- Registriert
- 26. Juli 2013
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- 238
Moin,
ich fürchte da in eine nicht lösbare Konfliktsituation zu geraten. Diese Bäume ...
... stehen in einem Bereich, in dem die Bepflanzung laut Anlage zum Bauschein erhalten werden muss ("Bindung für die Erhaltung von Bewuchs). In einem anderen Dokument hieß es etwa "der Waldstreifen ist zu erhalten". Es war glaube ich auch die Rede davon, dass im Verlustfall Bäume gleicher Größe wieder angepflanzt werden müssen.
Nun sind die Bäume mittlerweile so hoch, dass zu manchen Tageszeiten der komplette Garten verschattet ist und auch die Sonne nicht mehr in das Erdgeschoss des Hauses kommt. Vormittags wird auch der Garten und die Terrasse des westlichen Nachbarn (der Ortsbürgermeister) verschattet.
Frau Nachbarin kam in den letzten Tagen auf mich zu und bat mich, der Kürzung der Bäume zuzustimmen. Wenn zumindest 1/3 des Gartens zu 2/3 des Tages in der Sonne liegen würden, käme mir das auch gelegen.
Mein Einwand war, dass eine Kürzung der Krone eine massive Schädigung des Baumes bedeute, ihn zu einem anhaltenden Pflegefall mache und der Baum hinterher sowieso umso schneller wachse. Mit anderen Worten: Das Kappen der Kronen halte ich für mindestens blinden Aktionismus bis groben Umfug mit sehr hohen Folgekosten.
Nachdem ich mich auf diversen Seiten zum Thema Baumpflege umgeguckt habe, bin ich zu dem Schluss gekommen, dass eine auslichtung der Kronen um die Äste mit einer Dicke bis 5 cm vertretbar sein müsste. Aber das hieße natürlich auch, die Bäume müssten in ein paar Jahren wieder geschnitten werden, wenn die Höhe ungefähr beibehalten werden soll.
Wenn ich einer Kappung der Krone zustimmen würde, müssten vermutlich alle 2 - 3 Jahre die unsicheren Seitentriebe entfernt werden und ich hätte da zwei kostenintensive Baumruinen stehen,die im schlimmsten Fall auch noch eingehen. Wenn ich die ersetzen müsste, dann wäre ich bei der Neuanpflanzun von zwei vergleichbar großen Bäumen vermutlich 25.000 Euro los ohne auch nur einen einzigen Sonnenstrahl mehr im Garten (der Nachbarn) zu haben.
Was also ist im Idealfall zu tun, um einen Nachbarschaftsstreit bei gleichzeitiger Konfliktvermeidung mit den zuständigen Behörden zu vermeiden. Meine unterschwellige Befürchtung ist ja, dass ich von einem Gericht dazu verpflichtet werde, die Bäume zu kürzen um darauf hin von von der unteren Dingenskirchenbehörde dazu verdonnert zu werden, wieder Bäume in der ursprünglichen Höhe zu pflanzen, die das Gericht beseitigt sehen will.
Gibt es eine Möglichkeit, die Bäume um z. B. 10 m zu kürzen, ohne sie in ihren Lebensfunktionen massiv zu beeinträchtigen? ... oder ist ein Ausbruch des 30 km entfernten Laacher Sees die einzige Möglichkeit, dem Dilemma zu entkommen?!?
Viele Grüße,
Thorsten
ich fürchte da in eine nicht lösbare Konfliktsituation zu geraten. Diese Bäume ...
... stehen in einem Bereich, in dem die Bepflanzung laut Anlage zum Bauschein erhalten werden muss ("Bindung für die Erhaltung von Bewuchs). In einem anderen Dokument hieß es etwa "der Waldstreifen ist zu erhalten". Es war glaube ich auch die Rede davon, dass im Verlustfall Bäume gleicher Größe wieder angepflanzt werden müssen.
Nun sind die Bäume mittlerweile so hoch, dass zu manchen Tageszeiten der komplette Garten verschattet ist und auch die Sonne nicht mehr in das Erdgeschoss des Hauses kommt. Vormittags wird auch der Garten und die Terrasse des westlichen Nachbarn (der Ortsbürgermeister) verschattet.
Frau Nachbarin kam in den letzten Tagen auf mich zu und bat mich, der Kürzung der Bäume zuzustimmen. Wenn zumindest 1/3 des Gartens zu 2/3 des Tages in der Sonne liegen würden, käme mir das auch gelegen.
Mein Einwand war, dass eine Kürzung der Krone eine massive Schädigung des Baumes bedeute, ihn zu einem anhaltenden Pflegefall mache und der Baum hinterher sowieso umso schneller wachse. Mit anderen Worten: Das Kappen der Kronen halte ich für mindestens blinden Aktionismus bis groben Umfug mit sehr hohen Folgekosten.
Nachdem ich mich auf diversen Seiten zum Thema Baumpflege umgeguckt habe, bin ich zu dem Schluss gekommen, dass eine auslichtung der Kronen um die Äste mit einer Dicke bis 5 cm vertretbar sein müsste. Aber das hieße natürlich auch, die Bäume müssten in ein paar Jahren wieder geschnitten werden, wenn die Höhe ungefähr beibehalten werden soll.
Wenn ich einer Kappung der Krone zustimmen würde, müssten vermutlich alle 2 - 3 Jahre die unsicheren Seitentriebe entfernt werden und ich hätte da zwei kostenintensive Baumruinen stehen,die im schlimmsten Fall auch noch eingehen. Wenn ich die ersetzen müsste, dann wäre ich bei der Neuanpflanzun von zwei vergleichbar großen Bäumen vermutlich 25.000 Euro los ohne auch nur einen einzigen Sonnenstrahl mehr im Garten (der Nachbarn) zu haben.
Was also ist im Idealfall zu tun, um einen Nachbarschaftsstreit bei gleichzeitiger Konfliktvermeidung mit den zuständigen Behörden zu vermeiden. Meine unterschwellige Befürchtung ist ja, dass ich von einem Gericht dazu verpflichtet werde, die Bäume zu kürzen um darauf hin von von der unteren Dingenskirchenbehörde dazu verdonnert zu werden, wieder Bäume in der ursprünglichen Höhe zu pflanzen, die das Gericht beseitigt sehen will.
Gibt es eine Möglichkeit, die Bäume um z. B. 10 m zu kürzen, ohne sie in ihren Lebensfunktionen massiv zu beeinträchtigen? ... oder ist ein Ausbruch des 30 km entfernten Laacher Sees die einzige Möglichkeit, dem Dilemma zu entkommen?!?
Viele Grüße,
Thorsten