Hallo,
nachdem unser Garten eine lange lange offene Front zum Fußgängerweg (Spielstraße) hat und wir nicht so begeistert davon sind uns von allen Spaziergängern ins Schlafzimmer und ins Wohnzimmer schauen zu lassen, hätten wir gerne einen Sichtschutz (Rankgitter, Sichtschutzwände aus Holz oder Hecke).
Der Vermieter hat nichts dagegen. Allerdings gibt es in unserer Siedlung nebeneinander drei dieser Häuser mit der gleichen Gartenwohnung. Und die haben alle keine Hecke oder Sichtschutzwand. Sondern nur ein paar Büsche und Sträucher.
Jetzt meine Frage:
Ist es trotzdem erlaubt eine Sichtschutzwand aus Holz (halb offen mit Rankgitter) aufzustellen? Oder kann die Hausverwaltung etwas dagegen sagen (zwecks Einheitlichkeit der einzelnen Häuser).
Wir sind uns total unsicher und möchten natürlich nicht unmengen geld für Sichtschutz ausgeben, wenn wir ihn letztendlich nicht aufstellen dürfen.
Viele Grüße
Michaela
nachdem unser Garten eine lange lange offene Front zum Fußgängerweg (Spielstraße) hat und wir nicht so begeistert davon sind uns von allen Spaziergängern ins Schlafzimmer und ins Wohnzimmer schauen zu lassen, hätten wir gerne einen Sichtschutz (Rankgitter, Sichtschutzwände aus Holz oder Hecke).
Der Vermieter hat nichts dagegen. Allerdings gibt es in unserer Siedlung nebeneinander drei dieser Häuser mit der gleichen Gartenwohnung. Und die haben alle keine Hecke oder Sichtschutzwand. Sondern nur ein paar Büsche und Sträucher.
Jetzt meine Frage:
Ist es trotzdem erlaubt eine Sichtschutzwand aus Holz (halb offen mit Rankgitter) aufzustellen? Oder kann die Hausverwaltung etwas dagegen sagen (zwecks Einheitlichkeit der einzelnen Häuser).
Wir sind uns total unsicher und möchten natürlich nicht unmengen geld für Sichtschutz ausgeben, wenn wir ihn letztendlich nicht aufstellen dürfen.
Viele Grüße
Michaela