Garten in Aussicht - Neu im Forum und ein paar Fragen :-)

City17

Neuling
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Hallo zusammen.

Ich bin auf dieses Forum aufmerksam geworden, da ich aktuell einen Garten in Aussicht habe und absoluter Laie bin, was sowas angeht.
Da googlet man natürlich erstmal! ;)

Aber eins nach dem anderen.
Ich wohne zur Miete ohne Garten, habe aber immer wieder über einen eigenen Garten nachgedacht (Nutzgarten für Obst, Gemüse und Erholung) und habe nun über 2 Ecken ein 1300qm großes Gartengrundstück angeboten bekommen.
Der Garten befindet sich auf einem Privatgrundstück und es ist kein Verein.
Ich könnte das Grundstück pachten und alle darauf befindlichen "Gebäude", Werkzeuge und Einrichtungen kaufen.
Habe das Grundstück nur kurz von außen betrachten können.

Auf dem Grundstück befindet sich neben zahlreichen Obstbäumen, mehreren Beeten und 3 Geräteschuppen noch eine bewohnbare, sehr gut ausgebaute Hütte (ca 50qm) mit Strom- und Wasseranschluss. Ich schätze das Baujahr auf die 70er bis maximal 80er Jahre.
Soweit so gut.

In der Hütte befand sich eine ganz normale Toilette ink. Waschbecken, welche an eine Sickergrube angeschlossen waren.
Natürlich werden die nicht mehr benutzt, da nicht erlaubt.
Die Grube ist davor aber natürlich Jahre (wahrscheinlich Jahrzehnte) in Benutzung gewesen.
Gibt es da etwas zu beachten? MUSS die Grube weg oder ists ok, die einfach nicht mehr zu nutzen?
Wenn sie voll wäre und ich sie leer haben wollen würde, könnte ich sie dann einfach von einem Betrieb abpumpen lassen gut ist?
Könnte sie ja dann verfüllen oder für überschüssiges Regenwasser nutzen.

Was gibt es sonst noch zu beachten? Irgendwelche Tipps?
Ich kann das Gelände in ein paar Tagen genauer begutachten und mir alles anschauen, möchte aber natürlich gut vorbereitet sein.

Ich werde mich so oder so als Gartenneuling mit 1300qm übernehmen :LOL:
 
  • Pepino

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    Willkommen hier!
    Auf jeden Fall ist es prima, dass du dich vorab informierst. 1300qm ist ein ganz ordentliches Stück. Ist es wenigstens halbwegs eben?
    Mir ist nicht ganz klar, wie das funktionieren soll. Grundstück pachten, alles andere kaufen. Was ist, wenn dir in kurzer Zeit das Grundstück wieder gekündigt wird?

    Toilette im Garten ist sehr angenehm. Aber wahrscheinlich ist eine geprüfte Abwassersammelgrube zu installieren, die dann regelmäßig geleert wird, zu aufwändig und teuer. Vl wäre eine Trenntoilette etwas für dich.
    Ist die Sickergrube gemauert?
    Wie lange ist es her, dass diese benutzt wurde? Ich denke, wenn das einige Jahre her ist (was eigentlich sein müsste) musst du dir um den Inhalt wenig Gedanken machen. Das ist dann alles kompostiert.
    Ich würde mir auch anschauen, in was für einem Zustand die Obstbäume sind. Unter Umständen kommt sonst mehr auf dich zu, als du dachtest.
    Das wird auf jeden Fall ein spannendes Projekt.
     

    Galileo

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    Hallo und willkommen,

    Gartengrundstücke mit langen (Jahrzehnte) Pachtverträgen kenne ich auch, bei denen Bäume, Sträucher, Anlage und Bauten vom VorPächter abgekauft werden müssen.
    Vor Unterschrift rate ich zu prüfen, welche Auflagen & verpflichtungen der Gemeinde für das Grundstück bestehen, die Du dann übernehmen würdest, zum Beispiel
    • Abriss und Entsorgung der Toilette und Klärgrube
    • Änderung zu hoher oder nicht zugelassener Einfriedungen
    • Bau und Kostenumlegung einer Anliegerstraße
    • Entzogenes Wasserrecht für Brunnen
    • usw
    Ich kenne Fälle aus Oberhessen, wo entschädigungslos Gartenlauben und ganze Häuser abgerissen wurden, weil diese, mehr als 10/15 Jahre zuvor, ohne Genehmigung oder zu groß gebaut waren.
     
