Bienen direkt an der Grundstücksgrenze

tina

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01. Juli 2006
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823
Ort
Schleswig-Holstein
Hallo, ihr,

da ich weiß, daß sich hier einige Bienenspezialisten rumtreiben, komme ich heute der Bitte eibner Freundin nach.

Situation: sie hat einen ziemlich großen Garten und drei Kinder (9, 6, 4).
In diesem Frühling hat ihr Nachbar direkt am Zaun zwischen den Grundstücken mehrere Bienenvölker angesiedelt...das wäre ja sehr schön und naturliebend, aber diese Bienen fühlen sich permanent gestört. Meine Freundin wurde heute zum zweitenmal innerhalb einer Woche von ihnen attackiert und böse zerstochen. Und nicht von einer oder zwei, nein, brummende Wolke.:(
Provoziert fühlen sie sich vom Rasenmäher, von plötzlichen Bewegungen und leider eben auch von Kindergeschrei.

Der Bienenbesitzer, darauf angesprochen, gab meiner Freundin und den Kindern die Schuld und sagte, er könne Bienen halten, soviele er wolle. Sie solle halt die Kinder ruhig halten (die haben da ihr Spielhaus) und nachts Rasen mähen.

So - Ratschläge? Wie sieht das rechtlich aus mit Bienen mitten in der Stadt? Kann man vom Nachbarn zumindest verlangen, daß er die Völker anderswo im Garten aufstellt?

Es geht auf gar keinen Fall darum, jetzt einen bösartigen Nachbarschaftsstreit vom Zaun zu brechen, aber die Situation ist gerade ziemlich blöd.

LG, Tina.
 
  • Hallo Tina,

    falls die Bienenhaltung dort "ortsüblich" ist,
    kann man rechtlich kaum was machen.
    Als Imker sollte aber man darauf bedacht sein,
    solche Beeinträchtigungen zu verhindern.

    Kurz und bündig:
    Der Typ ist ein Vollpfosten aber wahrscheinlich
    im Recht.:rolleyes:

    viele Grüße
    Stefan
     
    Danke, Stefan,

    definiere bitte "ortsüblich"...:D

    Ich habe mir schon sowas gedacht. Blöd finde ich halt, daß er in diesem Frühling erstmalig auf die Idee gekommen ist, imkern zu wollen - selber aber wochenlang nicht vor Ort ist,
    Heißt das konkret, daß man es hinnehmen muß, durch den eigenen Garten zu schleichen und darüberhinaus die Kinder zu knebeln? Puh. Ich bin sonst jederzeit für alles an Viehzeug zu haben, ich denke nur immer, in eng bebauten Städten sollte man Rücksicht auf die Nachbarn nehmen...
     
  • Du kannst an der Grundstücksgrenze ja mal ein Fichtenreisigstinkefeuer anzünden- jeden Tag.

    cu
     
  • Die Ortsüblichkeit ist das Maß. Erstens ob überhaupt Bienenhaltung ortsüblich ist und zweitens die Anzahl der Bienenvölker. Mitten in der Stadt in einem reinen Wohngebiet sieht das anders aus als auf dem Land. Es ist dabei auf die tatsächlichen Verhältnisse im maßgeblichen Vergleichsgebiet abzustellen. Auf dem Dorf ist es nicht abwegig die Ortsüblichkeit von 20 Völkern anzunehmen. Man wird da immer auch Imker haben die 20 Völker halten. In der Stadt sind es wahrscheinlich weniger Völker die von einem Imker gehalten werden. Der Standort auf dem Grundstück ist mehr oder weniger irrelevant, da es auf die Grundstücksgröße bei Ortsüblichkeit nicht ankommt. Solange die Bienenhaltung hinter einem Zaun stattfindet und das Flugloch nicht direkt auf das Nachbargrundstück zielt wird das schon im Rahmen dessen sein was geht, sofern das Maß der Bienenhaltung überhaupt ortsüblich ist.

