Fälligkeit Grunderwerbssteuer / Notarkosten bei Hauskauf

Strahlemann

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Mahlzeit liebe Leute!

Es ist nun bald soweit bzw. soll nun bald soweit sein und unser schickes, kleines Häuschen soll gekauft werden. :)

Ich blicke aber beim Beamtendeutsch nicht ganz durch und auch die gefundenen Threads / Themen auf anderen Seiten sind für mich nicht zu verstehen (und das als Kaufmann *schäm*).

Vielleicht kann mir das hier einer kurz und einfach erklären...

Kauf einer Immobilie = Fälligkeit der Grunderwerbssteuer sowie der Notarkosten

Nur wann werden die fällig?

Beispiel: Ich geh zum Makler / Verkäufer und sage ihm "Wir wollen das Haus kaufen." Dann wird der Verkäufer sich ja sicherlich um einen Notartermin kümmern, dass dieser den Kaufvertrag aufsetzt! Soweit korrekt?

Und dann? Damit ist die Arbeit des Notars ja sicher nicht getan? Kommen dann nach und nach Rechnungen oder erst wenn alles abgeschlossen ist die Gesamtsumme auf einen Schlag?

Was ist mit der Grunderwerbssteuer? Wird die fällig wenn man ein zieht? Oder wenn der Verkäufer das Geld von der Bank bekommen hat oder zum Beginn eines Jahres oder...?

Denn es ist ja so, nur weil ich heute z. B. dem sage das wir es kaufen, können wir ja nicht gleich morgen einziehen! Bis das Geld von der Bank kommt dauert es ja sicher, dann muss das Grundbuch geändert werden, wir müssen unsere Mietwohnung ja eh mit Kündigungsfrist kündigen usw usw usw.!

Das vorhandene Eigenkapital ist nämlich unter Anderem auch auf einem Mietkautionskonto, welches wir natürlich erst auflösen / benutzen können, wenn der Mietvertrag beendet und die Mietwohnung übergeben ist.

Weiß da einer was?

lg René
 
  • aLuckyGuy

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    AW: Fälligkeit Grunderwerbssteuer / Notarkosten bei Hauskauf

    Kauf einer Immobilie = Fälligkeit der Grunderwerbssteuer sowie der Notarkosten

    Nur wann werden die fällig?

    Beispiel: Ich geh zum Makler / Verkäufer und sage ihm "Wir wollen das Haus kaufen." Dann wird der Verkäufer sich ja sicherlich um einen Notartermin kümmern, dass dieser den Kaufvertrag aufsetzt! Soweit korrekt?

    Und dann? Damit ist die Arbeit des Notars ja sicher nicht getan? Kommen dann nach und nach Rechnungen oder erst wenn alles abgeschlossen ist die Gesamtsumme auf einen Schlag?
    Also welchen Notar man nimmt, ist Verhandlungssache mit dem Verkäufer. Wenn der Verkäufer einverstanden ist, kann also auch der Käufer den Notar aussuchen. Die Rechnung kommt dann nach Abschluss, d.h. nach erfolgreicher Vertragsunterzeichnung und Grundbucheintragung.

    Was ist mit der Grunderwerbssteuer? Wird die fällig wenn man ein zieht? Oder wenn der Verkäufer das Geld von der Bank bekommen hat oder zum Beginn eines Jahres oder...?
    Für die Grunderwerbsteuer ist nur der Zeitpunkt der Grundbucheintragung entscheident.