  • Anteia

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    Du solltest dich auf jeden Fall bei der Gemeinde informieren in welchem Bereich das Grundstück liegt und was dort baurechtlich zulässig ist. Die können dir auch wegen Grube Auskunft geben, da können sich die Vorschriften in den einzelnen Gemeinden schon unterscheiden.
    Es ist rechtlich übrigens nicht möglich das Eigentum an dem "Haus" und an dem Grundstück zu trennen. Das heißt entweder gehört einem beides oder gar nichts.
    Bei einem Pachtvertrag kann natürlich eine Ablöse für das Inventar verlangt werden.
    Rechtlich wirst du die Gebäude dann vermutlich auch nur mitpachten und eben nicht kaufen. Das sollte man bedenken, bevor irgendetwas umgebaut oder abgerissen wird.
     
  • Anteia

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    Ich kenne Fälle aus Oberhessen, wo entschädigungslos Gartenlauben und ganze Häuser abgerissen wurden, weil diese, mehr als 10/15 Jahre zuvor, ohne Genehmigung oder zu groß gebaut waren.


    Ich finde auch eine sehr gut ausgebaute Hütte mit 50 qm, Toilette und Waschbecken schreit geradezu nach einem baurechtlich vermutlich unzulässigem Ferienhaus. Das musst du auf jeden Fall bei der Gemeine abklären, bevor du einen Vertrag unterschreibst. Ein Schwarzbau bleibt ein Schwarzbau, dafür gibt's keinen Bestandsschutz und dann muss rückgebaut werden.


    Über welchen Zeitraum soll der Pachtvertrag denn geschlossen werden?
     

    City17

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    Wow. Erstmal DANKE für die schnellen Antworten. :)
    Meine Kontaktperson hat einen ähnlichen Garten dort seit ca. 3 Jahren und hat auch nur dementsprechende Erfahrung mit der Situation. Das so zum Hintergrund. Ich war halt super begeistert, als ich dort zu Besuch war auf ihrem Grundstück. Ein richtiges kleines Paradies. So kam halt eins zum anderen...

    Willkommen hier!
    Auf jeden Fall ist es prima, dass du dich vorab informierst. 1300qm ist ein ganz ordentliches Stück. Ist es wenigstens halbwegs eben?
    Mir ist nicht ganz klar, wie das funktionieren soll. Grundstück pachten, alles andere kaufen. Was ist, wenn dir in kurzer Zeit das Grundstück wieder gekündigt wird?

    Toilette im Garten ist sehr angenehm. Aber wahrscheinlich ist eine geprüfte Abwassersammelgrube zu installieren, die dann regelmäßig geleert wird, zu aufwändig und teuer. Vl wäre eine Trenntoilette etwas für dich.
    Ist die Sickergrube gemauert?
    Wie lange ist es her, dass diese benutzt wurde? Ich denke, wenn das einige Jahre her ist (was eigentlich sein müsste) musst du dir um den Inhalt wenig Gedanken machen. Das ist dann alles kompostiert.
    Ich würde mir auch anschauen, in was für einem Zustand die Obstbäume sind. Unter Umständen kommt sonst mehr auf dich zu, als du dachtest.
    Das wird auf jeden Fall ein spannendes Projekt.

    Ja die Grundstücke sind alle ziemlich eben und zum Glück nur wenig Hecken. Das meiste ist Wiese.
    Traum wäre, wenn sich in einer der Schuppen ein Aufsitzmäher versteckt. ;)
    Die Pachtverträge sind wohl jedes Mal auf 99 Jahre gesetzt.

    Ich würde dann auf eine Trenntoilette oder Campingklo wechseln. Eine Abwassersammelgrube möchte ich nicht installieren. Die Sickergrube ist wohl gemauert, ja.
    Tja, es sollte so ein ;) Aber das würde ja jeder sagen. Die Grube ist wohl mit Erdreich bedeckt und wurde nie geleert. Ich muss mal beim Termin fragen WO die überhaupt ist.

    Mit dem Obstbäumen ist auch ein guter Hinweis! (y)


    Hallo und willkommen,

    Gartengrundstücke mit langen (Jahrzehnte) Pachtverträgen kenne ich auch, bei denen Bäume, Sträucher, Anlage und Bauten vom VorPächter abgekauft werden müssen.
    Vor Unterschrift rate ich zu prüfen, welche Auflagen & verpflichtungen der Gemeinde für das Grundstück bestehen, die Du dann übernehmen würdest, zum Beispiel
    • Abriss und Entsorgung der Toilette und Klärgrube
    • Änderung zu hoher oder nicht zugelassener Einfriedungen
    • Bau und Kostenumlegung einer Anliegerstraße
    • Entzogenes Wasserrecht für Brunnen
    • usw
    Ich kenne Fälle aus Oberhessen, wo entschädigungslos Gartenlauben und ganze Häuser abgerissen wurden, weil diese, mehr als 10/15 Jahre zuvor, ohne Genehmigung oder zu groß gebaut waren.

