Plötzlich ist man Vermieter

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greenheart

Guest
Schläft ihr schon? Ich leider nicht. Habe herumgegoogelt und nichts gefunden. Wir sind so etwas wie Hausmeister für ein Miethaus, indem noch eine andere Partei wohnt. Nun haben wir die Haustüren ausgewechselt und wissen nicht, wieviele Schlüssel wir der Mieterin geben müssen. Das betrifft auch uns, da wir die anderen Mieter sind. Also: wieviele Schlüssel von der Hauseingangstüre muss ein Mieter bekommen?
Zweite Frage: Weiß jemand von euch, wer eine neue Therme bezahlen muss. Aus dem Bauch heraus würde ich auf den Vermieter tippen, da man ja die Therme bei einem Auszug im allgemeinen nicht mitnimmt :confused:. Vielleicht ist ja jemand von euch auch Vermieter und kennt das österreichische Mietrecht oder weiß einen heißen Link dazu.

Vielen Dank!

greenheart
 
  • Hallo greenheart,

    zwei Satz Schlüssel sollte ein Mieter schon bekommen!

    Die neue Therme muss der Vermieter, also du, bezahlen, inwieweit das im Mietrecht mit drin ist, dass der Mieter anteilig zahlen muss, weiß ich nicht.

    Was habt ihr denn im Mietvertag vereinbart?

    Liebe Grüße
    Petra, die ganz genau alles angehakt hat im Mietvertrag und damit auf der sicheren Seite ist
     
    Hallo,

    kann dir nicht helfen, aber vielleicht hilft dir das was weiter

    Google

    oder

    hmm da ich ja kein Forumlink reinsetzen darf .. zählst/schreibst Du 1.3(wie abc) dann .. recht Punkt und dann bist Du net )

    LG little butterfly
     
  • hmm da ich ja kein Forumlink reinsetzen darf .. zählst/schreibst Du 1.3(wie abc) dann .. recht Punkt und dann bist Du net )

    LG little butterfly

    Ich hab das Rätsel lösen können *stolz bin*:). Echt spannend. Wir sollten in Zukunft alle Links nur noch so angeben, das bringt noch einen echten Zusatznutzen für die Unterhaltung.

    Der Kandidat bekommt 100 Punkte und gewinnt eine Waschmaschine.:cool:

    Viele Grüße
    Apisticus
     
  • Hallo und guten Morgen!

    @ greenheard


    Da ich ja als Hausmeister arbeite ( 85 Häüser mit ca. 480 Mieteinheiten ) kann ich Dir sagen, wie es bei uns gemacht wird.

    Jeder Schlüsselsatz besteht aus:

    2 x Haustür
    2 x Wohnungstür
    1 x Kellertür
    1 x Kellerraumtür
    1 x Dachbodentür
    2 x Briefkasten
    je 1 x Zimmertüren

    Je nach Haus kommen noch je 2 x Garagentür oder 1 x Fahrradbox dazu.

    Die Therme ist Sache des Hauseigentümers ( Vermieter )

    Wobei es bei uns Ausnahmen gibt, die aber im Nutzungsvertrag ( Mietvertrag ) festgelegt sind.


    * OT an *

    Wir sollten in Zukunft alle Links nur noch so angeben, das bringt noch einen echten Zusatznutzen für die Unterhaltung.

    * OT aus *

    Klasse Einwurf und das am frühen Morgen!

    Der Tag beginnt Lustig ...
     
    Zuletzt bearbeitet:
    Hallo greenheart

    als ich in die Wohnung eingezogen bin,
    hat jedes Familienmitglied von der Haustüre und Wohnungstüre je einen Schlüssel erhalten.
    Die Therme ist ein fester Bestandteil der Wohnung und im
    Falle einer Reparatur muß der Vermieter dafür gerade stehen.

    LG Roxi
     
  • Na da muß ich doch noch mal antworten!


    Seit wann muss denn der "Hausmeister" die Therme bezahlen? Das ist noch immer Angelegenheit des Eigentümers.

    Ja, dann muß man erst mal wissen, was sie als " Vermieterin " für Aufgaben und Pflichten hat.
    Da wir das aber nicht wissen, können wir nur raten, was in ihren Vertrag steht.

    Es gibt bestimmt Eigentümer, die sich Vermiter anstellen, die dann für alles grade stehen müssen.

    Ob es rechtens ist, kann ich hier leider nicht beantworten.

    Nur jeder normale Mensch geht doch erst mal zum Vermieter, wenn etwas nicht in Ordnung ist, ... oder?

    Und das ist " greenheart " ja lt. eigener Aussage.


    Edit:


    Unsere WBG verwaltet Fremdeigentum, sind also nicht die Eigentümer der Häuser. Jedoch ist es vertaglich festgelegt, alle Kosten zu übernehmen, vom Neubau bis zu Abriss.

    Ist zwar komisch aber es muß ein lohnendes Geschäft sein, denn sonst würde es man ja nicht machen!
     