    Denn es ist ja so, nur weil ich heute z. B. dem sage das wir es kaufen, können wir ja nicht gleich morgen einziehen! Bis das Geld von der Bank kommt dauert es ja sicher, dann muss das Grundbuch geändert werden, wir müssen unsere Mietwohnung ja eh mit Kündigungsfrist kündigen usw usw usw.!
    Also eigentlich ist es ja so, das man zu einer Bank geht und sich genau ausrechnen lässt bis zu welcher Höhe man eine Hypothek bekommen kann. Wenn einen das unverbindliche Angebot zusagt kann man losgehen und sich ein Haus suchen. Hat man eines gefunden sagt man der Bank Bescheid und wenn diese ihre prinzipielle Zusage macht, kann man den Makler oder Verkäufer die offizielle Kaufzusage geben. Diese ist dann bereits bindent, d.h. der Makler oder Verkäufer darf ohne trifftige Gründe das Haus an niemand anderes verkaufen. Dann spricht man mit dem Notar der den Kaufvertrag aufsetzt. Darin ist auch die Art und Weise der Bezahlung geregelt. Wenn dann der Hypothekenvertrag mit der Bank abgeschlossen ist, kann man einen Termin mit dem Notar vereinbaren und den Kaufvertrag offiziell abschliessen. Allerdings sollte man aufpassen, denn es kann durchaus passieren, das sich die Zinsen seit dem ersten Gespräch geändert haben. Wie die Bezahlung letztendlich geregelt wird, ist Verhandlungssache mit dem Verkäufer. Hat man den Hypothekenvertrag erst einmal unterschrieben kommt das Geld von der Bank meist umgehend... sprich ein bis zwei Tage.

    So haben wir es jedenfalls gemacht. :)
     

    tina1

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    AW: Fälligkeit Grunderwerbssteuer / Notarkosten bei Hauskauf

    Hallo,

    soviel ich weiß, ist in D ein Hypothekenvertrag völlig unüblich.
    In der Regel gibt es ein oder zwei Baudarlehen über den gesicherten und ungesicherten Bereich des Darlehens.

    LG tina1
     
  • lostcontrol

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    AW: Fälligkeit Grunderwerbssteuer / Notarkosten bei Hauskauf

    soviel ich weiß, ist in D ein Hypothekenvertrag völlig unüblich.
    In der Regel gibt es ein oder zwei Baudarlehen über den gesicherten und ungesicherten Bereich des Darlehens.
    kommt drauf an was du unter "hypothek" verstehst.
    für eine bank ist es auch in deutschland absolut üblich, dass zur absicherung des darlehens eine hypothek aufs haus läuft, das dürfte sogar die am weitesten verbreitete methode sein.

    @ Strahlemann:

    du schreibst:

    Das vorhandene Eigenkapital ist nämlich unter Anderem auch auf einem Mietkautionskonto, welches wir natürlich erst auflösen / benutzen können, wenn der Mietvertrag beendet und die Mietwohnung übergeben ist.
    in deutschland dürfen maximal 3 kaltmieten kaution für mietwohnungen verlangt werden. ich weiss ja jetzt nicht wie hoch eure miete ist, aber es würde mich wundern, wenn diese summe als eigenkapital für den hauskauf ausreicht bzw. auch nur existentiell wichtig sein könnte.

    und ganz wichtig:
    bedenke bitte, dass es keineswegs gesagt ist, dass du deine kaution sofort nach wohnungsübergabe zurück bekommst - im gegenteil!
    laut gesetz darf der vermieter die kaution ein halbes jahr komplett zurückbehalten, und danach dann immerhin noch einen teil der kaution bis zur nächsten betriebskostenabrechnung in höhe der anzunehmenden nachzahlung.
    ausserdem hängt die rückzahlung der kaution natürlich auch sehr stark davon ab, ob sämtliche schulden aus dem mietverhältnis beglichen sind, das bezieht sich nicht nur auf mietschulden sondern selbstverständlich auch auf schönheitsreparaturen, endrenovierungen, rückbau (falls ihr etwas eingebaut habt das noch weg muss) etc.
    also rechne mal lieber nicht mit der kaution für den hauskauf.
    sollte ein betrag in höhe von 3 monatsmieten für euch tatsächlich "das zünglein an der waage" sein, dann kann ich nur dringend abraten, denn ihr werdet sicherlich im neuen haus so einiges investieren müssen, das deutlich mehr kostet.
     
  • Strahlemann

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    AW: Fälligkeit Grunderwerbssteuer / Notarkosten bei Hauskauf

    Hey!

    Nein, so ist es natürlich nicht.

    Sondern lediglich so, dass vorhandenes Eigenkapital quasi schon mit der Finanzierung etc. verrechnet ist und die übrige gebliebenen "Barmittel", in diesem Falle ein Mietkautionskonto mit 2000,00 EUR sowie ein Festgeldkonto mit 5000,00 EUR welches aber auch 3 Monate Kündigungsfrist hat.