    Ja so ein Vertrag ist das wohl. Also Pachtvertrag mit dem Grundstückseigentümer und Kaufvertrag mit dem Vorpächter.
    MUSS ich das denn Abreißen oder reicht einfach zu sagen, dass die nicht mehr genutzt wird?
    Das Gelände ist natürlich gewaltig und ist nur durch einen Privatweg erreichbar.
    Ein Abriss wäre extrem ägerlich. Das Ganze soll deutlich über 10.000€ kosten, was mich zwar nicht ruinieren würde, aber natürlich extrem schmerzen.


    Du solltest dich auf jeden Fall bei der Gemeinde informieren in welchem Bereich das Grundstück liegt und was dort baurechtlich zulässig ist. Die können dir auch wegen Grube Auskunft geben, da können sich die Vorschriften in den einzelnen Gemeinden schon unterscheiden.
    Es ist rechtlich übrigens nicht möglich das Eigentum an dem "Haus" und an dem Grundstück zu trennen. Das heißt entweder gehört einem beides oder gar nichts.
    Bei einem Pachtvertrag kann natürlich eine Ablöse für das Inventar verlangt werden.
    Rechtlich wirst du die Gebäude dann vermutlich auch nur mitpachten und eben nicht kaufen. Das sollte man bedenken, bevor irgendetwas umgebaut oder abgerissen wird.

    Guter Hinweis. Ich will auf keinen Fall das Gebäude mitpachten. Wenn dann nur Kaufen, damit ich damit machen kann was ich will! (y)


    Ich finde auch eine sehr gut ausgebaute Hütte mit 50 qm, Toilette und Waschbecken schreit geradezu nach einem baurechtlich vermutlich unzulässigem Ferienhaus. Das musst du auf jeden Fall bei der Gemeine abklären, bevor du einen Vertrag unterschreibst. Ein Schwarzbau bleibt ein Schwarzbau, dafür gibt's keinen Bestandsschutz und dann muss rückgebaut werden.


    Über welchen Zeitraum soll der Pachtvertrag denn geschlossen werden?

    Also ich bin mir sehr sicher, dass das alles in einer Grauzone liegt...wenn überhaupt. Das ist alles Jahrzehnte da am Laufen. Daher will ich auch keine Behördenanfragen starten. Sind ja nette Leute. Eine kleine Gemeinschaft.
    Sind wohl 99 Jahre. Mal schauen.
     
  • Galileo

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    Wow. Erstmal DANKE für die schnellen Antworten. :)
    Also ich bin mir sehr sicher, dass das alles in einer Grauzone liegt...wenn überhaupt. Das ist alles Jahrzehnte da am Laufen. Daher will ich auch keine Behördenanfragen starten. Sind ja nette Leute. Eine kleine Gemeinschaft.
    Sind wohl 99 Jahre. Mal schauen.
    Dann würde ich den Kaufvertrag so gestalten, dass der Vorpächter nicht aus der Haftung für Baurechtsverstöße entlassen wird.
     

    Anteia

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    Baurechtlich gibt es bei sowas keine Grauzonen und alles was dir vom Verpächter als Grauzone erklärt wird ist dunkel Schwarz 😉
    Aber ich verstehe was du meinst, man will natürlich keine schlafende Hunde wecken. Du musst dir halt der möglichen Folgen bewusst sein und überlegen ob du das in Kauf nehmen willst...

    Aber 99 Jahre ist eine lange Zeit und wenn es ums Geld geht, bleiben auch eigentlich nette Leute nicht mehr unbedingt so nett. Zumal du ja möglicherweise (je nach dem Alter der Verpächter) auch mit deren Erben zu tun haben wirst.

    Und wie gesagt aus rein rechtlicher Sicht ist es nicht möglich ein Grundstück zu verpachten und ein Gebäude darauf zu verkaufen.
    Wenn man sich in einer "Grauzone" bewegt kann das natürlich anders sein 😉

    Wie wird denn die Abrechnung von Strom und Wasser bzw Abwasser gestaltet? Vielleicht kannst du dir da bei deinem Termin noch alte Abrechnungen zeigen lassen.


    Inwiefern ist das denn eine Gemeinschaft? Gibt es einen Verpächter (Privatperson?), der mehrere solche aneinander angrenzende Grundstücke verpachtet? Oder werden die in irgendeiner Weise gemeinschaftlich bewirtschaftet?

