Äste aus Nachbar's Garten

:o Na das waren schon einmal gute Vorschläge! Da die Satzungen von Stadt zu Stadt bzw. von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sind, wird mein Bekannter sich auf den Weg zur zuständigen Gemeindeverwaltung machen - natürlich mit Fotos von der augenblicklichen Situation - (prima Vorschlag übrigens) und sich erkundigen, was machbar ist. Er möchte auch nicht, dass der Baum entfernt wird, sondern möchte nur die Beseitigung der wirklichen starken Beeinträchtigung seines Grundstückes durch überhängende Äste.

Sobald Klarheit bzgl. der Angelegenheit herrscht, werde ich wieder berichten.
 
  • Kleinere Bäume auf dem eigenen Grundstück können problemlos gefällt werden. Schwierig wird's wie bei uns mal, wenn es sich zB. um eine Lärche handelt, die einen gewissen Stamm-Durchmesser aufweist. Kann nämlich sein, daß sehr dicke alte Bäume unter das Naturschutz-Gesetz fallen (kein Witz!). Zum Glück war unser Forstamt einsichtig, zumal der Baum auch bei Sturm hätte auf die öffentl. Straße fallen können. Habe den Förster angerufen, den Sachverhalt erklärt, und der meinte dann:"Hauen sie das Ding halt weg!" Hätte ich nicht nachgefragt, wäre es durchaus möglich gewesen, daß mich ein "lieber" Nachbar anzeigt und ich eine "fette" Strafe hätte zahlen müssen. Also, lieber vorher bei der Gemeineverwaltung (die können einen dann auch weiter verweisen) nachfragen!

    Gruß
    Moni
     
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