- Registriert
- 01. Dez. 2007
- Beiträge
- 1
Hallo zusammen,
ich hätte mal gern ein Problemchen:
wir haben uns ein kleines aber feines Neubau-Reihenhäuschen gekauft. Obwohl Eckhaus haben wir keinen Weg, der ums Haus führt. (Würden dabei vom Bauträger reingelegt). Da, wo der Weg hätte sein solllen, sind 4 private Parkplätze von unseren, zur Gartenseite gelegenen Nachbarn.
Bei den Erstbezugsarbeiten sind wir zu unseren Nachbarn an der Gartenseite gegangen und haben sie gefragt, ob sie etwas gegen ein Gartentor hätten, welches zu den Parkplätzen ginge. Wir haben ihnen versichert, das das Tor kein ständiger Durchgang sein sollte. Alle Nachbarn haben dazu, leider nur mündlich, ihr Einverständnis gegeben.
Nachdem wir nun den Zaun und damit auch das Tor gesetzt haben, wollten die "Nachbarn" plötzlich nichts mehr von ihrem Einverständnis wissen und drohten damit, das Tor auf der Parkplatzseite zuzustellen. Ein Bekannter von mir meinte aber, das ein zweiter Rettungsweg für die Feuerwehr Vorschrift sei und somit machte ich ein Schild an das Tor "Notausgang freihalten".
Letzten Samstag haben die Nachbarn nun ihre "Drohung" umgesetzt und auf der Parkplatzseite etwas gegen das Tor montiert, so daß das Tor nicht mehr durchgängig ist.
Kann mir vielleicht jemand sagen, ob das mit dem zweiten Rettungsweg in NRW Vorschrift ist und wenn ja, ob dieser auch über einen privaten Parkplatz führen darf.
Gruß,
Frank
ich hätte mal gern ein Problemchen:
wir haben uns ein kleines aber feines Neubau-Reihenhäuschen gekauft. Obwohl Eckhaus haben wir keinen Weg, der ums Haus führt. (Würden dabei vom Bauträger reingelegt). Da, wo der Weg hätte sein solllen, sind 4 private Parkplätze von unseren, zur Gartenseite gelegenen Nachbarn.
Bei den Erstbezugsarbeiten sind wir zu unseren Nachbarn an der Gartenseite gegangen und haben sie gefragt, ob sie etwas gegen ein Gartentor hätten, welches zu den Parkplätzen ginge. Wir haben ihnen versichert, das das Tor kein ständiger Durchgang sein sollte. Alle Nachbarn haben dazu, leider nur mündlich, ihr Einverständnis gegeben.
Nachdem wir nun den Zaun und damit auch das Tor gesetzt haben, wollten die "Nachbarn" plötzlich nichts mehr von ihrem Einverständnis wissen und drohten damit, das Tor auf der Parkplatzseite zuzustellen. Ein Bekannter von mir meinte aber, das ein zweiter Rettungsweg für die Feuerwehr Vorschrift sei und somit machte ich ein Schild an das Tor "Notausgang freihalten".
Letzten Samstag haben die Nachbarn nun ihre "Drohung" umgesetzt und auf der Parkplatzseite etwas gegen das Tor montiert, so daß das Tor nicht mehr durchgängig ist.
Kann mir vielleicht jemand sagen, ob das mit dem zweiten Rettungsweg in NRW Vorschrift ist und wenn ja, ob dieser auch über einen privaten Parkplatz führen darf.
Gruß,
Frank