    Auf 1300 qm hat man natürlich tolle Möglichkeiten, v.a wenn auch noch Wasser und Strom vorhanden ist
     

    City17

    Neuling
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    Dann würde ich den Kaufvertrag so gestalten, dass der Vorpächter nicht aus der Haftung für Baurechtsverstöße entlassen wird.

    Guter Hinweis. Ich hoffe ich kann da Einfluss nehmen. Meine Kontaktperson konnte mir da keine Auskunft geben, ist da aber auch eher uninteressiert an Papierkram. Sagen wirs mal so.


    Baurechtlich gibt es bei sowas keine Grauzonen und alles was dir vom Verpächter als Grauzone erklärt wird ist dunkel Schwarz 😉
    Aber ich verstehe was du meinst, man will natürlich keine schlafende Hunde wecken. Du musst dir halt der möglichen Folgen bewusst sein und überlegen ob du das in Kauf nehmen willst...

    Aber 99 Jahre ist eine lange Zeit und wenn es ums Geld geht, bleiben auch eigentlich nette Leute nicht mehr unbedingt so nett. Zumal du ja möglicherweise (je nach dem Alter der Verpächter) auch mit deren Erben zu tun haben wirst.

    Und wie gesagt aus rein rechtlicher Sicht ist es nicht möglich ein Grundstück zu verpachten und ein Gebäude darauf zu verkaufen.
    Wenn man sich in einer "Grauzone" bewegt kann das natürlich anders sein 😉

    Wie wird denn die Abrechnung von Strom und Wasser bzw Abwasser gestaltet? Vielleicht kannst du dir da bei deinem Termin noch alte Abrechnungen zeigen lassen.


    Inwiefern ist das denn eine Gemeinschaft? Gibt es einen Verpächter (Privatperson?), der mehrere solche aneinander angrenzende Grundstücke verpachtet? Oder werden die in irgendeiner Weise gemeinschaftlich bewirtschaftet?

    Auf 1300 qm hat man natürlich tolle Möglichkeiten, v.a wenn auch noch Wasser und Strom vorhanden ist

    :LOL: Ja, das stimmt natürlich. Also ich bin mir auch bewusst, was da los ist, sagen wirs mal durch die Blume. :)
    Ja, daher wollte ich mich auch erstmal anonym austauschen. Es sind wohl noch andere Interessenten da, weshalb ich froh bin noch einige Tage zu haben. Ich werde mich aber vor Ort entscheiden müssen, sonst isser weg.

    Das kann gut sein. Aber man kann ja aus dem Vertrag raus mit einer Frist oder ist das für beide Seiten "lebenslang"?

    Ok verstehe. Also sozusagen Pachtvertrag fürs Grundstück und Kohle auf die Hand für den Vorpächter, damit der "den zufällig wohnlichen Geräteschuppen" nicht vorher abreißt?!

    Ja also das ist auch etwas undurchsichtig. Strom und Wasser kommen von einem benachbarten Kleingartenverein, über den dann auch die Abrechnung läuft. Ich weiß nicht ob es da überhaupt was Schrifliches gibt.

    Verpächter ist wohl eine Privatperson, der das ganze Areal gehört. Ist wie gesagt ein riesiges, nicht einsehbares Gelände im Randbereich einer Stadt. Da leben zum Teil die Leute Jahrzehnte in ihren "Parzellen".
    Mein Gelände wird auch nur wegen Altersgründen abgegeben. Einen Vertrag gibt es aber schriftlich wohl.

    Ist halt alles etwas...ungewöhnlich. Ich bin aber natürlich froh, dass es alles privat abläuft und kein Kleingartenvereinsvorstandsvorsitzender mit Maßband die Kantenlänge meiner Gehwegplatten überprüfen würde. :LOL:
     

    Anteia

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    Das klingt so, als ob man sich nicht nur bei der Hütte in einer Grauzone bewegt. Aber wenn du dich dessen bewusst bist, ist es ja in Ordnung. Man sollte halt wissen, dass man sich -falls es zu rechtlichen Streitigkeiten kommt- nicht auf solche Verträge oder mündliche Zusagen verlassen kann und man dann gegenüber Behörden oä den kürzeren zieht.

    Du solltest dich auf jeden Fall fragen wie abgerechnet wird. Also ob jeder eine Pauschale bezahlt oder ob irgendwie nach dem tatsächlichen Verbrauch berechnet wird.

    Zudem solltest du auch klären was bzgl der Kündigungsfristen im Vertrag steht. Also wie lange ist die Frist, gibt es einen Kündigungsverzicht für die ersten Jahre...

    Vielleicht kannst du dich auch noch mit den anderen Pächtern unterhalten, da bekommt oft noch so einiges mit was einem der Verpächter vielleicht nicht gleich erzählt.
     
