Baum falsch geschnitten und Holzdiebstahl

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22. Mai 2008
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Hallo allerseits,
ich habe da ein Problem und weis nicht so recht wohin damit.
Eins vorweg, ich bin "nur" Mieter.
Die ganze Geschichte:
Ich wollte das meine beiden Kirschbäume zurückgeschnitten werden. Mein Vermieter wollte daraufhin einen fällen lassen und den anderen dann zurückschneiden. Damit war ich einverstanden. Mit dem Vermieter klärte ich ab, dass ich das Holz behalten möchte.
Lange rede kurzer sinn:
Die Landschaftsgärtner waren vor Ort, ich teilte ihnen mit das ich das Holz haben möchte. Sie stimmten dem zu. Nun komme ich nach einer Woche zurück, das Holz ist weg, der Baum verstummelt, und der Vermieter sagte er könne sich daran nicht mehr erinnern, bzw. kamm dann mit der Aussage das dass Holz dann gleich weg sei, und ich damit keine Arbeit mehr hätte.

Wohlgemerkt, ich stimmte dem fällen nur zu, wenn ich auch das Holz haben dürfte. Ansonsten währe nichts gemacht worden. Es waren zwei schöne Kirschbäume. Der Garten ist verschandelt.

Daher die Frage:
Was kann ich machen?

Blumige Grüße
 
  • Da kannst Du wohl gar nix machen,
    da die Kirschbäume dem Vermieter gehören.

    Grüße
    Stefan
     

  • machen kannst du aber nichts mehr, joe. der baum ist ab und
    das holz einklagen? neee, das machste nicht.:D
     
    Hallo,

    Das ist richtig, aber eine Abmachung per Handschlag gilt immer noch als verbindlich oder?

    Natürlich sind mündliche Verträge bindend, leider fehlt es hier (wie so häufig) die Beweisbarkeit.

    Anyway, 'ne Aufstand wegen das Holz machen lohnt nicht wenn das Mietverhältnis einvernehmlich beibehalten werden soll.

    Ansonsten wie schon geschrieben, wenn es im Mietvertrag nicht anders geregelt wird kann der Besitzer über sein Eigentum frei verfügen.

    Gruß,
    Mark
     
  • moin, moin


    er kann doch was machen..... er kann aus dieser Aktion lernen ;)

    Für die Zukunft weiss GardenJoe nun, daß er sich auf das Wort (oder den Handschlag) seines Vermieters nicht verlassen kann.
    Ausserdem sollte er (oder eine Person seines Vertrauens) bei zukünftigen Aktionen stets anwesend sein.

    "Holzklau" ist hier übrigens eine Art Volkssport..... :rolleyes:


    ~winke~ Diva
     
    Das ist bei unserem Verein etwas anders.
    Das ist eine Genossenschaft, dass heist um hier wohnen zu können muss man Anteile an dieser Genossenschaft kaufen. Das heist im Umkehrschluss das ich zu einem gewissen Prozentsatz an dieser Genossenschaft teilhaber bin.

    Hier ist das mit dem Garten folgendes: Der Garten gehört zum Haus, bzw zur jeweiligen Mietpartei. Das heist ich muss mich drum Kümmern darf auch im Garten machen wie und was ich möchte.
    Der Haken:
    Wenn ich einen Nachmieter finde der den Garten so übernimmt bleibt er so, wenn nicht -> Urzustand wiederherstellen.

    Das Problem mit dem Baum kamm so zustande:
    Die Kirschbäume wurden Jahre lang nicht geschnitten. Da hab ich mir einen Fortsbetrieb herangeholt der sich das ganze anschaut und der meinte zurückschneiden, und er erklärte mir auch wie und wo.
    Das ganze habe ich der Genossenschaft, bzw. der Verwaltungsangestellten die für unseren Bezirk hier zuständig ist vorgetragen. Ich habe zu ihr gesagt, das die Bäume nur geschnitten werden müssten, um die Entsorgung kümmere ich mich. Das war die Abmachung.

    Diese hat aber einen "Minderqualifizierten" Landschaftsgärtner. Der hat in der Siedlung schon viel gemacht, leider alles eben nicht richtig.

    Z.B.:
    Steinmauer gesetzt, oben die Abschlussplatten mit Gips!!! befestigt. Die Platten sind ca. 25cm X 40cm groß und nur mit einem Handflächen großen klacks Gips befestigt.
    In diesem Weg laufen täglich Kinder entlang zum Kindergarten und zur Schule. Wenn die mal auf der Mauer laufen wollen und ein Kind fällt da runter...

    Rasen eingesäät, ca 5kg für 40qm, und sich dann nicht mehr drumm gekümmert. Einfach den Samen auf die Erde geschmissen und gut ist. Keine Vorbereitungen, keine Nachbereitungen. Aber schön die Erde von Aufschüten wo Unkraut drinne ist. Jetzt hab ich den ganzen Rasen mit Unkraut verseucht.

    usw.

    Mein fehler, über den ich mich aufrege ist der das ich das Holz nicht bereits letztes Wochenende, als die den Baum umgelegt hatten, aufgesetzt habe. Denn dann währe es in jedem Fall Diebstahl gewesen.
     
    Von wieviel Euronen redest Du, lohnt sich ein Aufstand, würde ein nettes Briefchen an die Genossenschaft nicht auch reichen?

    Wir wohnen auch in einer Genossenschaft, bis die Gärtner mal in die Gänge kommen, ist der Regen meist vorbei. Da geschieht außer Rasenmähen und gelegentlichem Büscheverschnitt auch net viel. Als wir heftigsten Mehltaubefall hatten, hatte ich Bedenken, daß dieser auf MEIN Gestrüpp übergreife, was auch geschah. Aber ich durfte die befallenen Sträucher der Genossenschaft weder beschneiden, noch mit Backpulver behandeln.

    Wer hat den Kirschbaum eigentlich gepflanzt, warst Du das oder die Hausgenossenschaft. Eigentümerr bist Du meiner Meinung nach nicht, Du hast Nutzungsrecht.

    Beste Grüße
    Doro
     
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