Wasser-/Abwasserabrechnung 2012 - Hilfe?

Elkevogel

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Hallo,
vor 10 Tagen haben wir die Wasserabrechnung 2012 erhalten.
Hurra, ein Guthaben.
Per Mail habe ich um Überweisung auf Kto XY gebeten - Verrechnung klappt nicht (die Gemeinde ist Vermieter:rolleyes:)
Heute bekomme ich eine Mail der Sachbearbeiterin:

...vermutlich haben Sie es mitbekommen, dass wir die gesplittete Abwassergebühr eingeführt haben.
Die Flächenermittlung ist nun auch mittlerweile abgeschlossen.

So jetzt brauche ich Ihre Hilfe und zwar wie groß ist die Garage die Sie nutzen und welchen Stellplatz bzw. wie viel Fläche nutzen Sie rund ums Haus??

Ich frage aus diesem Grund, da wir die Wohnfläche, Garagenfläche und sonstige genutzten Flächen die Niederschlagswasserpflichtig sind Ihnen ab 2012 mit berechnen.
Darf ich das jetzt so verstehen, dass wir rückwirkend für 2012 diese Angaben machen sollen und die Abrechnung dann überarbeitet wird????

Dass kann's doch wohl nicht sein? Oder?

Über Grammatik/Kommata... reden wir jetzt hier bitte nicht, über diese Katastrophe ärgere ich mich schon lange nicht mehr.
Es ist schon erschreckend, wer heute so alles eine Beamtenanwärterlaufbahn einschlagen kann:confused:


Danke für eure Hilfe und liebe Grüße
Elkevogel
 
  • Moorschnucke

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    Hallo Elke,
    vermutlich wurde diese Abgabe irgendwann eingeführt für 2012 und das Ganze in eurer Tageszeitung veröffentlicht.

    Hier in NRW gibt es dieses Flächenabgabe (für versiegelte Flächen) schon lange.

    Herzliche Grüße
    von
    Moorschnucke:eek:

    P.S. Die Hausfläche kennt das Amt vermutlich, aber die anderen versiegelten Flächen nicht.
     

    Elkevogel

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    Hallo Moorschnucke,

    das diese Abrechnungsweise irgendwann kommt war schon bekannt.

    Aber kann erst eine Abrechnung gemacht werden (ohne Hinweis auf Vorläufigkeit o.ä.) und DANACH rückwirkend um die Daten gebeten werden?

    Und es kann doch nicht vorausgesetzt werden, das jeder auch die Tageszeitung liest! Oder das Gemeindeblatt aboniert hat - wir haben, aber da stand nichts drin zu diesem Thema für Mieter. Hauseigentümer wurden sehr gut informiert.

    Ich denke, das Mieter grundsätzlich von solchen Änderungen der Abrechnung persönlich und schriftlich informiert werden müssen.
    Und zwar rechtzeitig! Nicht erst, nachdem eine erste Abrechnung bereits verschickt wurde!

    Liebe Grüße
    Elkevogel
     
  • Moorschnucke

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    Oh je, Elke - das ist alles sehr ärgerlich, aber ich vermute mal, dass du an dem merkwürdigen Verfahren nichts wirst ändern können.

    Man kennt das ja!

    Überlege dir bitte, ob es sich lohnt, dass du dich aufregst - wahrscheinlich nicht!

    Liebe Grüße
    von
    Moorschnucke:eek:
     
  • Lieschen M

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    Ich würde die Dame erst einmal schriftlich befragen, auf welcher Grundlage (Gemeindebeschluß o.ä.) diese Daten erhoben werden.
    Und dann kann man weitersehen.

    Was steht denn in deinem Mietvertrag? Hat der Hauseigentümer dir denn diese Aufgabe per Vertrag übertragen? Ansonsten müßte die sich doch wohl eher an den Eigentümer halten.
     
    T

    Tono

    Guest
    Team Lieschen!

    Ich würde die Person an den Hauseigentümer verweisen. Im Mietvertrag ist üblicherweise nur die Pflege des Gartens und die Übertragung der Räumpflicht auf dem Gehweg geregelt. Aber das kannst du ja selber nochmal bei dir nachlesen.

    abrechenbare Grüße
    Tono
     
  • Feli871

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    Lieschen und Tono,

    wenn ich richtig gelesen haben ist die "Gemeinde- oder Stadt"
    der Vermieter.

    :rolleyes:

    Tono üblich ist aber schon, dass der Mieter auch das Wasser und
    Abwasser bezahlt, das er verbraucht.


