Hallöchen,
es geht um eine vermietete Doppelhaushälfte mit dazugehörigem mitvermietetem Hausgartengrundstück. Die Mieterin möchte vom Vermieter die Hecke geschnitten bekommen.
Im Mietvertrag steht unter § 11 Hausgarten:
"Die Kosten für die Unterhaltung und Bewirtschaftung eines Hausgartens trägt der Mieter".
Darunter fällt doch auch der Heckenschnitt oder?
Vielleicht kann mir ja hier jemand die Frage beantworten
es geht um eine vermietete Doppelhaushälfte mit dazugehörigem mitvermietetem Hausgartengrundstück. Die Mieterin möchte vom Vermieter die Hecke geschnitten bekommen.
Im Mietvertrag steht unter § 11 Hausgarten:
"Die Kosten für die Unterhaltung und Bewirtschaftung eines Hausgartens trägt der Mieter".
Darunter fällt doch auch der Heckenschnitt oder?
Vielleicht kann mir ja hier jemand die Frage beantworten
