Hilfe bei Platzierung Brunnen und Bewässerungsverteiler

Stefan02

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hallo,
ich bin gerade bei der Planung für meine Garten Bewässerung .
bin mir aber nicht sicher wo ich sinvoll die Pumpe und die Verteilung platziere.
Ich habe mal ein Foto angehängt damit man sich etwa vorstellen kann wie der Garten aussieht.
meine Überlegung war alles Links in Höhe der Terrasse(Schwarzer Rahmen) an die Grundstücksgrenze zu setzten damit die Wege nicht so weit sind.

Würde den Schacht gerne gut verstecken damit man ihn nicht sieht.
problem ist das in diesem Bereich auch eine Hecke geplant ist.
gruß
stefan
Bewässerungplan.jpg
 
  • SebDob

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    Gardena Planer ist jetzt nicht das beste…

    Da fehlen Maße..!?

    Grundsätzlich sag ich mal so. Du wirst immer mal wieder ran müssen. Komplett verstecken wird nicht gehen.

    Das Grundstück ist komplett leer… keine Bäume, kein buddelkasten etc… richtig so? Gartenhaus auch nicht!?
     
  • Stefan02

    Neuling
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    Ja das stimmt das der Gardena Planer nicht so ideal ist.
    ich möchte auf jedenfall ein Schacht an dem man auch wieder ran kommt.
    Das Grundstück ist noch kpl. leer. selbst die Terrasse ist noch nicht fertig.
    -Grundstückgröße 18m Breit und 27,5m lang
    - Haus Größe 11x11
    - Hinterm Haus sind es vom Haus bis Grundstücksgrenze 5m
    - Die einfahrt hat eine Breite von 4m
    - Linke Grundstücksgrenze bis haus und Terrasse sind 3m.
    - Vordere Gartenbereich ist von links bis einfahrt 14m breit und bis zum Haus 11,5m
    Brunnen ist auch noch keiner vorhanden.
    grundsätzlich wollen wir entlang der Grundstückgrenze Links vorne und an der Einfahrt (Gartenseite )
    eine Hecke als Sichtschutz. der Rest ist bisher erstmal als Rasenfläche gedacht.
    Hinter der Garage soll eine Gartenhütte gestellt werden. der Bereich hinter der Garage wo grün ist wurde schon gepflastert.
     
  • JoergK

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    Wie tief liegt denn der Grundwasserstand im Sommer ?

    Auch wenn sich viele Leute nicht dran halten, besser nicht vergessen, dass Brunnen anzeige- und ggfs. auch erlaubnispflichtig sind.
    Auskunft erteilt die Gemeinde, häufig ist die Wasserbehörde zuständig.
     

    Moister

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    Den Brunnen darf man bei uns eh nicht an die Grundstücksgrenze setzen, ich weiss jetzt aber nicht ab der Abstand tatsächlich zu allen Grundstücksgrenzen oder nur zum Nachbargrundstück gilt. Das stand aber auch alles in dem Schrieb den ich zur Anmeldung des Brunnens zugeschickt bekommen habe. Ich glaube das waren 1,5m.
    Wird der Brunnen selber gemacht?
    Wenn der braune Kasten recht ein Carport ist könnte ich mir den Brunnenschacht auch links neben dem linken, oberen Pfosten vorstellen. Strom wäre eventuell am Carport und vielleicht auch Platz um dort oder dahinter noch etwas Technik zu verbauen, Platz drumrum ist auch, und es ist hinterm Haus.
    Eine32mm PE-"Hauptleitung" legst dann einmal mittig im Rasen rund ums Haus bis vor zur Einfahrt verlegen und von der zweigt man dann zu den gewünschten Zapfstellen oder Verteilerkästen ab.
     
  • SebDob

    Foren-Urgestein
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    Ja das stimmt das der Gardena Planer nicht so ideal ist.
    ich möchte auf jedenfall ein Schacht an dem man auch wieder ran kommt.
    Das Grundstück ist noch kpl. leer. selbst die Terrasse ist noch nicht fertig.
    -Grundstückgröße 18m Breit und 27,5m lang
    - Haus Größe 11x11
    - Hinterm Haus sind es vom Haus bis Grundstücksgrenze 5m
    - Die einfahrt hat eine Breite von 4m
    - Linke Grundstücksgrenze bis haus und Terrasse sind 3m.
    - Vordere Gartenbereich ist von links bis einfahrt 14m breit und bis zum Haus 11,5m
    Brunnen ist auch noch keiner vorhanden.
    grundsätzlich wollen wir entlang der Grundstückgrenze Links vorne und an der Einfahrt (Gartenseite )
    eine Hecke als Sichtschutz. der Rest ist bisher erstmal als Rasenfläche gedacht.
    Hinter der Garage soll eine Gartenhütte gestellt werden. der Bereich hinter der Garage wo grün ist wurde schon gepflastert.

    Zeiche mal in den Plan ein...
     

    SebDob

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    Den Brunnen darf man bei uns eh nicht an die Grundstücksgrenze setzen...

    Bei uns gibt es keine Regelung... Das sollte aber den Brunnenbauer wissen.

    Eine Hauptleitung mit Dauerdruck birgt immer das Risiko bei undichtigkeiten, dass man es nicht findet.
    Keep it simple...
     