    Elke ja, auch wir mussten es rückwirkend für 2012 bezahlen,
    da wirst du nichts machen können.
    Es wurde aber nicht die Wasserabrechnung überarbeitet sondern
    eine extra Rechnung erstellt, für genau diesen Posten.
    Diese extra Rechnung wird uns nun jeder Jahr ins Haus flattern.
    :roll:


    LG Feli
     
    T

    Tono

    Guest
    Aber die Flächenausweisung ist doch nicht Sache des Mieters. Der könnte allenfalls schätzen, wie groß seine Garage etc. ist.

    sehr geschätzte Grüße
    Tono
     

    Highländer1

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    Datteln
    Ist doch bei der Gemeinde nix neues. Durften dieses Jahr für 2009 Kindergartenbeiträge nachbezahlen.
     

    tina1

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    daß bei uns für von oben herabregnendes wasser gezahlt werden muß, ist schon seit einigen jahren so.
    das nennt sich kanalnutzungsgebühr-jedenfalls hier bei uns.
    es geht nicht darum, ob es über das jahr hin regnet wie verrückt, oder ob wir ein pupstrockenes jahr haben. es richtet sich nach der grungstücksfläche. da wird versiegelte fläche gerechnet, wie div.dächer und betonierte flächen, gepflasterte flächen und durchlässige flächen, wie rasengitter u.ä. und freie flächen, wie garten.
    davon abgezogen wird das volumen der regenspeicher, insofern man welche hat.
    im vorfeld wurden wir im amtsblatt, welches jeder bürger kostenlos in den briefkasten bekommt, informiert. dann schickte man uns einen erfassungsbogen zu, in welchem die einzelnen flächen vermessen und angegeben werden sollten.
    männe und ich sind mit zollstock durch den garten gedüst und haben vermessen.
    dann waren fast zwei jahre ruhe und man hörte nichts. eines tages standen 2 amtl.vermesser vor der tür und haben das grundstück erneut vermessen. hat wohl daran gelegen, daß mit der umständlichen vermesserei der eine oder andere überfordert war. manch einer wird sich wohl auch gar nicht gekümmert haben.
    dann bekamen wir einen rückwirkenden bescheid für das vergangene jahr, wo wir zwar vermessen hatten, die gemeinde aber nicht in die puschen kam und für das laufende jahr.
    allerdings bin ich auch der meinung, das ist sache des vermieters. dieser muß/sollte dann die beiträge auf seine mieter mittels der nk-abrechnung umlegen.
     
  • Rhoener55

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    ..........diesem Thema für Mieter. Hauseigentümer wurden sehr gut informiert.

    Ich denke, das Mieter grundsätzlich von solchen Änderungen der Abrechnung persönlich und schriftlich informiert werden müssen.
    Und zwar rechtzeitig! Nicht erst, nachdem eine erste Abrechnung bereits verschickt wurde!

    Hi Elke,

    das Haus-/Grundeigentümer gut informiert werden über künftige Gebühren-/Beitragserhöhungen (bzw. Neuveranlagung) kann ich definitiv verneinen (zumindest bei uns). Wir haben schon allerhand ohne Vorwarnung (selbst in die Tagespresse / Gemeindeblatt stand nichts drin) per Post zugestellt bekommen.

    Ansonsten wie Tono sdchreibt - auch meine unqualifizierte Meinung daß der Eigentümer die Flächen ermitteln soll.

    LG,
    Mark
     
  • Schoko

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    Im schönen Bottwartal
    Bei uns wurden zur Einführung der Berechnung von Niederschlagswasser Luftaufnahmen von unserem Ort gemacht. Anhand dessen wurden dann jedem Eigentümer Pläne mit den einzelnen "Versiegelungsstufen" geschickt, die man dann überprüfen sollte, da z.T. nicht erkennbar war, wie "dicht" der Untergrund ist. Und mit den korrigierten Plänen wurde dann der Beitrag errechnet.

    Bei vermieteten Häusern/ Wohnungen wird der Anteil dann anteilig der Fläche durch den Vermieter über die Nebenkosten abgerechnet.

    Es ist auch keine Extrarechnung, sondern auf unserer Jahreswasserrechnung gibt es einen Posten Wasser/ Abwasser und einen Posten Niederschlagswasser.

    Allerdings wurde der Bescheid für 2011 auch nur vorläufig ausgestellt, da dort die Niederschlagsflächenberechnungen noch nicht amtlich waren.

    Auf alle Fälle muss das "Amt" Dir eine ordentliche Grundlage für ihre Forderungen geben, mit Flächen etc. und nicht nur eine krumme Mail.

    Grüße
    Schoko
     
    T

    TineB.

    Guest
    In vielen Gemeinden/städten wird es so gemacht, wie von Schoko/Beitrag 13 beschrieben. Jeder Hausbesitzer erhält hierüber einen Bescheid.

    Veröffentlichungen hierzu erfolgen über das Amtsblatt, was jedem Haushalt regelmäßig zugestellt wird.