    Zuletzt bearbeitet:
    Da ich ja als Hausmeister arbeite ( 85 Häüser mit ca. 480 Mieteinheiten ) kann ich Dir sagen, wie es bei uns gemacht wird.
    die anzahl der schlüssel steht im mietvertrag, da gibt's keine festen regeln.
    ist ja klar, einem single werden wohl 2 haustürschlüssel reichen, einer familie mit 2 erwachsenen kindern wirst du wohl 4 schlüssel geben müssen.
    also schau in den mietvertrag was da drin steht!
    und lass dir auf jeden fall unterschreiben wieviele schlüssel du gegeben hast - das muss unbedingt zum mietvertrag gelegt werden, die schlüssel müssen ja beim auszug auch wieder vollständig zurückgegeben werden!

    Die Therme ist Sache des Hauseigentümers ( Vermieter )
    nein, das ist nicht grundsätzlich so!
    das hängt davon ab, ob diese mitvermietet wurde oder nicht.
    rein theoretisch ist der vermieter nicht dafür zuständig, er könnte wohnungen auch gänzlich ohne thermen, heizungen, durchlauferhitzer, boiler etc. vermieten - in der praxis ist das aber eher selten der fall.
    sprich: wenn die therme mitvermietet wurde, muss der vermieter sie ersetzen bzw. reparieren wenn sie kaputtgeht.
    wenn die therme NICHT mitvermietet wurde, gehört sie mit hoher wahrscheinlichkeit dem mieter, dann muss er selbst sehen wo er bleibt.
     
  • Es gibt bestimmt Eigentümer, die sich Vermiter anstellen, die dann für alles grade stehen müssen.
    naja - vermieter "anstellen" wohl weniger. das nennt sich dann normalerweise "hausverwaltung".
    aber es gibt durchaus die situation dass eigentümer und vermieter nicht die gleiche person (oder firma) sind.
    bei privatvermietungen ist das häufig so, dass der eigentümer z.b. die oma, mutter etc. ist, der vermieter aber die tochter usw. meist sind dann irgendwelche niesbrauch-geschichten eingetragen oder es gibt entsprechende verträge.

    der hausmeister ist allerdings NIE der vermieter, er ist maximal angestellter des vermieters bzw. der hausverwaltung.
    vermieter ist, wer im mietvertrag als solcher eingetragen ist.
    eigentümer ist, wer im grundbuch steht.

    Nur jeder normale Mensch geht doch erst mal zum Vermieter, wenn etwas nicht in Ordnung ist, ... oder?
    häufig ist auch die hausverwaltung zuständig.
    und leider meldet nicht jeder mieter sofort, wenn was nicht stimmt - obwohl es in jedem standard-mietvertrag steht, dass man dazu verpflichtet ist.
    das problem dabei: wenn mieter irgendwelche schäden nicht melden, müssen sie dafür haften, wenn die probleme womöglich grösser werden.
    z.b. rohrbruch: mieter meldet die feuchte wand nicht. das wasser zerstört die wohnung darunter. hätte der mieter rechtzeitig gemeldet, hätte der vermieter den schaden abwenden können, darum muss der mieter dann für den schaden in der wohnung darunter aufkommen.
     
  • volker - das sollte keine berichtigung deiner aussagen sein oder so sondern eher 'ne ergänzung bzw. der verweis aufs allgemeine mietrecht.
    beispiele nutzen da ja nicht viel.
    ich könnte ja auch schreiben welcher mieter bei uns wieviele schlüssel hat, das würde aber niemandem weiterhelfen.

    loschdi
    (die als "hausverwaltung" bzw. vermieterin die immos von eigentümerin mutter und die immo von eigentümer vaddr betreut und deshalb öfter mal mit sowas zu tun hat)
     
    Na ihr seids ja der Wahnsinn!

    So viel nützlicher Input!

    Wir hatten vorher eine GWG Wohnung und dort, glaube ich, je drei Schlüssel für Wohnung und Haustüre bekommen. Das hat auch lange gereicht :). Diesmal waren sehr viele Schlüssel vorhanden, da die Vormieter drei erwachsene Kinder hatten. Ausserdem habe ich immer welche nachgemacht, wenn z. B. einer kaputt war.

    Wir sind hier Mieter, Hausmeister und Verwalter, das letzte mit anderen Leuten gemeinsam, da es sich um das Eigentum einer Freikirche handelt. Uns geht es in erster Linie um Kostenwahrheit. Unsere Therme hat der Vermieter bezahlt, da schon vorher eine in der Wohnung war. Unsere Nachbarin hat sie sich selber eingebaut, als der übrige Teil vom Haus von einzelnen Holz/ Kohleöfen auf Gasheizung umgestellt wurde.

    Das Rätsel um den Link würde ich so (neun.net) lösen, aber das scheint mir irgendwie falsch. Rebus (se?) waren noch nie meine Stärke.

    Vielen Dank an euch alle!!!

    greenheart
     
    Na dann will ich noch mal!


