Hecke beim Eckgrundstück / Sichtdreieck

Loona

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15. Jan. 2007
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Hallo,
wir haben letztes Jahr ein 8 Jahre altes Haus gekauft. Das Haus steht auf einem Eckgrundstück und und die Terasse ist zur Strassenseite ausgerichtet.
Um das komplette Grundstück (an der Strassenseite) ist eine ca. 1,70 m hohe Koniferen-Hecke.
Allerdings hat unser Vorbesiter die Hecke direkt an der Grenze Grundstück/Straße gepflanzt und an der Einmündung/Ecke zu der anderen Straße muss man sehr langsam fahren um zu sehen, ob dort jemand kommt.
Habe dann mal in unserem Bebauungsplan geguckt und festgestellt, dass dort ein Sichtreieck eingehalten werden muss. Das heisst für uns nun, dass wir einen Teil der Hecke enternen müssen.
Nun mal einige Fragen
1. Meint ihr, dass man die Hecke weiter hinten wieder einpflanzen kann?? Wir haben hier sehr steinigen Boden.
2. Was könnte ich sonst in der Lücke pflanzen und passt optisch zu Koniferen?
3. Falls wir ein größeres Stück Hecke entfernen sollten, was kann man sonst noch als guten Sichtschutz pflanzen??

Ich hoffe, ich hab mich jetzt nicht total wirr ausgedrückt und habt mein Problem verstanden, sonst bitte Fragen!!

Vielen Dank
Daniela
 
  • Hallo Dani !
    Das gleiche Problem hat mein jetziger Nachbar. Er hat es so gelöst, das er ein Stück Hecke entfernt hat ,einen ganz billigen Sichtschutzzaun (Sonderangebot) im Baumarkt gekauft und schräg im Grundstück mit Bodenhülsen verankert. Davor, gartenseitig Büsche gepflanzt. Wenn die Büsche groß genug sind kommt der Sichtschutzzaun wieder weg und die Bodenhülsen wieder raus. Es gibt aber Leute , man soll es kaum glauben, die entsorgen in diesem entstandenen Dreieck ihren Müll.
    a045.gif
     
    Hi Daniela!

    Das Beispiel von Avenso ist ganz in Ordnung. Umsetzung die vorhandenen Pflanzen kannst Du schon versuchen - steinige Boden (solange noch Boden und nicht -nur- Steine) ist normalerweise kein Problem für Coniferen.

    Bei uns steht's im Bebauungsplan genauso mit die "Sichtdreiecken", alledings haben alle Nachbarn bis zur Grundstücksgrenze beflanzt. Hier sagt niemanden was dazu - und die Autofahrer werden gezwungen im Wohngebiet langsam zu fahren.

    Ich persönlich wurde nichts machen solang keine Beschwerden kommen.

    SG,
    Mark
     
  • Es gibt aber Leute , man soll es kaum glauben, die entsorgen in diesem entstandenen Dreieck ihren Müll.
    a045.gif

    Leider nicht nur in Dreiecken......
    Ich kann eigentlich jede Woche einen Rundgang am Zaun lang machen, um den ganzen Müll aufzusammeln.

    Liebe Grüße
    Petra, die das garnicht witzig findet
     
    ... und die Autofahrer werden gezwungen im Wohngebiet langsam zu fahren ...
    hast ja recht ... aber wenn was passiert bist als Grundstückseigentümer dran ... also reine Ermessenssache

    niwashi, dem das auch Schnupe wäre, würde er nicht am Ende einer Stichstraße wohnen ...
     
  • @niwashi

    Bist Du sicher daß der Eigentümer haftbar gemacht werden kann, schließlich hat die Gemeinde/Polizei/Ordnungsamt schon reichlich Zeit einzuschreiten gehabt (und der Zustand zu bemängeln). So schnell sind die Bäume/Büsche ja doch nicht gewachsen.

    SG
    Mark
     
    nein, fällt unter Verkehrssicherungspflicht ... Dein Grundstück ... die Gemeinde wird höchstens mahnen, wenn überhaupt; meist haben sie gar keine Zeit, neben den baulichen Auflagen fürs Haus auch noch den Garten zu kontrollieren! ... deshalb sind auch immer noch so oft die Thujenhecken zu sehen ...

    niwashi, dens nicht kümmert und dem Auflagen auch wurschd sind ...
     