    Gruß Apisticus
     
  • Ah, danke. Auf deinen Kommentar hatte ich gewartet, Api. Gut, also Stichwort ist die Ortsüblichkeit - und um die rauszubekommen, wendet man sich wahrscheinlich sinnigerweise ans Ordnungsamt, oder? Ich geb' das mal so weiter, danke!:o

    LG, Tina.
     
    vor der prüfung der frage der ortsüblichkeit wird es es um die pfrüfung der frage wesentlicher beeinträchtigungen gehen.
    da sind sicher einige aspekte maßgeblich, die gesundheitsgefährdung aber ganz sicher auch. wenn deine freundin bereits mehrfach bei normaler nutzung ihres grundstücks gestochen wurde.....
    allesin abwägung mit der gestzlichen privilegierung der bienhaltung.
     
    auch eine wesentliche Beeinträchtigung kann ortsüblich sein. Gerade in diesen Fällen wird man sich ja darauf berufen. Es soll ja auch im Außenbereich Bienenhaltung geben und Nachbarn mit einem Garten nebenan. Auch hier wäre dann die Bienenhaltung wegen wesentlicher Beeinträchtigung der Gartennutzung zu verbieten? Irgendjemand dem die Bienenhaltung auf dem Nachbargrundstück nicht gefällt wird sich immer finden, egal wo Bienen stehen.

    Gruß Apisticus
     
    nein, das sind zwei verschiedene prüfkriterien. natürlich wird es immer einen geben, der selbst gegen bienen weitab im feld mosern wird, aber der scheidet halt auch aus, nach beiden kriterien.
    du wirst aber zugeben müssen, dass die ortsüblichkeit nicht ausreichen kann: selbst wenn es ortsüblich ist, kann es ja nicht sein, dass man in der normalen nutzung seines eigentumes allzu eingeschränkt oder gar gesundheitlich beschädigt (bis hin zum tod, auch das ist ja möglich) wird.
    die bienenhaltung ist - sicher zu recht- privilegiert, ein maß an störung ist daher wohl hinzunehmen (etwa die gelegntliche biene im wohnzimmer oder auf dem apfelkuchen), ja auch mal EIN stich. in ländlicher umgebung sicher mehr als in der städtischen reihenhaussiedlung. massive beeinträchtigungen gehen natürlich nicht. denn der grundstückseigentümer nebenan steht genauso unter dem schutz des gesetztes.
    eine imker, der alle tassen im schrank hat, wird das auch berücksichtigen, er hat ja auch nichts von völkern im dauer-krieg, beleidigten nachbarn, die auf ihrem grundstück die chemie-keule schwingen etc. pp.
    im vorliegenden fall wäre es ja vermutlich, auch das ein abwägungskriterieum, schon damit getan, die stöcke ein paar meter von der grundstückgrenze zu entfernen - wohl auf die gefahr hin, im krieg mit den eigenen bienen zu leben - ansonsten ist die unmeinsichtigkeit ja kaum nachzuvollziehen :schimpf: und das kann ja wohl nicht gehen: bienehaltung auf dem rücken des nachbarn.
     
    Zuletzt bearbeitet:
  • ...eine imker, der alle tassen im schrank hat, wird das auch berücksichtigen...

    Wer alle Tassen im Schrank hat,
    wird kein Imker!:grins:
    Aber Du hast schon Recht, er sollte Rücksicht nehmen, auch wenn er im Recht ist.
    Und das hängt eben allein von der
    Ortsüblichkeit ab,
    über die wir in dem Fall (noch) nichts wissen.
    Im Zweifelsfall muss darüber ein Richter entscheiden, wie schon des öfteren geschehen.


    Grüße
    Stefan, der schon lange nicht mehr alle Tassen....
     
  • Tina,

    zwar habe ich ein solches Problem nicht, aber ich finde das hier total interessant. Könntest Du bitte wieder berichten, was Ihr über's Ordnungsamt rausfindet und wie's ausgegangen is? :)
     
    Hallo Tina,

    wie ging das weiter?
    Mich interessierts dehalb, da ich selber in meinem Garten Bienen habe, wobei sich meine Nachbarn eher freuen, da ihre Obstbäume seitdem besser tragen

    Gruß
    Edi
     
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