    Das soll dann also quasi beides als "Zwischengeld" fungieren, falls eben zwischenzeitlich Rechnungen fällig werden (halt für die Nebenkosten). Daher auch die Frage WANN der Notar im Regelfall die Rechnung schreibt. Bringt mir ja nix, wenn ich Zugriff auf 7000 EUR habe (nach dem Auszug bzw. Kündigung des Kontos), ich aber schon 2 oder 3 Monate vorher die Grunderwerbssteuer sowie den Notar bezahlen muss.

    Hoffe, so ist es ein wenig verständlicher ausgedrückt!?

    lg René
     

    karlh

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    AW: Fälligkeit Grunderwerbssteuer / Notarkosten bei Hauskauf

    Hallo,

    als erster Schritt mit dem Notartermin sollte in der Regel im Grundbuch eine Auflassungsvormerkung vorgenommen werden. Damit wird verhindert, dass der Verkäufer das Grundstück/Haus zwischenzeitlich noch einmal verkauft, jenachdem, wie das Verhältnis Verkäufer/Käufer ist.
    Schau bitte bei Wikipedia nach.
    Desweiteren muss auch geschaut werden, ob noch eine Schuld, oder Rechte Dritter im Grundbuch eingetragen sind. Verlass dich nicht auf Aussagen des Verkäufers.

    Viele Grüße

    Karl-Heinz
     
  • tina1

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    AW: Fälligkeit Grunderwerbssteuer / Notarkosten bei Hauskauf

    kommt drauf an was du unter "hypothek" verstehst.
    für eine bank ist es auch in deutschland absolut üblich, dass zur absicherung des darlehens eine hypothek aufs haus läuft, das dürfte sogar die am weitesten verbreitete methode sein.

    Sorry, da muß ich als Banker leider wiedersprechen.
    Es kommt doch nicht darauf an, was Du unter Hypothek verstehst. Da gibt es feste Formulierungen.
    In D ist bei der Finanzierung ein Annuitätendarlehen üblich.
    Es gliedert sich in der Regel in einen abgesicherten(durch die Eintragung an ERSTER Stelle der Bank im Grundbuch) Teil und einen ungesicherten Teil. Das ist aber KEINE Hypothek.
    Nachzulesen jederzeit im net. Würde hier zu weit führen.

    LG tina1
     

    Mutts

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    AW: Fälligkeit Grunderwerbssteuer / Notarkosten bei Hauskauf

    gelöscht
     
    Zuletzt bearbeitet:

    karlh

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    AW: Fälligkeit Grunderwerbssteuer / Notarkosten bei Hauskauf

    Hallo Mutts,

    ich würde mir Einblick ins Grundbuch verschaffen, bevor ich zum Notar renne. Manch einer hat da schon sein blaues Wunder erlebt, sogar der Verkäufer, wenn privat.

    Viele Grüße

    Karl-Heinz
     

    Lieschen M

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    AW: Fälligkeit Grunderwerbssteuer / Notarkosten bei Hauskauf

    Hallo,

    als erster Schritt mit dem Notartermin sollte in der Regel im Grundbuch eine Auflassungsvormerkung vorgenommen werden. Damit wird verhindert, dass der Verkäufer das Grundstück/Haus zwischenzeitlich noch einmal verkauft, jenachdem, wie das Verhältnis Verkäufer/Käufer ist.
    Schau bitte bei Wikipedia nach.
    Desweiteren muss auch geschaut werden, ob noch eine Schuld, oder Rechte Dritter im Grundbuch eingetragen sind. Verlass dich nicht auf Aussagen des Verkäufers.

    Viele Grüße

    Karl-Heinz

    Dem kann ich nur heftig zustimmen. Nicht nur ein Doppelverkauf auch eine zwischenzeitliche Beleihung wäre möglich. Nur auf den Notar würde ich mich da nicht verlassen.

    Die Geschichte mit der zwischenzeitlichen Beleihung ist in meinem Bekanntenkreis geschehen. In Deutschland. Mit einem Notar. Selber gucken ist die sicherste Variante. Und trotzdem bleibt immer noch eine kleine Zitterlücke.

