Zweiter Rettungsweg bei privaten Gebäude?

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Hallo zusammen,

ich hätte mal gern ein Problemchen:

wir haben uns ein kleines aber feines Neubau-Reihenhäuschen gekauft. Obwohl Eckhaus haben wir keinen Weg, der ums Haus führt. (Würden dabei vom Bauträger reingelegt). Da, wo der Weg hätte sein solllen, sind 4 private Parkplätze von unseren, zur Gartenseite gelegenen Nachbarn.

Bei den Erstbezugsarbeiten sind wir zu unseren Nachbarn an der Gartenseite gegangen und haben sie gefragt, ob sie etwas gegen ein Gartentor hätten, welches zu den Parkplätzen ginge. Wir haben ihnen versichert, das das Tor kein ständiger Durchgang sein sollte. Alle Nachbarn haben dazu, leider nur mündlich, ihr Einverständnis gegeben.

Nachdem wir nun den Zaun und damit auch das Tor gesetzt haben, wollten die "Nachbarn" plötzlich nichts mehr von ihrem Einverständnis wissen und drohten damit, das Tor auf der Parkplatzseite zuzustellen. Ein Bekannter von mir meinte aber, das ein zweiter Rettungsweg für die Feuerwehr Vorschrift sei und somit machte ich ein Schild an das Tor "Notausgang freihalten".

Letzten Samstag haben die Nachbarn nun ihre "Drohung" umgesetzt und auf der Parkplatzseite etwas gegen das Tor montiert, so daß das Tor nicht mehr durchgängig ist.

Kann mir vielleicht jemand sagen, ob das mit dem zweiten Rettungsweg in NRW Vorschrift ist und wenn ja, ob dieser auch über einen privaten Parkplatz führen darf.

Gruß,

Frank
 
  • das ist iim Bebauungsplan festgehalten; den kannst Du vom Bauträger einfordern oder in der Kommunalverwaltung kopieren

    niwashi, der höchstens noch in der Architektenkammer nachfragen würde ...
     
    Letzten Samstag haben die Nachbarn nun ihre "Drohung" umgesetzt und auf der Parkplatzseite etwas gegen das Tor montiert, so daß das Tor nicht mehr durchgängig ist.

    Hallo Frank,

    zur rechtlichen Seite kann ich Dir leider nichts sagen, aber
    was haben sie denn gegen dein Tor montiert???
    War das evtl. Sachbeschädigung?

    Stefan, Auge um Auge.....
     
  • Hallo zusammen,
    ich hätte mal gern ein Problemchen:
    .........
    Kann mir vielleicht jemand sagen, ob das mit dem zweiten Rettungsweg in NRW Vorschrift ist und wenn ja, ob dieser auch über einen privaten Parkplatz führen darf.

    Gruß,
    Frank




    Hi free eagle,

    Du kannst das in eurem Bauamt erfragen, die können Dir dazu ganz genau sagen was darf, was nicht


    Mo, die oft solche Pläne einsieht!
     
  • Kann mir nicht vorstellen, das ein zweiter Rettungsweg für Private Gebäude Vorschrift ist.
    Das ist in den meisten Fällen doch garnicht realisierbar.


    Sharif
     
    Kann mir nicht vorstellen, das ein zweiter Rettungsweg für Private Gebäude Vorschrift ist.
    Das ist in den meisten Fällen doch garnicht realisierbar.


    Sharif

    bei einer Neubausiedlung aber vorstellbar ...

    niwashi, der schon so manchen Rettungsweg für die Feuerwehr basteln mußte ...
     
  • Kann mir nicht vorstellen, das ein zweiter Rettungsweg für Private Gebäude Vorschrift ist.
    Das ist in den meisten Fällen doch garnicht realisierbar.


    Sharif



    ...doch Sharif,

    die Lage der Baublöcke ist entscheidend, der Staat/die Gemeinde können sogar
    nach forden, drauf bestehen, das der Bürger einen Teil zurückbaut um dafür abzugeben. So geschehen bei uns.. der Weg war zu schmal, die Feuerwehrwagen sind angeblich breiter geworden, wir mußten 1 m Tiefe abgeben, wie unser Nachbar gegenüber auch..

