Efeu an der Holzschutzwand

mina

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26. Apr. 2009
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Hallo ,
ich bin neu hier und hab schon mal eine Frage.
Meine Nachbarn haben zur rechten Seite eine 8m lange Holzschutzmauer angelegt.Da ich es häßlich fand,habe ich zur meiner Seite Efeu angeplanzt,das war ungefähr vor fünf Jahren,möchte noch kurz erwähnen das ich ein Reihenhaus besitze.Jetzt habe ich neue Nachbarn bekommen,die mir ständig streß machen bezüglich meines Efeu,habe ihnen schon öfters angeboten den Efeu auf ihrer Seite zu entfernen,kam aber keine reaktion.Ich schneide den Efeu auch regelmäßig damit er nicht über die Holzschutzmauer wächst.Jetzt zur meiner Frage...bin ich verplichtet den Efeu zu entfernen.
Wäre sehr froh wenn mir jemanden diesbezüglich weiter helfen könnte.
GLG Mina:confused::confused:
 
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  • hallo mina
    das ist eine rechtliche frage, wo ich keine garantie für die richtigkeit der antwort übernehmen kann. ich denke mal so:
    wenn man neu pflanzt, kommt es darauf an, wem die holzschutzwand gehört und auf wessen seite sie steht. trifft beides auf den nachbarn zu, dann darf man ohne dessen genehmigung nichts pflanzen.
    nun ist der efeu schon 5 jahre da gewachsen. daraus ist ein gewohnheitsrecht geworden. du bist nicht verpflichtet, den efeu wegzumachen, da du ihn auf deinem grundstück gepflanzt hast. was aber zum nachbarn herüberwächst, bzw. sollte der nachbar den holzzaun entfernen, darf er abschneiden, was auf sein grundstück gewachsen ist. dagegen kannst du nichts machen.
    hast du denn vom vorbesitzer eine schriftliche genehmigung für die nutzung des holzzauns als efeuspalier?
    sicherheitshalber wende dich an eure örtliche zuständige behörde. solche bestimmungen sind in vielen städten und gemeinden unterschiedlich.
     
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    ohjeee,

    ich hätt erst gar keinen Efeu gepflanzt, denn der macht nur Probleme, weil man ihn kaum bändigen kann.

    Liebe Grüße
    Petra, die bei Efeu und Blauregen immer Bedenken anmeldet
     
  • Mist! Ich befürchte, Du hättest das Efeu erst gar nicht Pflanzen DÜRFEN ...
    Mit der Bepflanzung auf einer Grundstücksgrenze ist das eh so eine Sache.
    Meine bessere Hälfte wohnte früher ebenfalls in einem Reihenhaus und die Nachbarin rechts von ihm hatte Thuja auf der Grenze stehen, die im Laufe der Jahre riesig wurden. Sie musste sie auf 2m kürzen - na ja, danach standen nur noch ein paar Stämme dort. Aber es hatte sich sogar der Nachbar in der nächsten Reihe beschwert und Klage eingereicht, weil sein Weg immer mit dem Dreck voll war und die Bäume ihm das Licht genommen haben.

    Auf der linken Seite hat der Nachbar einen Sichtschutzzaun gestellt, an dem wollte mein Mann Clematis hochranken lassen, dies wurde ihm untersagt, weil es nicht sein Zaun war.

    Am Rande bemerkt, ich würde niemals in ein Reihenhaus ziehen, das gibt nichts als Ärger.

    Übrigens Efeu ist ein ganz widerliches Zeug, es rankt und wuchert nicht nur ganz schlimm, es beschädigt auch Mauern, Wände und Zäune.

    In Deinem Fall ist nun die Frage, wie der Nachbar vorgeht, der Zaun ist ja sein Eigentum und wenn dieser Schaden durch Dein Efeu nimmt, weiß ich nicht, ob da noch so etwas wie Gewohnheitsrecht gilt, wenn das überhaupt gibt.

    Es gibt da ein paar Urteile, hänge mal den Link mit an.

    Nachbar lässt Efeu wachsen, Efeu aus Nachbars Garten, entfernen, Nachbarrecht NRW

    Efeu des Nachbarn darf entfernt werden - Immobilien - Printarchiv - Berliner Morgenpost

    Efeu entfernen und Grenzwand verputzen Nachbarschaftsrecht frag-einen-anwalt.de

    Also ich habe jetzt mal eine Weile gelesen, ein Gewohnheitsrecht gibt es da wohl eher nicht.
     