  • K

    Karsten66

    Guest
    Bei uns in der Stadt kann man auch von der Stadt ein Grundstück pachten und was man drauf (regelkonform) baut gehört einem. Wenn die Pacht beendet wird, kann man die Gebäude etc an den Nachpächter verkaufen, so er denn das will.

    50m² wären bei uns schon nicht erlaubt und dürften zurückgebaut/abgerissen werden. Übernimmt man so ein Grundstück, ist man dafür dann auch zuständig. Also wichtiger Punkt auch zu klären vor dem Geld ausgeben. Ansonsten ist ja alles was mir dazu einfallen würde gesagt worden.
    Bisl doof wenn die erste Euphorie da ist und plötzlich gibt es so viele Stolperstricke^^.
     
  • Galileo

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    Baurechtlich gibt es bei sowas keine Grauzonen und alles was dir vom Verpächter als Grauzone erklärt wird ist dunkel Schwarz 😉
    Aber ich verstehe was du meinst, man will natürlich keine schlafende Hunde wecken. Du musst dir halt der möglichen Folgen bewusst sein und überlegen ob du das in Kauf nehmen willst...
    Aber 99 Jahre ist eine lange Zeit und wenn es ums Geld geht, bleiben auch eigentlich nette Leute nicht mehr unbedingt so nett. Zumal du ja möglicherweise (je nach dem Alter der Verpächter) auch mit deren Erben zu tun haben wirst.
    Und wie gesagt aus rein rechtlicher Sicht ist es nicht möglich ein Grundstück zu verpachten und ein Gebäude darauf zu verkaufen.
    Wenn man sich in einer "Grauzone" bewegt kann das natürlich anders sein 😉

    Ich bin kein Jurist, doch es müssen da noch andere Varianten bzw. Vertragsgestaltungen exestieren.

    Vor ein paar Jahren wurden von der Stadt Frankfurt verpachtete Schrebergärten gekündigt und das Land wieder unter Naturschutz gestellt.
    Obwohl nach Deinen Ausführungen, die Stadt Eigentümer der Lauben und Häuser waren, musste jedwede Bebauung, auf Kosten des letzten Pächters, rückgebaut werden - Den letzten beißen die Hunde
     

    Anteia

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    Ich bin kein Jurist, doch es müssen da noch andere Varianten bzw. Vertragsgestaltungen exestieren.

    Vor ein paar Jahren wurden von der Stadt Frankfurt verpachtete Schrebergärten gekündigt und das Land wieder unter Naturschutz gestellt.
    Obwohl nach Deinen Ausführungen, die Stadt Eigentümer der Lauben und Häuser waren, musste jedwede Bebauung, auf Kosten des letzten Pächters, rückgebaut werden - Den letzten beißen die Hunde


    Es handelt sich hier ja gerade nicht um einen Schrebergarten. Ein Schrebergarten ist ein Verein mit vielen rechtlichen Besonderheiten. Zumal Schrebergärten nur Lauben stehen, die idr keine Toilette, Stromanschluss haben dürfen.

    Um das Eigentum von Grundstück und Gebäude zu trennen gibt es eigentlich nur vier Möglichkeiten. Das sind Erbbau, Grunddienstbarkeit, Nießbrauch und die sogenannten Scheinbestandteile. Bei letzteren wird dem Pächter vom Verpächter erlaubt ein Gebäude darauf zu bauen und der Pächter muss es nach Ende des Pachtvertrages wieder abbauen, bzw wenn das Grundstück neu verpachtet wird kann das Gebäude gegen eine Ablöse übernommen werden. Ich denke bei dem Fall in Stuttgart wird die Laube in den Pachtverträgen wohl als Scheinbestandteil geregelt gewesen sein und damit musste mach Ablauf der Pachtdauer rückgebaut werden. Aber wie gesagt Schrebergärten haben vielen Besonderheiten und da bin ich nicht so in der Thematik drinnen...

    Ich denke aber ehrlich gesagt nicht, dass wir uns hier in solche rechtliche Feinheiten begeben müssen.
    Vielmehr klingt das hier einfach so, als ob da über die Jahre ein "wilder Schrebergarten" entstanden ist, der von allen geduldet wird. Das kann eine ganz wunderbare Sache sein und solange sich alle gut verstehen können da tolle Gärten und schöne Gemeinschaft entstehen.
    City17 sollte sich einfach in einem schriftlichen Vertrag alles zu den Kosten und den Kündigungsmöglichkeiten festhalten lassen. Er muss sich halt bewusst sein, dass im schlimmsten Fall die ganze Anlage und damit auch sämtliche Verträge dazu auf sehr wackligen Füßen steht. Aber ich denke das ist schon allen Beteiligten klar 😃

    Und bezüglich der Grube würde ich einfach Mal bei den anderen Pächtern nachfragen wie das mit dem Abwasser so geregelt wird.
    Es muss ja irgendwelche Anschlüsse geben. Und ob man in so einer ehemaligen Sickergrube Regenwasser auffangen kann? Das weiß ich ehrlich gesagt nicht.

