§ 11 Hausgarten im Mietvertrag - Heckenschnitt

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Hallöchen,

es geht um eine vermietete Doppelhaushälfte mit dazugehörigem mitvermietetem Hausgartengrundstück. Die Mieterin möchte vom Vermieter die Hecke geschnitten bekommen.
Im Mietvertrag steht unter § 11 Hausgarten:
"Die Kosten für die Unterhaltung und Bewirtschaftung eines Hausgartens trägt der Mieter".

Darunter fällt doch auch der Heckenschnitt oder?

Vielleicht kann mir ja hier jemand die Frage beantworten :)
 
  • Nicht unbedingt. Das OLG Düsseldorf WuM 2004, 603 hat festgestellt:

    Zitat:

    Haben die Parteien eines Mietvertragse über ein Einfamilienhaus lediglich die Pflege des Gartens vereinbart, ohne die geschuldeten Pflegemaßnahmen im Einzelnen zu beschreiben, sind hierunter gemäß §§ 133,157,242 BGB bei verständiger Würdigung nach Treu und Glauben nur einfache Pflegemaßnahmen zu verstehen, die weder besondere Fachkenntnisse des Mieters noch einen besonderen Zeit- oder Kostenaufwand erfordern. Hierzu zählen etwa Rasen mähen, Unkraut jäten und Entfernen von Laub.

    LG Beate
     
    Nicht unbedingt. Das OLG Düsseldorf WuM 2004, 603 hat festgestellt:

    Zitat:

    Haben die Parteien eines Mietvertragse über ein Einfamilienhaus lediglich die Pflege des Gartens vereinbart, ohne die geschuldeten Pflegemaßnahmen im Einzelnen zu beschreiben, sind hierunter gemäß §§ 133,157,242 BGB bei verständiger Würdigung nach Treu und Glauben nur einfache Pflegemaßnahmen zu verstehen, die weder besondere Fachkenntnisse des Mieters noch einen besonderen Zeit- oder Kostenaufwand erfordern. Hierzu zählen etwa Rasen mähen, Unkraut jäten und Entfernen von Laub.

    LG Beate

    Das habe ich auch gelesen, aber im Mietvertrag steht nicht explizid die "Pflege des Gartens......" (wie in den meisten Mietverträgen formuliert), sondern dass die Kosten für die Unterhaltung und Bewirtschaftung der Mieter trägt :rolleyes:
    Es soll dort z. B. eine eine Böschungssicherung errichtet werden - dies zählt zu den notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen, die vom Vermieter zu tragen sind; beim Heckenschnitt handelt es sich um eine Pflegemaßnahme.
    Hm
     
  • Darunter fällt doch auch der Heckenschnitt oder?
    ja, darunter fällt auch der heckenschnitt.
    wenn der vermieter sich darum kümmern muss (weil die mieterin es nicht macht) dann kann er die kosten entsprechend auf die mieterin umlegen.
    will heissen: die mieterin tut gut daran das selbst zu erledigen, denn der profi ist deutlich teurer, und den müsste sie bezahlen (über die betriebskosten) wenn sie's nicht selbst machen will.
     
  • Ich würde die Hecke auf den Stock setzen und sie dann sehr kurz halten. Wie die Hecke zu schneiden ist, darüber steht ja nichts im Mietvertrag.
     
  • Die Hecke steht auf dem Grundstück ;) Von mir aus kann die gute Dame sie ruhig auf den Stock setzen. Das Problem ist nur, sie selbst kann es nicht und erhofft es sich nun kostenlos vom Vermieter :rolleyes:
     
    Die Hecke steht auf dem Grundstück ;) Von mir aus kann die gute Dame sie ruhig auf den Stock setzen. Das Problem ist nur, sie selbst kann es nicht und erhofft es sich nun kostenlos vom Vermieter :rolleyes:
    dann klär sie auf, dass das IHRE kosten sind - ob nun direkt oder über die betriebskosten. bleib aber nett, denn: theoretisch dürfte sie die hecke auch rausrupfen - das ist ähnlich wie bei pacht.
     
    Die Hecke ist mittlerweile sehr ausladend geworden, sodass sie wohl Schwierigkeiten hätte, sie zu entfernen :rolleyes:.
    Ich werde ihr ganz freundlich den § 11 aus ihrem Mietvertrag zitieren ;)

    Danke nochmal :cool:
     
  • Das habe ich auch gelesen, aber im Mietvertrag steht nicht explizid die "Pflege des Gartens......" (wie in den meisten Mietverträgen formuliert), sondern dass die Kosten für die Unterhaltung und Bewirtschaftung der Mieter trägt :rolleyes:
    Es soll dort z. B. eine eine Böschungssicherung errichtet werden - dies zählt zu den notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen, die vom Vermieter zu tragen sind; beim Heckenschnitt handelt es sich um eine Pflegemaßnahme.
    Hm

    Das ist ja eindeutig geregelt, Kosten trägt der Mieter, ob er es selbst ausführt, ausführen lässt oder durch den Vermieter veranlasst wird. Wie schon von den anderen Usern erwähnt, werden die anfallenden Kosten umlagefähig, wenn der Vermieter sie in Auftrag gibt.

    Ich würde erst einmal ein Angebot für den Heckenschnitt einholen, diesen der Mieterin übersenden, mit dem Hinweis, so teuer wird es, wenn ich es in Auftrag gegeben werde.

    LG Beate
     
  • Ich würde erst einmal ein Angebot für den Heckenschnitt einholen, diesen der Mieterin übersenden, mit dem Hinweis, so teuer wird es, wenn ich es in Auftrag gegeben werde.
    LG Beate

    Habe ich schon vorliegen - das kann sie gar nicht bezahlen :rolleyes:
    Die gute Dame ist aber einsichtig. Sie versucht es halt nur immer wieder auch über Dritte, ohne zu wissen, dass ich darüber informiert werde :D
     
    Nur ein Heckenschnitt soll so teuer sein. Hab selbst auch sehr viel mit Hausverwaltung zu tun und wir nutzen die preisgünstige Alternative der Minijobber insbesondere auch für Gartenpflegearbeiten. Das kann man auch für Hartz IV Empfänger nutzen, sie dürfen bis 100 €/Monat hinzuverdienen, ohne dass ihnen was von den Bezügen gestrichen wird. Der Vermieter führt dann noch zusätzlich ca. 30 % an Lohnnebenkosten an die Bundesknappschaft ab und es ist für beide Seiten eine kostengünstige Alternative.
     

    in meinem mietvertag steht handschriftlich vermerkt,
    dass ich 2 mal im jahr die hecke zu schneiden hätte.

    doch das ist auch ohne anmerkung selbstverständlich für mich.
    genau wie alles andere in "meinem" garten.:D;)
     
    Genau Kathi, für mich wäre das auch selbstverständlich ;). Jeder Mieter sollte sich doch glücklich schätzen, in einem Haus mit Garten zur Miete zu wohnen, besonders wenn es noch eine sehr geringe Miete ist.
    Aber mal ganz allgemein: einige Menschen wissen es gar nicht zu schätzen und nutzen es schamlos aus. Die Kosten für Reparaturen und Instandsetzungsarbeiten stehen tlw. in keinem Verhältnis mehr zu den Mieteinnahmen. Aber das ist ein anderes Thema ;)
     
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