Biotop im Garten

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26. Mai 2009
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Hallo, wir haben voriges Jahr die Hälfte unseres Biotopes verkürzt. Die andere Hälfte hat noch die Teichfolie und viele Steine sowie diverse Teichpflanzen und Tiere (Salamander, Kröten usw.)darinnen. Angeblich soll vom Restbiotop die Folie entfernt werden. Wer weiß welche Kriterien da gelten . Es ist ein Kleingarten.
Ich hoffe mir kann einer da weiterhelfen.

Ein schönes Wochenende wünscht
Mausebaer
 
  • Angeblich soll vom Restbiotop die Folie entfernt werden.

    ich verstehe diesen satz nicht so ganz
    soll der biotop ganz abgeschafft werden oder umgebaut werden oder soll nur die folie raus und dann ein neuer biotop angelegt werden?
     
    Hallo,guten Morgen
    Laut unserer "Gartenfreunde" soll die Folie raus obwohl wie gesagt das kleine Stück mit allem was drin ist, vom Vormieter übernommen wurde. Wir möchten das Biotop erhalten so wie es ist
    Es grüßt
    Mausebaer
     
  • Sag deinen "Gartenfreunden" bitte,
    daß Amphibien und ihre Lebensräume
    gesetzlich besonders geschützt sind!

    Grüsse
    Stefan, der da keinen Spaß versteht...:mad:
     
  • Hallo Mausebaer,

    das ist vermutlich der übliche Unfug nach BKleinG. Letztendlich gehts um Pacht ,wenn der Garten angeblich nicht diesem Gesetz genügt. Ich bin kein Rechtsgelehrter , aber es gibt ein Urteil BGH III ZR 281/03 vom 17. Juni 2004.

    Wie Gecko schon erwähnt hat, kann man mit der FFH-Richtlinie der EU und BArtSchV argumentieren. Was aber glaube ich auch nach hinten losgehen kann.

    Um das ganze in eine anderer Richtung zu lenken. Kannst Du ausserhalb der Brutzeit deiner Lurche, den Teich auf Lehmteich umbauen ?

    mfg Jürgen
     
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