Hallo Leute,
leider gibt es in der Gartenabteilung keinen Thraed in den meine jetzige Frage passen könnte.
Hindergrund: Gartenbesitzer seit 3 Jahren, Gartenverein hat eigene Wassergesellschaft für die Abrechnung.
Nun zu meiner Frage: wenn die Wassergesellschaft in 2009 mir das Wasser von 2007 in Rechnung stellt, ist das rechtens?
Ich bin der Meinung, die Forderung ist genauso verjährt, wie etwaige Betriebskostenforderungen für eine Wohnung. (Rechnungsstellung 2009 für 2007)
Kann mir jemand helfen?
MfG
Ronny
leider gibt es in der Gartenabteilung keinen Thraed in den meine jetzige Frage passen könnte.
Hindergrund: Gartenbesitzer seit 3 Jahren, Gartenverein hat eigene Wassergesellschaft für die Abrechnung.
Nun zu meiner Frage: wenn die Wassergesellschaft in 2009 mir das Wasser von 2007 in Rechnung stellt, ist das rechtens?
Ich bin der Meinung, die Forderung ist genauso verjährt, wie etwaige Betriebskostenforderungen für eine Wohnung. (Rechnungsstellung 2009 für 2007)
Kann mir jemand helfen?
MfG
Ronny