    In einem anderen Fall hatte der Käufer alles "im Sack" und dann spielte doch die Bank nicht mit und verweigerte die Hypothek. Dumm gelaufen und eine Menge unnötiger Kosten waren entstanden.

    Man kann manchmal nicht glauben, was beim Hauskauf so alles schiefgehen kann, weil Käufer blauäugig an den Kauf herangehen.

    Strahlemann, hast du denn schon eine Bank gefunden, die dir bestätigt hat, dir ein Hypothekendarlehen zu gewähren?

    Nebenbei: Es gibt nicht nur Annuitätsdarlehen. Auch ein Darlehen bei dem nur die Zinsen monatlich gezahlt werden und ansonsten in einen Sparvertrag (Bausparvertrag z.B.) eingezahlt wird und am Ende der Laufzeit die Restsumme ablöst, ist möglich.

    Der Notar stellt seine Leistungen in Rechnung, sobald er seine Dienstleistung beendet hat, also er euch den Vertrag vorgelesen und alle Vertragsbeteiligten unterschrieben haben.
     
  • tina1

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    Hallo,

    sicher gibt es nicht nur ein Annuitäten-Darlehen. Aber je weniger Tilgung abgetragen wird, je länger zahlt man, da sich ja die geliehene Geldsumme nicht reduziert . Echt ungünstig. Und das Geld, was man in den Bausparvertrag zahlt, muß ja auch erst mal da sein. Davon würde ich abraten. Da kann man gleich die Tilgung damit mindern.
    Während das Annuitäten-D. ausläuft, wenn die Tilgung samt Zinsen abgetragen ist, muß das Löschen einer Hypothek extra beantragt werden. Verpaßt man den Zeitpunkt, schmiert man sich an, da zuviel gezahlte Hypothek in der Regel nicht erstattet wird.
    Außerdem würde ich ohne die Vormerkung im Grundbuch keine weiteren Schritte erwägen.

    LG tina1
     
  • lostcontrol

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    AW: Fälligkeit Grunderwerbssteuer / Notarkosten bei Hauskauf

    In D ist bei der Finanzierung ein Annuitätendarlehen üblich.
    Es gliedert sich in der Regel in einen abgesicherten(durch die Eintragung an ERSTER Stelle der Bank im Grundbuch) Teil und einen ungesicherten Teil. Das ist aber KEINE Hypothek.
    da merkt man mal wieder dass ich noch nie ein haus gekauft hab...
    irgendwann vor ewigkeiten hab ich das halt mal in meiner kaufmännischen ausbildung so gelernt, aber dass das, was wir da gelernt haben, auch öfter mal weit neben der praxis lag hab ich im lauf der jahre auch schon mehrfach feststellen müssen...

    loschdi
    (gänzlich ohne irgendwelche derartigen grundbucheinträge, dafür mit häusle mit alterserscheinungen...)
     

    Lieschen M

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    Hallo,

    sicher gibt es nicht nur ein Annuitäten-Darlehen. Aber je weniger Tilgung abgetragen wird, je länger zahlt man, da sich ja die geliehene Geldsumme nicht reduziert . Echt ungünstig. Und das Geld, was man in den Bausparvertrag zahlt, muß ja auch erst mal da sein. Davon würde ich abraten. Da kann man gleich die Tilgung damit mindern.
    Während das Annuitäten-D. ausläuft, wenn die Tilgung samt Zinsen abgetragen ist, muß das Löschen einer Hypothek extra beantragt werden. Verpaßt man den Zeitpunkt, schmiert man sich an, da zuviel gezahlte Hypothek in der Regel nicht erstattet wird.
    Außerdem würde ich ohne die Vormerkung im Grundbuch keine weiteren Schritte erwägen.

    LG tina1

    Das sehe ich auch so wie du - also dass es die ungünstigere Variante ist.

    Trotzdem kann es Lebenssituationen geben, in der dies die mögliche ist. Denn den Bausparvertrag muß man nicht gleich bedienen. Hauptsame am Ende ist er zuteilungsreif.