    Wenn du auf der Anlage schon jemanden kennst, dann frag dich da einfach Mal durch.
     

    Galileo

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    Und bezüglich der Grube würde ich einfach Mal bei den anderen Pächtern nachfragen wie das mit dem Abwasser so geregelt wird.
    Es muss ja irgendwelche Anschlüsse geben. Und ob man in so einer ehemaligen Sickergrube Regenwasser auffangen kann? Das weiß ich ehrlich gesagt nicht.
    Aus div. Erfahrungen weiss ich, dass solche Gruben leergepumpt und durch Verfüllen mit mineralischem Material unbrauchbar gemacht werden müssen, sofern sie nicht entfernt werden.
    Als Wassersammler werden sie nicht zugelassen.
     

    Supernovae

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    Ich werde mich so oder so als Gartenneuling mit 1300qm übernehmen :LOL:
    Wow!
    Das ist eine Grundeinstellung, die nicht viele so realistisch sehen!
    Ja, das ist eine Menge Land, gerade wenn man ein absoluter Neuling ist.
    Ich bin manchmal schon mit meinen 150qm, neben Job, Haushalt, Partnerschaft und Haustieren etwas überfordert.

    Ich kann aber verstehen dass du damit liebäugelst-es ist auch ein heimlicher Traum von mir.

    Abgesehen von der rechtlichen Situation, zu der ich nichts beitragen kann, würde ich dir raten, dass du dir Gedanken darum machen solltest, wie viel Zeit du in das Grundstück investieren kannst/möchtest und welchen Anspruch du an den Garten haben wirst.

    Ich wünsche Erfolg und Glück.
     

    Pepino

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    Ich würde mir die Grube zeigen lassen. Eigentlich dürfte da nichts mehr zum Abpumpen sein, höchstens zum Ausgraben.
     

    City17

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    Das klingt so, als ob man sich nicht nur bei der Hütte in einer Grauzone bewegt. Aber wenn du dich dessen bewusst bist, ist es ja in Ordnung. Man sollte halt wissen, dass man sich -falls es zu rechtlichen Streitigkeiten kommt- nicht auf solche Verträge oder mündliche Zusagen verlassen kann und man dann gegenüber Behörden oä den kürzeren zieht.

    Du solltest dich auf jeden Fall fragen wie abgerechnet wird. Also ob jeder eine Pauschale bezahlt oder ob irgendwie nach dem tatsächlichen Verbrauch berechnet wird.

    Zudem solltest du auch klären was bzgl der Kündigungsfristen im Vertrag steht. Also wie lange ist die Frist, gibt es einen Kündigungsverzicht für die ersten Jahre...

    Vielleicht kannst du dich auch noch mit den anderen Pächtern unterhalten, da bekommt oft noch so einiges mit was einem der Verpächter vielleicht nicht gleich erzählt.

    Ja das ist mir bewusst. Ist halt ein wenig Glückspiel und dann ziemliches Pech, wenn nach 30...40 Jahren ausgerechnet jetzt da was passiert. Aber man steckt ja nicht drin.

    Ja, vielleicht kann mir ja mal meine Kontaktperson IHREN Vertrag vorher zeigen. Das frag ich mal.

    Das ist auch eine gute Idee. Die Leute sind da auch gut untereinander in Kontakt schien mir.


    Bei uns in der Stadt kann man auch von der Stadt ein Grundstück pachten und was man drauf (regelkonform) baut gehört einem. Wenn die Pacht beendet wird, kann man die Gebäude etc an den Nachpächter verkaufen, so er denn das will.

    50m² wären bei uns schon nicht erlaubt und dürften zurückgebaut/abgerissen werden. Übernimmt man so ein Grundstück, ist man dafür dann auch zuständig. Also wichtiger Punkt auch zu klären vor dem Geld ausgeben. Ansonsten ist ja alles was mir dazu einfallen würde gesagt worden.
    Bisl doof wenn die erste Euphorie da ist und plötzlich gibt es so viele Stolperstricke^^.

