Selbstverständlich gibt es die
Das
glaube ich auch.
Und dieser Post ist kein Klugshicer-Beitrag sondern ein Mutmacher weil es gar nicht so schwer ist.
Bundes-Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
§ 49 WHG besagt, dass die Bohrung nach Grundwasser angezeigt werden muss.
Wenn man das Wasser dann entnehmen möchte, bedarf es keiner zusätzlichen Genehmigung (
§ 46 WHG).
(Eine Genehmigung würde man z.B. brauchen wenn man tiefer als die freigegebene Tiefe bohren will, mehr Wasser als die "freigegebene" Menge rauspumpen will, auf "dunkle Erde", Ton oder andere wasserführunde Schichten trifft. Dann wird i.d.R. die Wasserbehörde eingeschaltet, die das Vorhaben prüft, sollte eine Probebohrung nötig sein, etc. wirds dann auch entsprechend teuer.)
Also muss man schauen an welcher Stelle man seine Brunnen anzeigen muss/kann. Das findet man entweder auf der Internetseite der Gemeinde oder beim Landratsamt, da ist dann auch ein Anmelde-Formuler zum ausfüllen mit den Grundliegenden Informationen (Parzelle, Betreiber, Zweck, jährliche Abnahmemenge, etc). Dieses muss ein Monat vor Beginn der Arbeiten eingereicht werden.
Dann kommt eine Zahlungsaufforderung (bei uns 100€), eine Mitteilung dass die Anzeige an die untere Wasserbehörde weitergeleitet wird und dann bekommt eine mehrseitige Infoschreiben ob man dort überhaupt einen Brunnen erstellen darf (Wasserschutzgebiet, unmittelbare Nähe zu offenen Gewässern ist bei uns nix), welche Sachen eingehalten werden müssen (maximale Bohrtiefe, Grenzangaben, Ausführung des Brunnens, Kenntlichmachung der Nicht-Trinkwasserführenden Leitungen, maximale Abnahmemenge(!); vor ein paar Jahren war sogar eine Wasseruhr vorgeschrieben aber das stand irgendwann nicht mehr drin).
Und was man nach Fertigstellung machen muß (Einreichung eines Lageplans mit eingezeichneter Lage des Brunnens, Aufbau des Brunnens, Schichtenverzeichnis).
Es kam nie jemand vorbei um den Brunnen abzunehmen.
So ist das bei uns. Und bei uns latschen alle paar Jahre zwei Mitarbeiter der unteren Wasserbehörde durch die Siedlung, klingeln, ragen ob man der Eigentümer ist und ob man einen Brunnen hat. Und wenn man einen hat und der ist nicht angemeldet kommts drauf an ob die Ehefrau weiss was sie dann sagen soll. Soll heißen: Wenn es nötig ist kümmert man sich um den Papierkram, zahlt ein paar Euro und hat hoffentlich seine Ruhe.
Das wars nur kurz aus dem Stegreif, die Korintenkacker dürfen gerne nach Fehlern suchen.
Jeder Grundstückseigentümer ist für die am Grundstück befindlichen Löcher, Brunnen verantwortlich, von daher liegt es auch in dessen Verantwortung sich um den Shice zu kümmern (auch wenns die gesamte Nachbarschaft nicht macht oder was auch immer in Foren steht). Kommt man selber im Internet nicht weiter, Gemeinde, Landratsamt oder Wasserbehörde anrufen.
Grundsätzlich ist man überall positiv gegenüber Privatbrunnen eingestellt (das war zumindest mein Eindruck) weil eben kein aufwändig aufbereitetes Trinkwasser zur Gartenbewässerung verschwendet wird.
Auch wenn es ein Bundes-Gesetz ist möchte ich nicht ausschließen dass es da Ausnahmen geben kann. Intressehalber müßte man dann den Wohnort wissen wo dieser Brunnen steht.
PS: Ja, Korinthen schreibt man mit "th" aber ich dachte genau dieser Schreibfehler (neben dan ganzen anderen) kann dem einen oder anderen etwas Freude machen.