Kleinere Bäume auf dem eigenen Grundstück können problemlos gefällt werden. Schwierig wird's wie bei uns mal, wenn es sich zB. um eine Lärche handelt, die einen gewissen Stamm-Durchmesser aufweist. Kann nämlich sein, daß sehr dicke alte Bäume unter das Naturschutz-Gesetz fallen (kein Witz!). Zum Glück war unser Forstamt einsichtig, zumal der Baum auch bei Sturm hätte auf die öffentl. Straße fallen können. Habe den Förster angerufen, den Sachverhalt erklärt, und der meinte dann:"Hauen sie das Ding halt weg!" Hätte ich nicht nachgefragt, wäre es durchaus möglich gewesen, daß mich ein "lieber" Nachbar anzeigt und ich eine "fette" Strafe hätte zahlen müssen. Also, lieber vorher bei der Gemeineverwaltung (die können einen dann auch weiter verweisen) nachfragen!
Gruß
Moni