    Hallöchen,

    @Frank
    Ja, an einen Holzsichtschutz habe ich auch schon gedacht. Möchte halt nur nicht, dass es aussieht wie eine Festung.
    Bzgl. Müll habe ich weniger Angst, denn hier ist eine Sackgasse und es gehen eher selten "fremde" Leute hierher. Mit Müll ist weniger das Problem, aber der Hund unserer Nachbarn gebraucht unseren Garten (der ja noch nicht eingezäunt ist) zur Zeit als Klo. Ich denke, das er dann dorthin scheis.... wird, wenn das Grundstück zu ist.

    @Mark
    Bei uns in der Siedlung haben eigentlich auch alle Leute, wo ein Sichtdreieck eingetragen ist eine höhere Hecke. Die Nachbarn haben sich auch noch nicht beschwert, aber ich mach mir halt Gedanken, denn wenn z.B. einem Kind an unserer Ecke was passiert, dann werden ALLE im nachhinein motzen.

    Bist Du sicher daß der Eigentümer haftbar gemacht werden kann
    Unsere Nachbarin arbeitet beim Rechtsanwalt uns sie hat uns gesagt, dass wir immer eine Teilschuld mithaben werden, wenn dort was passiert.

    Habe letzte Woche übrigens noch anonym ;) bei der Stadt angerufen und mich mal erkundigt. Bei uns ist es so, dass jede Einfriedung (bei uns zählt die Hecke darunter), welche an einer öffentlichen Strasse ist nur 1 m hoch sein darf. Für alles was darüber hinausgeht muss ein Bauantrag gestellt werden. GANZ TOLL:mad:

    Nun ja, bin aber trotzdem noch über Vorschläge dankbar!!!

    Viele Grüße
    Daniela
     
    Ja, an einen Holzsichtschutz habe ich auch schon gedacht. Möchte halt nur nicht, dass es aussieht wie eine Festung.

    Hallo Daniela,
    wir haben im letzten Jahr auch Sichtschutzelemente aufgestellt und einige dornenlose Brombeeren davor gepflanzt, inzwischen ist schon alles grün und sieht kein Stück mehr nach Festung aus. Außerdem hast du dann auch lecker Früchte.

    Liebe Grüße
    Petra, die auch erst Bedenken mit dem Sichtschutz hatte
     
  • Habe letzte Woche übrigens noch anonym ;) bei der Stadt angerufen und mich mal erkundigt. Bei uns ist es so, dass jede Einfriedung (bei uns zählt die Hecke darunter), welche an einer öffentlichen Strasse ist nur 1 m hoch sein darf. Für alles was darüber hinausgeht muss ein Bauantrag gestellt werden. GANZ TOLL:mad:
    Na ja, da hat die Stadt nicht die volle Wahrheit gesagt und vor allen mehrere verschiedene Begriffe miteinander verwechselt. Prinzipiell unterscheidet man zwischen einer Einzäunung, wenn man ein gesamtes Grundstück mit einen Zaun abschliesst und einer Einfriedung, welche sich innerhalb eines Grundstücks befindet. Bei letzteren benötigt man innerhalb geschlossener Ortschaften bis zu einer Gesamthöhe von 1,80m keinerlei Baugenehmigung, egal in welchen Bundesland. Leider sind auch hier die Sichtdreiecke als einzige Ausnahme ausgeschlossen.
     
  • Prinzipiell unterscheidet man zwischen einer Einzäunung, wenn man ein gesamtes Grundstück mit einen Zaun abschliesst und einer Einfriedung, welche sich innerhalb eines Grundstücks befindet.

    No!
    Einfriedung im juristischen Sinne können sein:
    Hecke
    Zaun
    Mauer

    niwashi, der bei Bedarf mehr Details liefern kann ....
     
    No!
    Einfriedung im juristischen Sinne können sein:
    Hecke
    Zaun
    Mauer

    niwashi, der bei Bedarf mehr Details liefern kann ....
    O.k. hier bei uns heisst es in der Strassensatzung das wir einen Jägerzaun von genau 0,5m haben müssen. Aber deshalb haben wir trotzdem das Recht innerhalb unseres Grundstückes eine Einfriedung zu bauen. Und wenn es sein muss auch direkt an den Jägerzaun angrenzend. Also es gibt schon einen Unterschied ob es sich um einen Zaun um ein Grundstück handelt oder lediglich um eine Einfriedung.
    Hier noch ein Bild dazu:
    p4251649kx7.jpg
     
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