Ausnahmen von der Zaunhöhe in NRW wegen Sicht auf Terrasse... wegen unterschiedlicher Bodenhöhen?

Tobias Claren

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Hallo.


Ich weiß nicht, ob es besser in den Bereich Garten passt, es geht um den Gartenzaun.

Ist die Höhe immer ausnahmslos fest, oder gibt es Gründe den höher bauen zu können?
Z.B. wenn vom 9,8m vom Zaun entfernten Gehweg aus der Blick bis auf den Boden der Terrasse und theoretisch ins ganze Wohnzimmer möglich ist. Das sind ca. 25m vom Zaun bis zur Hauswand.
2m vor dem Zaun, also 7,8m näher sieht man nur noch die Schiefer-Umrandung des Bungalow.

Evtl. kommt noch ein Thema zu lebenden Sichtschutzalternativen.
Ich glaube wenn etwas lebt gibt es wenig bis keine "Bauregeln".
Also theoretisch auch wenn da auf einmal 6m hoher Riesenbambus wüchse ;-).
Aber bis ~2,5m würde ja vollkommen reichen.
 
  • SebDob

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    Das ist jetzt ein Haus am Hang??

    In NRW steht für ortsüblich 1,2m Zaun drin. Höhere Zäune, erst Recht dicht als Sichtschutzzaun sind nicht zulässig.
    Das schließt aber nicht Sichtschutz ein. Was hindert dich, eine entsprechende Hecke zu pflanzen?

    Eine genaue Regelung für eine Hecke habe ich jetzt nicht gefunden. Bei uns gilt die 1/3 Regel. Heißt die Hecke darf die 3 fache Höhe von pflanzabstand erreichen.
    Bei euch ist über 2m Höhe mindestens 1m Abstand vorgeschrieben.
     

    Tobias Claren

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    Nein, kein Hang.
    Die Terrasse hat in meiner Erinnerung ~1,6° Neigung, dann geht es aber ein gutes Stück den Garten runter, und hinter dem Zaun noch ein ein breiter Grünstreifen der auch noch etwas runter geht.

    Den zweiten Absatz verstehe ich nicht.
    Welche Bedeutung sollte der Abstand der einzelnen Pflanzen einer durchgehenden Hecke haben?



    Hier Auszüge aus öffentlichen Dokumenten (dass Dt. Behörden es nicht schaffen ordentliche PDF mit Echt-Text, Hintergrundentfernung, Begradigung etc. anzubieten... Das sind alles "Fotos" als PDF...) dieses speziellen Gebietes:

    Aus "Textliche Festsetzungen":
    Hausgarten: Zulässig ist entlang von Verkehrsflächen eine Einfriedigung durch Zäune oder Hecken von max. 0,80'm Höhe (davon max. 0,20 m Sockelhöhe über Gelände). Zulässig ist entlang von benachbarten Privatflächen eine Ein- £friedigung durch Zäune oder Hecken von max. 1,30 m Höhe (davon max. 0,20 m Sockelhöhe über Gelände). Die Verkehrsübersicht darf durch Einfriedigung oder Aufwuchs nicht behindert werden. Zur Abschirmung der Gartenhöfe sind bei Gartenhafhäusern Mauern von max. 2,0oo m Höhe zulässig, desgleichen Mauerabschnitte gleicher Höhe zwischen Gruppenhäusern zur Abschirmung von Terrassen. Eine Abstimmung in der Materialgebung ist Bedingung.

    Damals gab es dahinter noch das freie Feld von evtl. 2km bis zum nächsten Ort.
    Als dann dort gebaut wurde, haben alle ~2m hohe Standard-Zäune mit diesen 1,8m x 1,8m Platten aus zweifach "geflochtenen breiten 6mm dicken Holzlatten dahin gesetzt.
    Ist ein Split-Fußweg der mit Poller gesperrt ist eine eine "öffentliche Verkehrsfläche"?
    In "Gestaltungssatzungen" steht:

    2: Einfriedungen entlang Öffentlicher Verkehrsflächen: Allgemein zulässig sind Einfriedungen bis max. 1,00 m über Geländeoberfläche sowie Hecken, soweit sie die Verkehrsübersicht nicht behindern (Verkehrssichtdreieck). In Verbindung mit o. a. Hecken sind in gleicher Höhe auch Maschendrahtzäune zulässig.
    Geschlossene Einfriedungen wie z. B. Mauern sind unzulässig. Geländeoberfläche ist die an das Grundstück grenzende Bürgersteigoberkante, bzw. bei angrenzender Verkehrsfläche ohne Bürgersteig die Oberkante der Straße.

    3:
    Einfriedungen entlang privater Grundstücksflächen: Außer den in Punkt 2, Satz 1 zulässigen Einfriedungen sind Maschendrahtzäune bis max. 2,00 m über natürlicher Geländeoberfläche zulässig.

    Ausnahmen: Ausnahmen von dieser Festsetzung in Art und Gestaltung sind nur mit Zustimmung des Eigentümers des unmittelbar angrenzenden Grundstückes (Angrenzer) zulässig; die Einfriedungshöhe von max. 2,00 m (Satz 1) ist dabei einzuhalten.
     
  • SebDob

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    Du musst im Nachbarrecht DEINES Bundeslandes nachschlagen.

    Eine öffentliche Fläche ist auch klar. Ein Gehweg der der Allgemeinheit gewidmet ist, ist ganz klar eine "öffentliche Fläche".

    Was willst du denn nun? Irgendwie fühle ich mich angezankt?! Willst du Sichtschutz für deine Terrasse, willst du nur einen möglichst hohen Zaun errichten? Was ist das Begehr?
     
  • Linserich

    Schoggifreak
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    Ich verstehe das so, dass der Zaun 9,8 m vom Gehweg entfernt ist. Wenn man dort steht, sieht man offenbar bis in die gute Stube hinein. Nähert man sich dem Zaun um zwei Meter, sieht man offenbar nicht mehr soviel.

    Was ist es denn für eine Fläche, die zwischen Gehweg und Zaun ist? Wem gehört sie?
     

    FrauSchulze

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    Mit Pflanzabstand wird nicht der Abstand zwischen den Pflanzen gemeint sein, sondern der Abstand zwischen Grundstücksgrenze und Hecke. Also wie weit ist die Hecke von der Grenze entfernt.
     
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