Landwirtschaftsland- Was darf ich bauen ???

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11. Juni 2008
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Hallo, an alle die mir helfen können. Ich habe in Dresden 580qm Landwirtschaftsland (als Eigentum ), was vorher und auch jetzt noch als Gartenland genutzt wird, gekauft. Auf dem Land steht ein morscher Bungalow. Bj. ´93 von ca. 20qm Wohnfläche, den ich abreißen will.

Nun möchte ich gern ein Holzhaus in der Größenordnung von ca. 30qm mit Schlafboden/ Ofenheizung bauen. Brauch ich irgentwelche Genehmigungen, auch wenn das Grundstück als Gartengrundstück weiter genutzt werden soll ? Bis zu welcher Größe darf ich ohne Genehmigung bauen ?.Viele Grüße aus Dresden und vielen Dank !
 
  • hallo schlumbi ,

    also ob es mit der größe beschränkungen gibt das weiß ich nicht .

    aber für eine gartenlaube ( holzhaus ) braucht man gewöhnlich keine genehmigung solange man keine fundamente gießt .

    das war zumindest in nordrhein-westfalen so , ich kann mir aber sehr gut vorstellen das dass länderspezifisch geregelt ist .

    auf der sicheren seite bist du wenn du beim bauamt nachfragst ..

    gruß
    josef
     
    Hallo Salo,
    wir sind hier in Deutschand und leider nicht in Griechenland. Da braucht man immer Genehmigungen.

    Schlumbi,
    für diese Größenordnung brauchst du garantiert eine Baugenehmigung. Die Bestimmungen sind in jedem Bundesland anders. Bei uns in M-V ist es glaube ich eine Begrenzung von 36 . Wenn ein Ofen dazu kommt, wird es ganz sicher noch komplizierter.

    Also erst einmal die Landesbauordnung googeln und dann vielleicht nach Alternativen suchen.
    Ich kenne das aus einer Kleingartensiedlung. Da die Begrenzung auf die Qm-Zahl war, haben die eben zwei Häuser gebaut. Überdachte Terrasse dazwischen - fertig. also wirst du vielleicht tricksen müssen.

    Fanny, die wegen neidischer Nachbarn vorsichtig wäre.
     
  • Hallo Salo,
    wir sind hier in Deutschand und leider nicht in Griechenland. Da braucht man immer Genehmigungen.

    Schlumbi,
    für diese Größenordnung brauchst du garantiert eine Baugenehmigung. Die Bestimmungen sind in jedem Bundesland anders. Bei uns in M-V ist es glaube ich eine Begrenzung von 36 . Wenn ein Ofen dazu kommt, wird es ganz sicher noch komplizierter.

    Also erst einmal die Landesbauordnung googeln und dann vielleicht nach Alternativen suchen.
    Ich kenne das aus einer Kleingartensiedlung. Da die Begrenzung auf die Qm-Zahl war, haben die eben zwei Häuser gebaut. Überdachte Terrasse dazwischen - fertig. also wirst du vielleicht tricksen müssen.

    Fanny, die wegen neidischer Nachbarn vorsichtig wäre.

    Hallo Fanny ,

    da magst du sicherlich recht haben darum lebe ich auch in griechenland , in deutschland ist alles überreguliert irgendwann
    bezahlst du noch fürs atmen und wenn du auf dem land wohnst bezahlst du top-zuschlag für besonders gute luft ..;);)

    nun ist es aber so das ich kein grieche bin und auchmal in deutschland gewohnt habe und zwar in einer sehr ländlichen gegend da hatten sehr viele so eine holzhütte (laube) und da brauchte man solange keine fundamente gegossen werden keine genehmigung für .

    aber du hast recht , wenn noch ein ofen rein soll dann wird es ganz kompliziert , und ein kamin noch komplizierter , da kommen verordnungen auf einen zu wo es einen ganz schwindelig wird .

    wusstest du übrigens das es in griechenland keine schornsteinfeger gibt und in deutschland
    ist sowas pflicht selbst wenn man eine gastherme hat wo null ruß kommt .
    ich hab mich in deutschland immer mit den schornsteinfeger gezofft und gesagt was wollt ihr hier eigentlich ich habe gas bei mir gibt es keinen ruß , ja sagte er wir müssen trotzdem fegen könnte ja ein vogel ein nest gebaut haben , und für so ein fadenscheiniges geschäft mußte ich dann 50 euro bezahlen ......die verbrecher ......grrrrrrrrrr

    grüße aus dem sonnigen griechenland
    salo
     
  • Hallo Salo,
    ja, dass mit den Schornsteinfegern wusste ich.
    Wir waren vor drei Jahren in Griechenland. Nicht in einer Hotelanlage, sondern privat untergebracht. Also Griechenland pur und das zu Ostern. Da bekam man so einiges mit, was andere sicher nicht erfahren.

    Übrigends, kannst zurück kommen. Das Monopol der Schornsteinfeger soll fallen. Endlich freie Schornsteinfegerwahl ...

    Eine Baugenehmigung braucht man sicher erst ab einer bestimmten Größe und wie du schon erwähnt hast, kommt es auch auf das Fundament an. Aber 30 qm mit Schlafboden ist schon erheblich. Deshalb erstmal Landesbauordnung lesen.

    Fanny, die sich da schon durchgekämpft hat.
     
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