.....In anderen Bundesländern dürften ähnliche Bestimmungen herrschen.
Baumschutzsatzungen der
Städte und Gemeinden regeln die Bedingungen der Baumfällung.
Baumschutzverordnungen der
Länder gibt es nicht.
Also wird in der Gemeinde oder Stadt nachgefragt, ob eine Satzung vom Rat beschlossen wurde oder nicht.
Wenn nicht, ist das Thema durch.
Wenn doch, dann nachlesen oder -/fragen welche Voraussetzungen für ein Fällen erfüllt sein müssen. Wenn eine Genehmigung notwendig ist, wird es schwierig.
In meiner Stadt gibt es GsD keine Satzung.
In meiner Nachbarstadt regelt die dortige Satzung, dass das Fällen aller Nadelgehölze außer der Eibe keiner Genehmigung bedarf.
Laubbäume mit einem Stammumfang
unter 80 cm in 100 cm Stammhöhe gemessen dürfen ebenfalls gefällt werden.
Die Gemeinden und Städte in NRW haben alle ähnliche Regelungen, wenn sie denn leider eine Satzung haben.
In Gemeinden und Städten außerhalb meines Bundeslandes, mag es andere Regelungen geben, aber keine Länderregelungen.
Wenn eine Genehmigung erforderlich ist, wird es schwierig. Selbst der Hinweis auf meine Verkehrssicherungspflicht reichte nicht aus. Solange der Baum gesund ist, darf er nicht gefällt werden, selbst wenn er schon 25 m hoch ist.
Zerstört er bei einem Orkan ein Nachbarhaus, trägt deren Gebäudeversicherung die Kosten für die Beseitigung des Schadens. Damit der Baum im Schadenfall auch nachweislich gesund war, muss das Jahr für Jahr durch einen Gartenfachbetrieb schriftlich fixiert werden. Das kostet in der Regel 100 € pro Baum und Jahr.
Baumschutzsatzungen sind einfach was Tolles. Und dort, wo es sie gibt, musss man rechtzeitig die Kettensäge rausholen.
Der Spruch "Wo kein Kläger, da kein Richter", hilft auch nur bedingt, wenn es dem Nachbarn nicht gefällt.
Und vor Gericht und auf Hoher See liegt alles in Gottes Hand :grins:.
Ich kenne eine Stadt in NRW, die ihre Baumschutzsatzung wieder aufgeben will. Der Grund? In einem Baugebiet, das in den Sechzigern des vorigen Jahrhunderts bebaut wurde, sind die seinerzeit gepflanzten Laubbäume - vornehmlich Buchen und Birken - alle mittlerweile jenseits der 25 m und die einzelnen Grundstücke kleine Parks. Dschungelgrundstücke ohne Licht, Luft und Sonne. Ein Graus, der die Grundstückspreise deutlich senkt. Nun laufen alle, die nicht rechtzeitig die Kettensäge herausgeholt haben, Sturm gegen die Baumschutzsatzung. Das wird die Politik nicht mehr lange durchhalten. Ich weiß, dass einige widerrechtlich gefällt haben und angeschwärzt wurden. Ein Behördenvertreter ist aber bis heute nicht erschienen. In der Verwaltung kennt man das Problem und handelt GsD entsprechend.
Soviel wollte ich eigentlich gar nicht schreiben, aber vielleicht hilft's ja dem Einen oder Anderen.