    Hinzu kommt ja auch, dass zum Angesparten auch noch Zinsen, dieses Mal hinzu, kommen.

    Ich wollte es nur der Vollständigkeit halber erwähnen.
     

    Strahlemann

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    Hey!

    Wollte natürlich jetzt keine Grundsatzdiskussion vom Zaun brechen. *g*

    Kann ich mir denn selbst und eigenständig als Privatperson das Grundbuch zeigen lassen oder geht das widerrum nur über einen Notar?

    Strahlemann, hast du denn schon eine Bank gefunden, die dir bestätigt hat, dir ein Hypothekendarlehen zu gewähren?

    Ich habe hier eine verbindliche Zusage, ja! Im Grunde bräuchte ich also nur der Bank zu sagen, dass wir es tatsächlich kaufen werden und die machen dann die Unterlagen zum unterschreiben fertig. Dann muss natürlich noch der ganze Papierkram erledigt werden (Wohnraumbemessungsplan usw.)!

    Aber das Ganze will ich natürlich erst machen, wenn auch sicher gestellt ist, dass wir das Haus bekommen und da nicht noch irgendwelche Altlasten oder ähnliches drauf sind. Nicht, dass es sich der Verkäufer doch noch anders überlegt und der Kredit schon unterschrieben ist. Zwar wird das Geld 6 Monate lang zinslos hinterlegt, aber wer weiß ob man dann noch einmal ein vergleichbares Objekt findet.

    Hier ist übrigens das kleine, aber feine Schmuckstück:

    in2vj2kx.jpg


    b3p4cxkt.jpg


    lg René
     

    aLuckyGuy

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    Dem kann ich nur heftig zustimmen. Nicht nur ein Doppelverkauf auch eine zwischenzeitliche Beleihung wäre möglich. Nur auf den Notar würde ich mich da nicht verlassen.
    Nein natürlich nicht. Wobei man aber auch sagen muss, das ein Notar eben auch nicht irgendjemand ist. D.h. an die Tätigkeit und Sorgfalt des Notarberufes sind in Deutschland schon sehr strenge Regeln geknüpft. Ich fürchte das man sich auf einen Notar nicht nur verlassen darf sondern sich lt. Gesetz auch darauf verlassen muss.
    Die Geschichte mit der zwischenzeitlichen Beleihung ist in meinem Bekanntenkreis geschehen. In Deutschland. Mit einem Notar. Selber gucken ist die sicherste Variante. Und trotzdem bleibt immer noch eine kleine Zitterlücke.
    So weit ich weiss, gibt es eine Einsicht ins Grundbuch auch nur über einen Notar oder Rechtsanwalt und dann auch nur bei berechtigten Interesse.
    In einem anderen Fall hatte der Käufer alles "im Sack" und dann spielte doch die Bank nicht mit und verweigerte die Hypothek. Dumm gelaufen und eine Menge unnötiger Kosten waren entstanden.
    Das Risiko hat man aber leider immer. Ebenso wie die Bank bei der entgültigen Vertragsunterzeichnung auch immer noch die Zinsen ändern kann. Das ist halt leider so. Ich wüsste auch nicht was man daran ändern kann.
    Man kann manchmal nicht glauben, was beim Hauskauf so alles schiefgehen kann, weil Käufer blauäugig an den Kauf herangehen.
    Stimmt natürlich schon. Aber andererseits... ich glaube, wenn manche Leute wüssten was alles schiefgehen oder passieren kann, würde sich womöglich die Frage nach dem eigenen Haus gewiss von vornherein gar nicht stellen.

    Und was den Unterschied von Hypothek zu welchen Darlehen auch immer betrifft. Nun ich denke, das kommt halt immer auf die Eigenkapitaldeckung an. So weit ich weiss gehen die meisten Banken prinzipiell nicht höher als bis zu einer 60 Prozent Finanzierung. Logisch das bei einer sehr hohen Eigenkapitaldeckung und entsprechend niedrigeren Darlehensbetrag, auch das Bedürfnis der Bank nach Absicherung ihrer Forderung dementsprechend gering ist.