    Wir müssen für ein Reihenhaus mit sehr wenig Versiegelung (weil Einfahrt Ökonsteine) ca. 80 € Niederschlagswasserentgelt zahlen.
     

    tina1

    Foren-Urgestein
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    menge rein=menge raus gilt bei uns für trinkwasser rein=abwasser raus, auch wenn du davon suppe und kaffee kochst und deine zimmerpflanzen wässerst.
    beim niederschlagswasser zahlen wir in nassen jahren genau so viel, wie in pupstrockenen jahren.
     
    T

    TineB.

    Guest
    Unsere Stadtverwaltung ist schon 2005 daraufgekommen, dass man damit Geld verdienen kann.
     
    T

    Tono

    Guest
    Hier wird niemandem ein Amtsblatt zugestellt.

    Hier auch nicht, was in einer Millionenstadt auch absolut verständlich ist. :D

    Wir bezahlen hier Wasser Entnahme = Abwasser, abzüglich einer Garten-Pauschale, die aber durch einen eigenen Außenzähler individualisierbar ist. Denn die Pauschale ist eigentlich ein Witz.


    gewässerte Grüße
    Tono
     

    Elkevogel

    Foren-Urgestein
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    Hallo,

    vielen Dank für eure vielen Infos:D

    Mir geht es darum, ob ein nicht als "vorläufig" gekennzeichneter Bescheid einfach mal so geändert werden kann?
    Und dass, weil eine Sachbearbeiterin nicht aufgepasst hat und Ihre "Panne" offensichtlich auch erst bemerkt hat, nachdem ich um Überweisung des Guthabens gebeten habe:rolleyes:

    Im großen und ganzen war es hier, wie Schoko geschrieben hat:
    Luftaufnahmen, Eigentümerinformation...

    Das wir die Maße von Garage, Pavillon und Gartenweg selber ermitteln müssen ist nicht das Problem.
    Die Garage steht im Lageplan, da muss ich nur die Größe kontrollieren.
    Pavillon und Gartenwege wurden in den 70ern von unserem Vormieter errichtet und da sie baugenehmigungsfrei sind stehen sie auch in keinem Plan.

    Auf jeden Fall werde ich mich noch mit dem Mieterbund in Verbindung setzen - sollen die für unseren Jahresbeitrag doch auch mal was tun.

    Viele liebe Grüße
    Elke
     
    T

    TineB.

    Guest
    Als Amtsblatt bezeichnet man ein behördliches Mitteilungsblatt für amtliche Bekanntmachungen, welche die Allgemeinheit betreffen und dazu dienen, einen Sachverhalt öffentlich bekannt zu geben.
     

    Commander

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    irgendwo im nirgendwo
    Das wir die Maße von Garage, Pavillon und Gartenweg selber ermitteln müssen ist nicht das Problem.
    Die Garage steht im Lageplan, da muss ich nur die Größe kontrollieren.
    Pavillon und Gartenwege wurden in den 70ern von unserem Vormieter errichtet und da sie baugenehmigungsfrei sind stehen sie auch in keinem Plan.

    Auf jeden Fall werde ich mich noch mit dem Mieterbund in Verbindung setzen - sollen die für unseren Jahresbeitrag doch auch mal was tun.

    Viele liebe Grüße
    Elke

    ist das ein fester pavillon?
     

    Lieschen M

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    Hier auch nicht, was in einer Millionenstadt auch absolut verständlich ist. :D

    Wir bezahlen hier Wasser Entnahme = Abwasser, abzüglich einer Garten-Pauschale, die aber durch einen eigenen Außenzähler individualisierbar ist. Denn die Pauschale ist eigentlich ein Witz.


    gewässerte Grüße
    Tono

    Weil die Wasserzähler alle x Jahre neu installiert und verplombt werden müssen, lohnt sich das Gartenwasser in unserer Gemeinde auch nur für große Gärten. Für mich wäre diese vom Fachmann durchgeführte Installation schon fast teurer als das Abwasser einsparen würde.

    Bernd, das Berliner Amtsblatt gibt es seit 1996 auch online.

    http://www.berlin.de/landesverwaltungsamt/amtsblatt/index.html

    Nur welchen Berliner interessieren schon sämtliche Ausschreibungen und Stellenangebote des Senats oder die Änderung der Ferienordnung der Balletschule Berlin?
     

    Elkevogel

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    ist das ein fester pavillon?