    Dann würde ich mir mal den MV ganau durchlesen:

    Wenn der Vermieter ( der Du ja also doch irgendwie nicht bist )

    Unsere Therme hat der Vermieter bezahlt, da schon vorher eine in der Wohnung war.

    Dann wird sie irgendwo in den Nebenkosten auftauchen. ( siehe Wartung durch den Schornsteinfeger z.B. ) Auch könnte die Heizung unter dem Kapittel " MOD " im MV vorkommen.

    In diesem Fall ist der Vermieter auch dafür zu 100 % veantwortlich.

    Wenn

    Unsere Nachbarin hat sie sich selber eingebaut, als der übrige Teil vom Haus von einzelnen Holz/ Kohleöfen auf Gasheizung umgestellt wurde.

    sie selbst ( was ich nicht glaube, es wird wohl eine Firma gemacht haben ) eingebaut hat, wird sie evtl. auch die Wartungskosten selber bezahlen.

    Da es ihr Eigentum ist, ist sie natürlich auch selbst dafür verantwortlich.




    Aber das sind alles nur Vermutungen, da wir alle die MV´s nicht kennen.
     
    @ lostcontrol

    Gerade weil wir an beiden Seiten der Front sind, wollen wir (aus christlicher Überzeugung) noch nicht einmal den Schein erwecken, wir würden daraus Nutzen ziehen.
    Es ist heutzutage ohnehin schwierig, eine klare Linie zu leben. Was ist Wahrheitß? Wo fängt Betrug/ Lüge an und wo hört die Menschlichkeit auf?
    Z. B. hat meine Tochter von der Firma, die in der Schule fotografiert hat, einige Wochen nach der Zusendung der Fotos eine unbestellte, zweite Sendung erhalten mit Rechnung und Erlagschein. Nun muss man bei solchen unangeforderten Zusendungen nicht unbedingt reagieren, und sie auch nicht zurückschicken. Da ich meiner Tochter erlaubt habe, die Fotos zu behalten, hat mein Mann beschlossen, sie auch zu bezahlen.
    Nicht immer ist Recht auch gerecht! Und Humanismus ist nicht zuerst eine Einstellung, sondern meistens eine Aufgabe! Zu lieben, ohne sich die Hände schmutzig zu machen, ist schlicht unmöglich.
    Aber vielleicht meintest du nur die Schlüssel :D. Da geht es rein um die Frage, wer wieviel bezahlen muss. Meine Annahme war die, daß jede Partei je einen Schlüssel bekommt (vom Vermieter bezahlt) und sich die benötigten nachmachen läßt (auf eigene Rechnung).

    Danke teichchef!

    LG!

    greenheart
     
    Dann wird sie irgendwo in den Nebenkosten auftauchen. ( siehe Wartung durch den Schornsteinfeger z.B. ) Auch könnte die Heizung unter dem Kapittel " MOD " im MV vorkommen.
    das kapitel "mod" gibt es nicht in mietverträgen.
    und der einbau einer therme läuft auch nicht unter modernisierung (wenn vorher schon eine da war, dann ist das instandhaltung, instandsetzung oder reparatur und KEINE modernisierung - wenn vorher keine da war ist das wie mit dem einbau von EBKs oder ähnlichem, nämlich zusätzliche ausstattung).

    wartungen an thermen, heizungen etc. die mitvermietet wurden können auf die mieter umgelegt werden, man muss es aber nicht.
    ohnehin gilt: die betriebskostenverordnung legt nur fest, welche kosten umgelegt werden KÖNNEN - aber sie zwingt einen nicht dazu, das auch zu tun. will heissen: die wartungskosten für eine mitvermietete therme müssen NICHT zwangsläufig in der betriebskostenabrechnung auftauchen, genauso wenig wie z.b. die grundsteuer, die ja garantiert anfällt, aber nicht unbedingt umgelegt wird (gibt ja vermieter die darauf verzichten, ob nun aus sozialen gründen oder aus dummheit, egal).

    In diesem Fall ist der Vermieter auch dafür zu 100 % veantwortlich.
    auch nicht zwangsläufig.
    es könnte auch sein dass der vermieter ein furchtbar netter kerl ist und die therme geschenkt hat (was bei einer kirche ja durchau möglich wäre). dann wäre trotzdem der mieter zuständig wenn sie kaputt geht.


    Aber das sind alles nur Vermutungen, da wir alle die MV´s nicht kennen.
    genau. klarheit wird hier nur der blick in den mietvertrag verschaffen, insbesondere der teil mit den schlüsseln und der teil mit der wohnungsausstattung (bezügl. therme).
     
    das kapitel "mod" gibt es nicht in mietverträgen.
    und der einbau einer therme läuft auch nicht unter modernisierung (wenn vorher schon eine da war,

    Ich hab doch was von Kachelöfen gelesen, die da vorher drin waren, oder nicht?

    Und dann ist es eine MOD!

    Auch die Umstellung auf eine anderen Brennstoff kann eine Mod sein!

    Ich habe das " kann " extra fett und unterstrichen geschrieben, damit nicht wieder Missverständnisse auftreten.
     
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