    Hallo Koppi!:cool:

    Vielleicht hilft es dir mal in das Nachbarrechtsgesetz (NachbG NRW) hineinzuschauen.
    Dort stehen Grenzabstände für bestimmte Bäume, Sträucher und Rebstöcke in § 41.
    Z. B. steht dort zu Ziersträuchern in Absatz (2): Ziersträucher und Beerenobststräucher dürfen in ihrer Höhe das Dreifache ihres Abstandes zum Nachbargrundstück nicht überschreiten.
    Bei allen übrigen Bäumen (welche nicht besonders benannt werden/ Absatz 1, Punkt 1b)
    gilt ein Mindestabstand von 2m zur Grenze.

    Ob Thuja zu Bäumen oder Zierstrauch zählt weiß ich leider nicht.:confused:

    Gruß Luise:eek:
     
  • Mir geht es nicht um den Abstand - es besteht ja keiner. Im Nachbarschaftsrecht werden Abstände in Abhängigkeit der Größe genannt und Ausschlussfristen, nach denen kein entfernen der Hecken mehr verlangt werden darf.
    die HEcke soll auch nicht entfern sondern GEKÜRZT werden. Mein Nachbar sagt, ich hätte keinen Anspruch auf ein kürzen der 5 m hohen Hecke, die direkt an der Grenze steht und teilweise überragt.
    Das kann ich mir aber nicht vorstellen.
     
  • Nachbarrechtsgesetz NRW

    § 42 Grenzabstände für Hecken

    Es sind mit Hecken - vorbehaltlich des § 43 -


    a)über 2 m Höhe 1,00 m,

    b) und bis zu 2 m Höhe 0,50 m,

    Abstand von der Grenze einzuhalten. Das gilt nicht, wenn das öffentliche Recht andere Grenzabstände vorschreibt.

    Hallo und vielen Dank für die Info,
    heißt das, das § 46 (Ausschluß von Beseitigung der Hecke) sagt: auch wenn der erforderliche Mindestabstand zur Grenze nicht eingehalten eingehalten und die Verjährung eingesetzt hat, die Höhen trotzdem auf 2 m zu begrenzen sind ?
     
    Meiner Meinung nach kann man die Kürzung der Hecken einfordern, so lange diese dadurch dann nicht nachhaltig geschädigt würden.
    Der Bestandsschutz bleibt dadurch ja unberührt.
    Ansonsten könnte er sie ja immer weiter in die Höhe wachsen lassen.


    Sharif
     
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