    Ja als ich da bei meiner Kontaktperson in ihrem Garten auf nem Lammfell saß, der Grill war an, drinnen bollerte der Ofen...das war schon fein. :)


    Es handelt sich hier ja gerade nicht um einen Schrebergarten. Ein Schrebergarten ist ein Verein mit vielen rechtlichen Besonderheiten. Zumal Schrebergärten nur Lauben stehen, die idr keine Toilette, Stromanschluss haben dürfen.

    Um das Eigentum von Grundstück und Gebäude zu trennen gibt es eigentlich nur vier Möglichkeiten. Das sind Erbbau, Grunddienstbarkeit, Nießbrauch und die sogenannten Scheinbestandteile. Bei letzteren wird dem Pächter vom Verpächter erlaubt ein Gebäude darauf zu bauen und der Pächter muss es nach Ende des Pachtvertrages wieder abbauen, bzw wenn das Grundstück neu verpachtet wird kann das Gebäude gegen eine Ablöse übernommen werden. Ich denke bei dem Fall in Stuttgart wird die Laube in den Pachtverträgen wohl als Scheinbestandteil geregelt gewesen sein und damit musste mach Ablauf der Pachtdauer rückgebaut werden. Aber wie gesagt Schrebergärten haben vielen Besonderheiten und da bin ich nicht so in der Thematik drinnen...

    Ich denke aber ehrlich gesagt nicht, dass wir uns hier in solche rechtliche Feinheiten begeben müssen.
    Vielmehr klingt das hier einfach so, als ob da über die Jahre ein "wilder Schrebergarten" entstanden ist, der von allen geduldet wird. Das kann eine ganz wunderbare Sache sein und solange sich alle gut verstehen können da tolle Gärten und schöne Gemeinschaft entstehen.
    City17 sollte sich einfach in einem schriftlichen Vertrag alles zu den Kosten und den Kündigungsmöglichkeiten festhalten lassen. Er muss sich halt bewusst sein, dass im schlimmsten Fall die ganze Anlage und damit auch sämtliche Verträge dazu auf sehr wackligen Füßen steht. Aber ich denke das ist schon allen Beteiligten klar 😃

    Und bezüglich der Grube würde ich einfach Mal bei den anderen Pächtern nachfragen wie das mit dem Abwasser so geregelt wird.
    Es muss ja irgendwelche Anschlüsse geben. Und ob man in so einer ehemaligen Sickergrube Regenwasser auffangen kann? Das weiß ich ehrlich gesagt nicht.

    Wenn du auf der Anlage schon jemanden kennst, dann frag dich da einfach Mal durch.

    Ja ich glaube das lässt sich nicht in solche juristischen Kategorien einordnen. Dennoch gut zu wissen! Vielleicht gibt ja der Pachtvertrag mehr Aufschluss. Ich versuche mir den vorher zu besorgen.

    Mach ich mal. Meine Kontaktperson hat sich in den 3 Jahren keinerlei Gedanken darum gemacht, aber sicher gibts ja dort Längerwohnende.


    Aus div. Erfahrungen weiss ich, dass solche Gruben leergepumpt und durch Verfüllen mit mineralischem Material unbrauchbar gemacht werden müssen, sofern sie nicht entfernt werden.
    Als Wassersammler werden sie nicht zugelassen.

    Na gut, dann halte ich da einfach die Füße still. Wie gesagt, Genehmigungen und Behörden möchte ich rauslassen. Derbste Umweltverschmutzungen kann ich dann auch ohne Zulassung vermeiden. :)


    Wow!
    Das ist eine Grundeinstellung, die nicht viele so realistisch sehen!
    Ja, das ist eine Menge Land, gerade wenn man ein absoluter Neuling ist.
    Ich bin manchmal schon mit meinen 150qm, neben Job, Haushalt, Partnerschaft und Haustieren etwas überfordert.

    Ich kann aber verstehen dass du damit liebäugelst-es ist auch ein heimlicher Traum von mir.

    Abgesehen von der rechtlichen Situation, zu der ich nichts beitragen kann, würde ich dir raten, dass du dir Gedanken darum machen solltest, wie viel Zeit du in das Grundstück investieren kannst/möchtest und welchen Anspruch du an den Garten haben wirst.

    Ich wünsche Erfolg und Glück.

    :LOL: Ja...ich arbeite zum Glück nicht so lange am Tag und meine Frau ist schon ganz Feuer und Flamme. Aber es kann natürlich trotzdem zu viel sein.
    Danke für den Hinweis und fürs Glück!


    Ich würde mir die Grube zeigen lassen. Eigentlich dürfte da nichts mehr zum Abpumpen sein, höchstens zum Ausgraben.

    Werde ich auf jeden Fall. Wie ich hörte ist die aber eben mit Erdreich abgedeckt.
     

