stimmt, ich laß nicht gründlich... wobei aber beides eingeschränkt ist:
Die Anwendung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel ist verboten auf:
1) nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Splitt, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von...