  • hallo schrankdackel
    die links sind interessant. und im letzten steht das mit dem gewohnheitsrecht unter punkt 2 der antwort des anwalts. will heißen: was man längere zeit an gewächsen (bäume, sträucher etc.) geduldet hat, kann man nicht plötzlich deren beseitigung verlangen. es sei denn, es geht eine gefahr von ihnen aus. begründungen wie dreck, blattfall oder wegfall von sonne werden nicht anerkannt. ich glaube nicht, dass sich das ändert, wenn ein neuer eigentümer da ist. der muss sich mit den gegebenheiten abfinden. das gilt aber nur für gewächse, die auf dem nachbargrundstück wachsen, wie z.b. eine hecke. was auf das eigene grundstück herüberwächst, kann man entfernen, bzw. die entfernung verlangen.
    @ mina
    um ärger aus dem weg zu gehen, stelle auf deinem grundstück selbst ein rankgerüst und lasse da den efeu wachsen. entferne ihn vom holzzaun des nachbarn, sonst gibt es ärger ohne ende.
     
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  • Hallo Barisana,

    das Problem ist ja, dass dieses Efeu Schaden anrichtet, sprich es beschädigt den Zaun in nicht unbeachtlichem Maße. Die Frage ist dann und das legt bestimmt jedes Gericht oder Anwalt anders aus, ob dann das mit Gewohnheitsrecht noch greift.

    Auf jeden Fall kann es mächtig Ärger bedeuten, jahrelanger Stress mit den Nachbarn etc. - dem würde ich entgehen wollen und es entfernen.
     
    Er kann die Entfernung verlangen.
    bist du dir sicher, mutts :confused:
    stell dir vor, du hast eine thujahecke auf deiner seite an der grundstücksgrenze. und die steht schon einige jahre. ein neuer nachbar, will, dass du sie wegmachst, weil sie ihm "das sonnenlicht wegnehmen".
    ich kann mir nicht vorstellen, dass er damit durchkommt.
    im fall von der threaderstellerin geht es ja darum, dass sie efeu auf ihrem grundstück gepflanzt hat, dass sich am holzzaun des nachbarn anlehnt. der nachbar kann wohl verlangen, dass sie das efeu von seinem zaun wegmacht, aber nicht, dass das efeu kpl. von ihrem grundstück entfernt. solange es nicht zu ihm rüberwächst, kann er nichts dagegen einwenden.
    meine worte:
    was auf das eigene grundstück herüberwächst, kann man entfernen, bzw. die entfernung verlangen. es ist dasselbe, was du schreibst. wir sind einer meinung.
    ich hoffe, es kam verständlich rüber.
     
    Zuletzt bearbeitet:
    Hallo Brisana,

    genau um eine Thuja ging es damals bei meinem Männe. Die Nachbarin musste sie kürzen. Sah danach total gerupft und bescheuert aus - eher wie ein Zahnstocher, denn eine Thuja :D, allerdings entzieht es sich meiner Kenntnis, ob sie noch immer den Stumpen da stehen hat.
     
  • hallo schrankdackel
    klar, es gibt auch fälle, wo eine kürzung verlangt werden kann.
    sowas wird von stadt bzw. gemeinde und gerichten unterschiedlich ausgelegt. bei uns ist es so, dass du schon überzeugende argumente vorbringen musst, um eine kürzung oder entfernung eines grösseren gehölzes durchzusetzen.
    bei bäumen z.b. geht es auch um den stammdurchmesser. der entscheidet, ob gefällt werden darf. wir haben einen extra experten, der das entscheidet. ich persönlich bin auch nicht für so riesige koniferen. aber das ist ansichssache.
     
  • Hallo Mutts,

    entweder so oder wenn mir der Sichtschutzzaun so gar nicht zusagt, einfach von meiner Seite aus einen anderen dagegen stellen, der mir gefällt.

    Es gibt immer eine Lösung und Menschen die miteinander Reden, kann fast immer geholfen werden. ;)
     
    schrankdackel und mutts
    genau das meine ich doch auch.
    irgendwie "schreiben" wir aneinander vorbei.
    wir sind jedenfalls einer meinung, auch wenn wir es jeder anders ausdrücken
     
    Danke,ihr habt mir geholfen.Ich bin zwar ein wennig traurig aber es nützt wohl nichts,jetzt wo er alles abdeckt muß er raus,was will man machen.Werde mir was anderes einfallen lassen.LG Mina
     
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