    Ansonsten denke ich, das man sich es auch leisten können muss, zwischen den Finanzierungsmethoden wählen zu können. Ich habe so ein wenig das Gefühl, das Leute die allein die Frage danach stellen, finanziell gesehen offensichtlich zu den Bessergestellten zählen.
    Kann ich mir denn selbst und eigenständig als Privatperson das Grundbuch zeigen lassen oder geht das widerrum nur über einen Notar?
    Leider nein, das Recht auf Einsichtnahme ins Grundbuch haben nur Personen mit berechtigten Interesse und das geht auch nur über einen Notar oder Rechtsanwalt. Schau mal hier bei Wiki.
    Grundbuch ? Wikipedia

    Ach ja und... das Haus sieht gut aus. :)
     

    Lieschen M

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    AW: Fälligkeit Grunderwerbssteuer / Notarkosten bei Hauskauf

    Ich würde mich in dem Fall nicht unbedingt auf Wiki verlassen, sondern einfach mal beim Grundbuchamt nachfragen.

    Vor einigen Jahren habe ich auch eine Auskunft gegen Gebühr schriftlich erhalten.


    Ob da differenziert wird, weiß ich nicht.

    Es ging dabei um den Namen und die Anschrift des Besitzers eines Grundstückes.
     

    lostcontrol

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    AW: Fälligkeit Grunderwerbssteuer / Notarkosten bei Hauskauf

    Vor einigen Jahren habe ich auch eine Auskunft gegen Gebühr schriftlich erhalten.
    [...]
    Es ging dabei um den Namen und die Anschrift des Besitzers eines Grundstückes.
    name und anschrift kann man eher mal kriegen, schon deshalb, weil das ja auch in den ganzen einwohnerbüchern veröffentlicht wird, also kein problem.

    einsicht ins eigentliche grundbuch bekommst du wirklich nur als eigentümer (logisch), und das ist auch ganz gut so, denn es geht mich ja nun wirklich nichts an, wie hoch die hypothek von herrn meyer oder müller ist. selbst den grundbucheintrag vom nachbarn darf ich nicht sehen, es sei denn er gibt sein einverständnis.

    und eben dieses einverständnis solltest du beim hauskauf ja wohl problemlos bekommen können, oder nicht?
    bzw. der aktuelle eigentümer könnte dir den grundbuchauszug ja auch einfach zukommen lassen (ok, da könnte er bescheissen, auch wieder wahr...).
     

    tina1

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    AW: Fälligkeit Grunderwerbssteuer / Notarkosten bei Hauskauf

    Hallo,

    möchte noch kurz etwas klarstellen.
    Es wird durchaus höher als 60% finanziert. Sogar Vollfinanzierung ist möglich.
    Auch die Darlehensabteilung der kreditgebenden Bank kann Auskunft über das Grundbuch erhalten.
    Das ist aber alles sehr individuell und bedarf der Beratung.

    LG tina1
     

    Lieschen M

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    Das leuchtet mir ein. Klar möchte ich nicht unbedingt, dass die Belastung auf mein Häusle Dorfgespräch wird.

    "Sieh mal, die hat jede Woche ´nen neuen Rock von Alle werden KiK an, aber die Hypothek wird nicht weniger." - Nee, muß nun wirklich nicht sein.
     

    Kiwi

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    Mahlzeit liebe Leute!
    Beispiel: Ich geh zum Makler / Verkäufer und sage ihm "Wir wollen das Haus kaufen." Dann wird der Verkäufer sich ja sicherlich um einen Notartermin kümmern, dass dieser den Kaufvertrag aufsetzt! Soweit korrekt?


    lg René

    Hallo René,
    also normalerweise ist es so, dass der Käufer den Notar auswählt, also DU, weil DU ihn ja auch bezahlst.

    LG Kiwi
     

    Strahlemann

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    Ach echt?

    Gut gut...

    Leider heißt es momentan noch warten! :( Gibt noch einen Interessenten und ob die Verkäufer das andere Haus bekommen ist auch noch nicht 100%ig sicher, da sich der Verkäufer noch nicht einig ist ob er den Preis akzeptiert!

    Ach herrje, was ist das alles... Also, abwarten und Tee trinken! :cool:

    lg René
     
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