  • Faxe59

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    Servus Stefan
    Wenn es möglich ist, würde ich dir raten einen Brunnen bohren zu lassen.
    Kostet zwar mehr als ein geschlagener, bietet aber den Vorteil das du eine Tauchdruckpumpe verwenden kannst.
    Da sie in der Tiefe arbeitet, ist sie leise ( Nachbarn) und du kannst sie auch zu Bewässerungstechnisch guten Zeiten ( Frühe Morgenstunden) laufen lassen.
    In der Regel sind sie auch viel weniger anfällig als Saugpumpen.
    Falls sie über einen Druckschalter ( bei automatischer Bewässerung ein muss)
    betrieben wird, diesen nicht in der Pumpe integriert kaufen, sondern außerhalb des Brunnens in der Druckleitung montieren.
    Bei in der Pumpe integrierten Druckschaltern, ist dieser Bauteil meist das schwächste Glied und bedeutet bei Defekt meist einen Totalschaden der Pumpe.
    Wenn du eine Empfehlung zur Pumpe brauchst, suchen wir die nach deiner Planung der Bewässerung aus.
    Erst dann weißt du welche Menge deine Pumpe bei einem gewissen Fließdruck bringen musst.
    LG Herbert
     
  • Moister

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    Selbstverständlich gibt es die😉
    Das glaube ich auch.
    Und dieser Post ist kein Klugshicer-Beitrag sondern ein Mutmacher weil es gar nicht so schwer ist.

    Bundes-Wasserhaushaltsgesetz (WHG) § 49 WHG besagt, dass die Bohrung nach Grundwasser angezeigt werden muss.
    Wenn man das Wasser dann entnehmen möchte, bedarf es keiner zusätzlichen Genehmigung (§ 46 WHG).
    (Eine Genehmigung würde man z.B. brauchen wenn man tiefer als die freigegebene Tiefe bohren will, mehr Wasser als die "freigegebene" Menge rauspumpen will, auf "dunkle Erde", Ton oder andere wasserführunde Schichten trifft. Dann wird i.d.R. die Wasserbehörde eingeschaltet, die das Vorhaben prüft, sollte eine Probebohrung nötig sein, etc. wirds dann auch entsprechend teuer.)

    Also muss man schauen an welcher Stelle man seine Brunnen anzeigen muss/kann. Das findet man entweder auf der Internetseite der Gemeinde oder beim Landratsamt, da ist dann auch ein Anmelde-Formuler zum ausfüllen mit den Grundliegenden Informationen (Parzelle, Betreiber, Zweck, jährliche Abnahmemenge, etc). Dieses muss ein Monat vor Beginn der Arbeiten eingereicht werden.
    Dann kommt eine Zahlungsaufforderung (bei uns 100€), eine Mitteilung dass die Anzeige an die untere Wasserbehörde weitergeleitet wird und dann bekommt eine mehrseitige Infoschreiben ob man dort überhaupt einen Brunnen erstellen darf (Wasserschutzgebiet, unmittelbare Nähe zu offenen Gewässern ist bei uns nix), welche Sachen eingehalten werden müssen (maximale Bohrtiefe, Grenzangaben, Ausführung des Brunnens, Kenntlichmachung der Nicht-Trinkwasserführenden Leitungen, maximale Abnahmemenge(!); vor ein paar Jahren war sogar eine Wasseruhr vorgeschrieben aber das stand irgendwann nicht mehr drin).
    Und was man nach Fertigstellung machen muß (Einreichung eines Lageplans mit eingezeichneter Lage des Brunnens, Aufbau des Brunnens, Schichtenverzeichnis).
    Es kam nie jemand vorbei um den Brunnen abzunehmen.

    So ist das bei uns. Und bei uns latschen alle paar Jahre zwei Mitarbeiter der unteren Wasserbehörde durch die Siedlung, klingeln, ragen ob man der Eigentümer ist und ob man einen Brunnen hat. Und wenn man einen hat und der ist nicht angemeldet kommts drauf an ob die Ehefrau weiss was sie dann sagen soll. Soll heißen: Wenn es nötig ist kümmert man sich um den Papierkram, zahlt ein paar Euro und hat hoffentlich seine Ruhe.

    Das wars nur kurz aus dem Stegreif, die Korintenkacker dürfen gerne nach Fehlern suchen.
    Jeder Grundstückseigentümer ist für die am Grundstück befindlichen Löcher, Brunnen verantwortlich, von daher liegt es auch in dessen Verantwortung sich um den Shice zu kümmern (auch wenns die gesamte Nachbarschaft nicht macht oder was auch immer in Foren steht). Kommt man selber im Internet nicht weiter, Gemeinde, Landratsamt oder Wasserbehörde anrufen.
    Grundsätzlich ist man überall positiv gegenüber Privatbrunnen eingestellt (das war zumindest mein Eindruck) weil eben kein aufwändig aufbereitetes Trinkwasser zur Gartenbewässerung verschwendet wird.
    Auch wenn es ein Bundes-Gesetz ist möchte ich nicht ausschließen dass es da Ausnahmen geben kann. Intressehalber müßte man dann den Wohnort wissen wo dieser Brunnen steht.

    PS: Ja, Korinthen schreibt man mit "th" aber ich dachte genau dieser Schreibfehler (neben dan ganzen anderen) kann dem einen oder anderen etwas Freude machen. :)
     

    JoergK

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    @Moister

    Sehr gut beschrieben !

    Das ziemlich weit gefasste WHG wird durch landeseigene Gesetzt deutlich verschärft, die sich + stark voneinander unterscheiden.

    Man wundert sich, welche Dokumentationspflichten man gegenüber der Gemeinde erfüllen muss, wenn man anmeldet.
    Nicht anzumelden sollte man sich gut überlegen. Mal abgesehen von hohen möglichen Strafen und Kontrolleuren der Wasserbehörde reicht ja schon 1 Nachbar, der einem irgendetwas nicht gönnt, 1 anonymer Anruf und man hat ein Problem.
    Dabei ist die Anmeldung zwar mit Papierkram aber nur relativ geringen Kosten verbunden.
     
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