    Jepp!
    DSC01330 vom Strandkorb.JPG

    Links mit dem Rankgitter ist die Garage, rechts der Pavillon.
    3-seitig geschlossen (1 Seite Garagenwand, 2 Seiten Holz), ca. 5,50 m breit, 3,50 - 4,00 m tief, 2,60 - 2,30 m hoch. (Breite und Höhe gemessen, Tiefe geschätzt)

    Das Ding ist ca. 1980 gebaut worden - da brauchte es hier für sowas noch keine Baugenehmigung.
    Wir leben in der der "Pampa" hier! So ähnlich wie im Himmelreich:grins:
    Sachbearbeiterinnen wie die unsere hätten bei der Stadtverwaltung (vermutlich besser Stadtteilverwaltung) in B nicht mal die ersten 2 Wochen der Probezeit überlebt:schimpf:

    Amtsblatt: bekommen wir auch nicht kolo! Bzw. gibt es nicht.
    Für das wöchentliche Mitteilungsblatt zahle ich 15,--€/Jahr. Aber da waren nur Infos für Haus-/Grundstücksbesitzer drin.
    Die Mieter städtischer Wohnungen wurden mit keinem Wort erwähnt.

    Letztendlich haben wir ja schon fast drauf gewartet, dass es uns auch trifft!
    Aber die jetzt angewandte Methode geht mir doch arg gegen den Strich!
    Erst HURRA : 109,--€ Guthaben und dann ...:schimpf:
    Und das nachdem wir schon reichlich Gas und Strom nachzahlen durften.

    DANKE für eure Unterstützung. Es ist immer wieder schön, dass hier so schnell geholfen wird:D

    Liebe Grüße
    Elkevogel
     

    Commander

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    irgendwo im nirgendwo
    Bernd, bei uns sind Carports, Pavillons und Schuppen auch Baugehnemigungsfrei,
    allerdings nur bis zu einer gewissen Größe , die kann ich Dir aber so ad hoc
    nicht sagen .

    nee, mir gings ja darum das die elkevogel ja nicht alles angeben muß. wenn der pavillon z.b. nicht fest verbaut wäre, hätte man sich die angabe sparen können.
     

    Elkevogel

    Foren-Urgestein
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    nee, mir gings ja darum das die elkevogel ja nicht alles angeben muß. wenn der pavillon z.b. nicht fest verbaut wäre, hätte man sich die angabe sparen können.

    Hallo Bernd,

    um den Pavillon kommen wir nicht rum, der muss angegeben werden.
    Ist auch nicht schlimm - der Nutzen, den wir daraus ziehen macht die Kosten locker wieder wett. Das ist unser 2. Wohnzimmer/Küche/Esszimmer....
    Auch die anderen undurchlässigen Flächen geben wir gern an.
    Für die Abrechnung ab 2013!!!
    Die Wohnung und der Garten sind toll, der Mietpreis günstig, wir leben dort wo wir leben wollen - was will man mehr:D

    Mir geht es noch immer ausschließlich um die Methode!
    Warum sollen wir für die Dusseligkeit einer Sachbearbeiterin im nachhinein büßen!
    Wär sie doch wenigstens so schlau gewesen und hätte vor der Erstellung der Abrechnung 2012 gefragt - dann hätte ich die Angaben vermutlich gemacht und gut!
    Aber erst die Abrechnung schicken und dann warten bis ich nach der Gutschrift verlange... oder den Fehler gar erst dann bemerken
    Ne, so nicht!
    Beim Mieterbund konnte ich heute leider niemanden erreichen.

    Ärgerliche Grüße
    Elkevogel
     

    Lieschen M

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    In München gilt dies:
    5. Wie lange kann die Münchner Stadtentwässerung die Niederschlagswassergebühr rückwirkend festsetzen?

    Die Münchner Stadtentwässerung ist grundsätzlich daran interessiert, die Niederschlagswassergebühr zeitnah festzusetzen und zu vereinnahmen. Stellt die Münchner Stadtentwässerung fest, dass Gebührenfestsetzungen ausstehen und bis dato nicht geltend gemacht wurden, so ist das entsprechende Veranlagungsverfahren aufgrund des geltenden Gleichbehandlungsgrundsatzes im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Verjährungsfristen zu veranlassen.
    Demnach ist eine Festsetzung, Aufhebung oder Änderung der Niederschlagswassergebühr zulässig, wenn die Festsetzungsfrist, welche 4 Jahre beträgt, noch nicht abgelaufen ist (Art. 13 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b Doppelbuchst. bb Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Abgabenordnung). Diese Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Kostenanspruch entstanden ist.

    Beispiel:
    Die Einleitung von Niederschlagswasser in den Kanal erfolgt im Jahr 2008. Die Verjährungsfrist für das Jahr 2008 beginnt dann ab dem 01.01.2009 zu laufen und endet mit Ablauf des 31.12.2012.

    http://www.muenchen.de/rathaus/Stad...reninformation/faq_niederschlagswasser.html#5

    Es scheint also gar nicht so selten zu sein, dass eine Stadt die Wassergebühren rückwirkend erhebt.

    Trotzdem würde ich auf einen schriftlichen Bescheid bestehen. Oder ging die Nachricht an eine beglaubigte e-Mail-Adresse?
     
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