    Anteia

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    Ich würde in diesem Fall dann auch eher die Beine still halten und nicht viel bei der Gemeinde nachfragen...

    Am einfachsten ist es wohl, wenn du dich mit dem Verpächter gut stellst und dich bei den anderen Pächtern und deiner Kontaktperson durchfragst.

    Wenn du die Möglichkeit hast dich mit dem Vorpächter zu unterhalten, dann lass dir erklären was er alles gepflanzt und angebaut hat. Vielleicht kann er dir auch einzelne Sortennamen zu den Obstbäumen nennen. Nicht jedes Gemüse wächst in jedem Boden gleich gut und wenn der dir bereits ein paar Tipps geben kann was bei ihm besonders gut funktioniert hat, kannst du dich im ersten Jahr einfach mal daran orientieren.
     

    City17

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    So!
    Ich habe die Verträge von meiner Kontaktperson vorliegen und noch ein paar Infos zur Gesamtsituation.

    Gebaut ist das Ganze wohl um 1990 und zwar sind das die Erstpächter und Erbauer der Hütte von denen ich das übernehmen könnte.
    Der Vorpächter meiner Kontaktperson ist ebenfalls Erstpächter und Erbauer gewesen.
    Heißt die müssten alles über Leitungen, Gruben usw wissen.
    Das Grundstück ist das einer Erbengemeinschaft, die sich wohl nicht einigen konnten und das Land daher zerstückelt verpachten.

    Es sind wirklich 2 völlig unterschiedliche Veträge. Hier mal die wichtigsten Infos:

    Einmal ein einfacher Kaufvertrag über die Hütte mit Inventar und alles an Anbauten, Hütten und Werkzeug mit dem Vermerk, dass ein Nutzen des Gartens nur mit Pachtvertrag möglich ist.
    (Heißt also wenn man das unterschreibt und dann keinen Pachtvertrag bekommt dann hat man ein Problem).

    Und einmal ein Pachtvertrag über das Land zur "kleingärtnerischen Nutzung". Der Pachtvertrag hat keine Laufzeit und läuft auf "unbestimmte Zeit" mit jährlichem Kündigungsrecht zum 31.12. und 3 Monate Kündigungsfrist.
    "Das Grundstück geht in dem Zustand in die Nutzung über wie bei Übergabe".
    Es dürfen Lauben im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen errichtet werden.
    Heißt in meinem Fall der Verpächter kann im Zweifel sagen: "Davon wusste ich nix. Nicht erlaubt. Weg damit!"?!
    Jetzt wunder ich mich etwas:
    "Das Grundstück, die Baulichkeiten, Einrichtungen und Anlagen sind in gutem Zustand zu halten."
    Es wird ja nirgendwo erwähnt, was genau da steht...und ich bin ja Eigentümer der Hütten usw?!
    Mir ist nicht ganz klar, was ich dann im Zweifel ändern, neu machen, abreißen kann?!
    Oder ist das eher eine allgemeine Floskel da keinen Schrottplatz draus zu machen?!
    Dann wird natürlich eine Haftung ausgeschlossen..im Prinzip ist der Pächter für alles haftbar zu machen auch "ohne Verschulden".
    Und bei Ende muss man das Grundstück von "nicht zulässigen, störenden oder nicht zumutbaren Einrichtungen, Anlagen und Anpflanzungen zu befreien" aber "die der kleingärtnerischen Nutzung dienenden Einrichtungen zurückzulassen".
    Dann folgen noch Bestimmungen für die Schätzung. Welche aber wohl nicht durchgeführt wird.
    Es IST ja kein Kleingarten. Vielleicht ist das auch einfach ein Standardvertrag?

    Was meint ihr dazu? Ich weiß, ist schwierig noch was dazu zu sagen, aber ich wollte mich ja nochmal melden.
    Problem ist auch, dass bei mir sowohl Vorpächter, als auch Verpächter völlig andere Personen sind als die meiner Kontaktperson.
    Heißt also die Verträge konnen völlig anders aussehen.
    :unsure:

    Morgen ist die Besichtigung.
     
    K

    Karsten66

    Guest
    Es dürfen Lauben im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen errichtet werden.
    Ist das Bauwerk gemäß den gesetzlichen Bestimmungen? Wenn nein hast du im Ernstfall die A. Karte.

    Heißt in meinem Fall der Verpächter kann im Zweifel sagen: "Davon wusste ich nix. Nicht erlaubt. Weg damit!"?!
    Jo.

    2 Parteien und jeder sagt was ihm passt. Ich würde die Hände von lassen bei so nem Konstrukt.
     
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