    Mo, die so über 40 Bäume verlohr und neue anpflanzen mußte
     
    Zuletzt bearbeitet:
    beim zuständigen bauamt nachfragen oder in der landesbauordnung, da steht sowas auch. generell wundert mich das mit dem zweitem rettungsweg, wenn das haus allein genutzt wird, ein zweiter rettungsweg kann aber auch ein großes dachfenster sein, habe ich auch. auch balkone können rettungswege sein
     
    Was Rechtsvorschriften in diesem unserem Land angeht, da wundert mich nichts mehr - ein "kann doch gar nicht sein, ist doch völlig unpraktikabel" zählt da nicht als Argument :)

    Was mich vielmehr wundert, ist, was man an einem Gartentor, das zu einem Parkplatz (also einem Stück betonierten oder gepflasterten Land mit direktem Zugang zu Straße - nun wirklich nicht etwas höchst privates oder unter allen Umständen gegen "unbefugten" Zutritt abzusicherndes) führt, auszusetzen haben kann. Wo liegt eigentlich das Problem? Ist dir (und anderen) das Betreten dieser "Privatparkplätze" strengstens verboten? Oder würde das Tor die Benutzung des Parkplatzes einschränken? Oder wie oder was - ich verstehs nicht...

    Es ist schon manchmal seltsam, wie wenig Interesse scheinbar bei manchen Menschen an einer "guten Nachbarschaft" besteht. Immerhin wird man i.d.R. über etliche Jahre bis Jahrzehnte Tür-an-Tür leben, sich mal gegenseitig mit Geräten oder Arbeitskraft oder nur Tipps aushelfen, die Grillkohle ausleihen, wenns mal pressiert und und und. Ich bin wirklich heilfroh, dass ich mit allen meinen Nachbarn wunderbar auskommen und wir bisher immer in allen Punkten, die mich oder einen der Nachbarn gestört haben (und natürlich gab es die) gemeinsam eine Lösung gefunden haben, die alle zufriedenstellt. Und das dann auch regelmäßig beim gemeinsamen Grillen feiern :) Kleines aktuelles Beispiel dazu: im letzten Jahr wollte (musste) mein Nachbar zur linken neue Begrenzungssteine setzen (wir haben keinen Zaun, die Steine markieren die Grundstücksgrenze und verhindern gleichzeitig das gegenseitige Zuwuchern der Beete). Da mein Beet an der Seite zur Renovierung anstand, hab ich ihm selbstverständlich erlaubt, die Arbeiten von meiner Seite aus auszuführen - und dabei in Kauf genommen, dass mein Beet festgetrampelt wurde. Das hat ihm aber die Arbeit erheblich erleichtert. Und in diesem Jahr nehmen wir beide gemeinsam je einen Spaten in die Hand und werden das verdichtete Beet tiefgründig umgraben. Und dazu ein Fläschchen Bier trinken und nach getaner Arbeit den Grill anwerfen :) So stell ich mir Nachbarschaft vor.
     
    Ich hab noch nie gehört, daß es für privat einen 2.Rettungsweg geben soll.
    Dann wären in der nahegelegenen Häuschensiedlung fast alle Reihen-und Doppelhäuser ohne diesen. Die können zwar durchs Haus hinten auf ihre Terrasse, aber dann müßten sie über den Gartenzaun klettern. Die Gemeinde hat allen untersagt, dort einen Ausgang zur Straße zu machen. Die meisten haben ein aushängbares Zaunsfeld. Sie müßte sonst sogar ihre Fahrräder durch die guten Stube in den Keller schleppen.
    Aber wer weiß, vielleicht ist es in NRW anders.
    Kaiserblick kann das vielleicht sagen.
     
  • Rettungswege, Öffnungen, Umwehrungen

    § 33
    Erster und zweiter Rettungsweg

    (1) Für Nutzungseinheiten mit mindestens einem Aufenthaltsraum wie Wohnungen, Praxen, selbstständige Betriebsstätten müssen in jedem Geschoss mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege ins Freie vorhanden sein; beide Rettungswege dürfen jedoch innerhalb des Geschosses über denselben notwendigen Flur führen.

    (2) Für Nutzungseinheiten nach Absatz 1, die nicht zu ebener Erde liegen, muss der erste Rettungsweg über eine notwendige Treppe führen. Der zweite Rettungsweg kann eine weitere notwendige Treppe oder eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle der Nutzungseinheit sein. Ein zweiter Rettungsweg ist nicht erforderlich, wenn die Rettung über einen sicher erreichbaren Treppenraum möglich ist, in den Feuer und Rauch nicht eindringen können (Sicherheitstreppenraum).

    (3) Gebäude, deren zweiter Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr führt und bei denen die Oberkante der Brüstung von zum Anleitern bestimmten Fenstern oder Stellen mehr als 8 m über der Geländeoberfläche liegt, dürfen nur errichtet werden, wenn die Feuerwehr über die erforderlichen Rettungsgeräte wie Hubrettungsfahrzeuge verfügt. Bei Sonderbauten ist der zweite Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr nur zulässig, wenn keine Bedenken wegen der Personenrettung bestehen.

    Quelle

    Der 2. Rettungsweg wäre also eine Leiter, die vom Vorgarten ins 2. Geschoss reicht, nicht mehr und nicht weniger.
     
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